Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge Deutschland Schweiz Österreich - Bibliography of Legal Festschriften Titles and Contents Germany Switzerland Austria, begründet v. Dau, Helmut, Band 10 1997-1999 mit/including Festschriftenregister 1864-1999, bearb. v. Pannier, Dietrich/Aulich, Anna. BWV Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006. 879 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Im Jahre 1962 erschien der erste Band der von Helmut Dau erarbeiteten Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge Deutschlands, der Schweiz und Österreichs, die Jahre von 1945 bis 1961 umfassend. Nach drei weiteren, die Jahre 1962-1966, 1967-1974 und 1975-1979 erschließenden Bänden wurde dem ein Band 0 vorangestellt, der den Anschluss an die Stunde Null der deutschen juristischen Festschriftenkultur im Jahre 1864 suchte und fand. Danach führte Helmut Dau, Bibliotheksdirektor am Bundesverwaltungsgericht sein eindrucksvolles Werk kontinuierlich bis zum Jahre 1996 (erschienen 1998) im Dreijahresrhythmus fort.
Einige Jahre nach dem Eintritt in den Ruhestand teilte Helmut Dau seinem Verleger mit, keinen weiteren Band der von ihm begründeten Bibliographie mehr vorzulegen. Dies bewegte den Verleger zu mühsamer Suche nach einem arbeitswilligen Fortsetzer. Glücklicherweise fand er ihn in Dietrich Pannier, der sich gemeinsam mit Anja Aulich zur Annahme der Freizeit kostenden Nachfolge entschied.
Im Vorwort teilen die Bearbeiter einige ihrer Schwierigkeiten samt ihren dafür gefundenen Lösungen mit. Besonders aussagekräftig ist ihre Gesamtzahl von 281 ausgewerteten Werken, die bald zu hundert juristischen Festschriften im Jahr führen wird. Sie enthalten fast 8900 auf 22 alphabetisch geordnete Rechtsgebiete (darunter Rechtsgebiet 13 Rechts- und Verfassungsgeschichte Nr. 5142-5557) aufgeteilte Beiträge, die ohne dieses wichtige bibliographische Hilfsmittel nur schwer aufzufinden und damit für die Allgemeinheit ziemlich verloren wären.
Am Ende werden ein Verfasser- und Herausgeberregister, ein Namenregister, ein geographisches Register, ein Sachregister und ein Festschriftenregister 1864-1993 mit schätzungsweise etwa 2000 Einträgen geboten. Irgendwie scheint dies dem Außentitel nicht vollständig zu entsprechen und irgendwie ließen sich auf S. 881 die dort angeblich als Nachtrag aufgeführten im Jahre 1994 erschienenen Festschriften mit bloßem Auge nicht ohne Weiteres erkennen. Gleichwohl ist den Bearbeitern für eine nützliche Übersicht über die schönsten Geschenke der Rechtswissenschaft an Juristen und juristische Institutionen von (1864 bzw.) 1997 bis 1999 sehr zu danken und der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, ihr Erfolg möge sie zur Fortführung ihrer wertvollen Bemühungen um Zugang zur weiter aufblühenden Festschriftenlandschaft bewegen.
Innsbruck Gerhard Köbler