Deutsche Reichstagsakten. Reichsversammlungen 1556-1662: Der Reichstag zu Augsburg 1582, Teilband 1, Teilband 2, bearb. v. Leeb, Josef. Oldenbourg, München 2007.. 1-745, 747-1540 S. Besprochen von J. Friedrich Battenberg.
Der in vorliegender Edition erfasste Augsburger Reichstag von 1582 hat im Hinblick auf die Wirkungen des Ius reformandi und die Reichsstandschaft für die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reichs einige Bedeutung. Gestritten wurde um das Konfessionsrecht der Reichsstädte – besonders anhand des Falles Aachen – und um die sog. Magdeburger Session, danach nämlich, ob dem Magdeburger Administrator Joachim Friedrich von Brandenburg ein Sitz im Reichsfürstenrat zukomme. Historisch gesehen steht der Reichstag von 1582 etwa in der Mitte zwischen den noch vom Geist des Religionsfriedens geprägten Versammlungen und den konfessionell polarisierten Zusammenkünften. Offensichtlich vermochte noch immer die Integrationskraft der Reichsverfassung das Auseinanderbrechen der Opponenten und die Zuspitzung der religionspolitischen Gegensätze weiterhin zu verhindern.
Schon wenige Monate nach dem den Regensburger Reichstag von 1567 sowie den Erfurter Reichskreistag vom gleichen Jahr erfassenden Reichstagsaktenband (Rezension ZRG GA 125 [2008]) liegt nun in der von Heinz Angermeier begründeten und von Maximilian Lanzinner als Projektleiter fortgesetzten Editionsreihe zu den späteren Reichsversammlungen ein weiterer Doppelband vor, der erfolgreich an die bisherigen Editionen anknüpfen kann. Die zunehmende Aktenfülle dieser Zeit machte es – anders als in den älteren Reihen der Reichstagsakten – erforderlich, dass viele Quellen nur noch zusammengefasst wiedergegeben werden konnten oder auch Kürzungen und Auslassungen in Kauf genommen werden mussten. Ziel war es, den Gesamtverlauf des Reichstags, die mit ihm in Verbindung stehenden Schriftstücke und die verhandelten Inhalte möglichst vollständig zu erfassen. Eine stets wörtliche Wiedergabe der Quellen hätte nicht nur Redundanzen hervorgebracht, sondern auch die Lektüre mehr als nötig erschwert. Es fällt weiter auf, dass die Einleitung des Bearbeiters, die eigentlich nur in Auseinandersetzung mit der Forschung in die Inhalte der Reichstagsverhandlungen einführen sollte, mit ihren mehr als 160 Seiten zu einer Gesamtdarstellung nahezu monographischen Charakters geworden ist. Dem Leser werden damit zahlreiche Interpretationshilfen an die Hand gegeben – nur fragt es sich, ob hiermit nicht doch ein Editionsprojekt überfordert bzw. überfrachtet wird. Denn wer schnell und gezielt bestimmte Texte der Edition sucht, wird sich durch den einleitenden Text kaum aufhalten lassen.
Im ersten Teilband finden sich die Proposition des Kaisers, die Protokolle des Kurfürstenrats, des Fürstenrats und des Städterats im Reichstag. Hinzu kommen die eigentlichen Akten der Reichstagsverhandlungen zu den Problemen der Türkenhilfe, der aufständischen Provinzen der Niederlande, der Rekuperation entzogener Reichsterritorien, der Reichsjustiz, der Reichsmatrikel, der Reichsmünzordnung und des Sessionsstreits. Der zweite Teilband erfasst inhaltlich zunächst die gleichen Verhandlungsgegenstände, zu denen etwaige Beilagen, Resolutionen, Eingaben und Berichte beigegeben werden. Unter dem Stichwort „Nebenverhandlungen“ geht es um die Verhandlungen über eine Sonderhilfe für die Amtsführung des Kaisers, um den Magdeburger Sessionsstreit, den Religionskonflikt in der Stadt Aachen sowie um den Konflikt zwischen der Reichsstadt Augsburg und Reichserbmarschall Konrad von Pappenheim um die Reichstagsordnung. Separat dazu wurden die überlieferten Akten zu den Religionsverhandlungen zusammengestellt, namentlich die Akten der evangelischen und katholischen Stände. Ein weiterer Abschnitt ist den Supplikationen gewidmet. Hier finden sich die unterschiedlichsten Gegenstände, wie z. B. der Antrag der Landgrafen von Hessen auf Suspendierung eines am Reichskammergericht geführten Prozesses des Deutschmeisters gegen sie um Schadensersatzforderungen. Den Abschluss des Bandes bildet der Augsburger Reichsabschied, der sich inhaltlich mit der Türkenhilfe, der Reichsmatrikel und der Reichsmünzordnung beschäftigt, auf die meisten anderen Probleme, soweit sie auf dem Reichstag verhandelt worden waren, nur allgemein eingeht oder sie gar auf den nächsten Reichstag verschiebt.
Aus rechtshistorischer Sicht sehr erfreulich ist es, dass das Gesamtregister neben Orten und Personen auch Sachbegriffe erfasst. Diese werden meist als Unterstichpunkte zu den jeweils zugehörigen Orten oder auch Personen aufgeführt. Unter „Reich“ finden sich dann, zumeist mit zahlreichen Unterstichpunkten, Begriffe wie z. B. Reichsabschied, Reichsacht, Reichserbmarschall, Reichsexekutionswesen, Reichsgesetze, Reichsjustiz/ Reichskammergericht, Reichskreise, Reichsmatrikel, Reichsmünzwesen, Reichsritterschaft, Reichsstädte, Reichssteuern, Reichstag und Reichsuntertanen – alles zusammen 28 Spalten des Registers umfassend. So ist dieser Band – was in gleicher Weise auch für die anderen Bände der „Reichsversammlungsreihe“ gilt – leicht benutzbar für Recherchen zu verfassungs- und rechtsgeschichtlichen Fragestellungen. – ganz anders als die Bände der älteren, mittleren und jüngeren Reichstagsakten der zeit bis 1555.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg