Störungen der Willensbildung bei Vertragsschluss, hg. v. Zimmermann, Reinhard. Mohr (Siebeck). Tübingen 2007. XVI, 211 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Hein Kötz, 1963 über Trust und Treuhand promoviert, 1970 über Grundlagen und Institutionen der Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Privatrechts in Hamburg bei Konrad Zweigert habilitiert, über Konstanz wieder nach Hamburg zurückgekommen, durch eine Einführung in die Rechtsvergleichung, ein vielfach aufgelegtes Deliktsrecht und ein europäisches Vertragsrecht hervorgetreten, 1998 emeritiert und 2004 als Präsident der Bucerius Law School zurückgetreten, ist kein Freund von Festschriften. Nach dem Vorwort scheut er sie als eine Art letzter Erniedrigung eines Gelehrten durch Hinweis auf Senilität seitens verschworener Jüngerer. Das kann Schüler freilich nicht davor zurückhalten, ihm zu einem runden Geburtstag ein festliches Symposium auszurichten und die Beiträge in einem schmucken Sammelband der Öffentlichkeit vorzulegen.
Bei Hein Kötz war der Anlass sein siebzigster Geburtstag am 14. November 2005. Inhaltlicher Anknüpfungspunkt für alle Beteiligten war sein europäisches Vertragsrecht, das als neuer Typ juristischer Literatur angesehen wird. Im Rahmen des Vertragsrechts schien den Organisatoren der Bereich der in Deutschland traditionell so genannten Willensmängel für die persönliche Begegnung, den Widerstreit der Meinungen und für eine thematische Konzentration besonders geeignet.
Kennzeichnend für alle unter dem ursprünglichen Thema Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheit erarbeiteten Beiträge ist das Hein Kötzs eigenes Werk charakterisierende Zusammenspiel von Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik und ökonomischer Analyse des Rechts. Allerdings ist dadurch der Rechtsgeschichte optisch ein Stellenwert eingeräumt, den sie faktisch nicht wirklich erreicht. Einen Streifzug durch die Dogmengeschichte und auch lediglich diesen, bietet nur Wolfgang Ernst für den Irrtum.
Holger Fleischer sieht den Verkäuferirrtum über werterhöhende Eigenschaften im Spiegel der Rechtsvergleichung und auch Gerhard Wagner erwähnt zwar unter den Lügen im Vertragsrecht auch das römische Recht, stellt danach aber sofort deutsches Recht, französisches Recht, englisches Recht und Contract Law Principles nebeneinander. Horst Eidenmüller untersucht Druckmittel in Vertragsverhandlungen, Nils Jansen Seriositätskontrollen existentiell belastender Versprechen in Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik. Hans Christoph Grigoleit erörtert Sanktionsmechanismen bei Willensstörungen unter Berücksichtigung der Principles of European Contract Law und Florian Faust den präventiven Schutz der Entscheidungsfreiheit durch das Wettbewerbsrecht, so dass insgesamt doch ein zwar kleiner, aber feiner Strauß von Blumen aus München, Zürich, Hamburg, Bonn, Regensburg und Münster für einen großen Gelehrten global interessierten Zuschnitts zustande gekommen ist, der die Unwirklichkeit seiner Befürchtungen erweist.
Innsbruck Gerhard Köbler