Commentationes Historiae Iuris Helveticae curantibus Hafner, Felix/Kley, Andreas/Monnier, Victor, Band 1, Band 2. Stämpfli, Bern 2007, 2008. 98, 126 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

In der Schweiz gibt es, so eröffnet das Vorwort der Herausgeber den ersten schmalen Band des Jahres 2007, keine Zeitschrift für Rechtsgeschichte als solche. „Mit der Herausgabe dieser Zeitschrift möchten wir daher nun zu Beginn des 21. Jahrhunderts diese Lücke schließen und auf diese Weise die Bedeutung dieser Materie unterstreichen. Sie ist unumgänglich für die gute Kenntnis und das Verständnis der Institutionen, die uns heute regieren.“

 

Nach den Worten der Herausgeber (Felix Hafner 1956 Kirchenrecht und öffentliches Recht, Andreas Kley 1959 Staatsrecht, Verfassungsgeschichte, Victor Monnier Histoire constitutionelle) verstärkt das Ziel die Bande der gleichermaßen beteiligten juristischen Fakultäten der Universitäten Basel, Genf und Zürich und ist Zeugnis ihrer gemeinsamen Zuneigung für das in ihrem Rahmen gelehrte Rechtsgebiet. Sie hoffen, dass sich dieser Zusammenschluss auf die ganze Schweiz und darüber hinaus erstrecken wird. Daraus soll sich eine freundschaftliche Gemeinschaft wissenschaftlichen Interesses um den gemeinsamen Gegenstand bilden.

 

Das angepeilte Forschungsfeld erfasst im weitesten Sinne nicht nur die Geschichte der politischen und rechtlichen Institutionen und die politische Ideengeschichte, aber auch die Privatrechtsgeschichte von ihren Ursprüngen bis heute, wobei besonderes Augenmerk auf der  Schweiz und ihren Kantonen liegt, ohne aber andere Länder ausschließen zu wollen, und regelmäßig Quellen des Rechts miteinbezogen werden sollen. Der erste Band begünstigt auf Grund der Jubiläen verschiedener großer Kodifikationen die Privatrechtsgeschichte, ohne aber die Geschichte der Institutionen zu vernachlässigen. So beleuchtet der erste Beitrag die mittelalterliche institutionelle Wirklichkeit der der Schweiz benachbarten ehemaligen Grafschaft Hauenstein, wird Gelegenheit geboten, den nur schwer zugänglichen, aber für die Verfassungsgeschichte des Kanton Zürich so wichtigen Text des Uster-Memorials kennen zu lernen, und bezieht sich auch die Auswahl der neben den vier Commentationes Martin Kistlers (Die Hauensteinischen Einungen), Alfred Dufours (Code Napoléon), Victor Monniers (Des Edits civils de 1568 aux législations françaises du début du XIXe siècle) und Andreas Kleys (Das Uster-Memorial) aufgenommenen sechs Rezensionen ausgewählter Bücher (Kölz, Arlettaz, Delvaux, Rohr, Adler, Müller) auf die politischen Institutionen des Landes.

 

Der zweite bereits geringfügig stärkere Band enthält drei Commentationes Victor Monniers (De inventione helvetiorum reipublicae), Till Hanischs (Die richterliche Gewalt bei Montesquieu) und Olivier Beauds (La diète suisse de 1815 à 1848) sowie Miscellanea Alfred Dufours (Un droit sans histoire). Zudem wird von Andreas Kley das Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert kritisch rezensiert. Möge das neue Unternehmen blühen und gedeihen und zusammen mit seinen älteren Geschwistern die Bedeutung der Rechtsgeschichte in der Schweiz und weit darüber hinaus wahren, mehren und stärken.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler