Bibliographie zur Geschichte des deutschen Notariats, hg. v. d. Bundesnotarkammer, Ausschuss Notariatsgeschichte, zusammengetragen, mit einer Einführung, Anmerkungen nebst Orts- und Sachreg. versehen v. Harms, Wolf-George. Deutsches Notarinstitut, Würzburg 2007. VIII, 423 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Unter dem Motto, dass nur, wer seine Vergangenheit kennt, eine Zukunft hat, setzt sich seit mehr als einem Jahrzehnt die Bundesnotarkammer für die Erforschung der Geschichte des Notariats ein. Seit 1996 bemühte sich ihr auf Anregung Helmut Schippels gegründeter Ausschuss für Notariatsgeschichte um eine bibliographische Grundlage für die Arbeit an einer modernen, die 1842 von Ferdinand Oesterley vorgelegte, bisher einzige Gesamtübersicht über das deutsche Notariat (nach den Bestimmungen des gemeinen Rechts und mit besonderer Berücksichtigung der in den deutschen Bundesstaaten geltenden partikularrechtlichen Vorschriften, geschichtlich und dogmatisch dargestellt) fortschreibenden oder ersetzenden Notariatsgeschichte. Sein in einer Zwischenbilanz bereits in Form eines in 1000 Exemplaren eines Kataloges der Ausstellung des Ausschusses Notariatsgeschichte der Bundesnotarkammer vom 19. Juni 2002 in Dresden vorläufig angezeigtes Ergebnis hat der Bearbeiter geordnet, ergänzt und der Öffentlichkeit in gedruckter sowie digitaler Form (www.notariatsgeschichte.de) vorgelegt.

 

Der Bearbeiter beginnt sein Werk dankenswerterweise mit einer kurzen Einführung, in der er auf die unbestreitbare, wenn auch nicht überragende  Bedeutung der Notare im Heiligen römischen Reich und eine geplante, für das Jahr 2006 vorgesehen Edition zu den bis 1600 genannten Notaren der in mittelalterlichen und neuzeitlichen, im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, im Staatsarchiv Augsburg und im Staatsarchiv Amberg lagernden Notariatsurkunden, deren Zahl auf 1500 bis 2000 geschätzt wird, hinweist. Danach schildert er überzeugend die Mühen der bibliographischen Arbeit, wobei er von einem 19blättrigen Inventarium librorum in utroque iure hactenus impressorum Giovanni Nevizzanos von 1522 in Lyon als ältestem bekanntem Verzeichnis juristischer Bücher ausgeht und auch Karl Siegfried Baders 1982 als Ergebnis langjähriger Sammlung 1982 vorgelegter 73seitiger Bibliographie zur Rechts- und Sozialgeschichte des europäischen Notariats gedenkt. Gäbe es eine umfassende vollständige deutsche Nationalbibliographie in digitaler Form wäre das darauf gegründete bedeutsame Werk leichter zu gewinnen gewesen.

 

Örtlich wird der Rahmen überzeugend durch das alte Reich abgesteckt, so dass die zehn Reichskreise einschließlich Böhmens, Mährens, der Lausitz, Schlesiens und der Schweiz einbezogen werden. Zeitlich wird mit Rainerius Perusinus (um 1214), Salatiele († 1280) und Rolandinus Passagerii (seit 1255) begonnen und mit der Reichsnotarordnung vom 13. Februar 1937 geendet. Grundsätzlich war angestrebt, die bis 2003 in diesen Grenzen zum deutschen Notariat (ohne die Stempelsteuergesetze) erschienenen Abhandlungen zu erfassen.

 

Der Einführung folgen die etwa 50 zur Erstellung der Bibliographie herangezogenen Werke. Zusätzlich besonders vermerkt sind rund 100 Werke der historischen Hilfswissenschaften, Nachschlagewerke, Wörterbücher und Ähnliches. Im Mittelpunkt steht die 1500 Titel von Ackermann bis Zycha einbeziehende, mit zahlreichen wertvollen Hinweisen versehene Bibliographie, der ein Anhang mio

t Notariatszeitschriften und schöngeistiger Literatur und ein Sachregister sowie ein Landes- und Ortsregister angefügt sind.

 

Eine Überprüfung an Hand weniger Stichproben hat den Wert des mit großer Mühe und Umsicht erstellten Werks bestätigt. Dem steht nicht entgegen, dass beispielsweise die Gießener Dissertation De arte notariatus eiusque requisitis des Johann Thomas Abbas von 1676 auf Anhieb (auch in der digitalen Fassung) nicht gefunden werden konnte. Wer immer die erwünschte neue Geschichte des deutschen Notariats verfassen wird, wird mit dieser Bibliographie ein vorzügliches, bisher fehlendes Arbeitsinstrument zur Verfügung haben.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler