Schubert, Ernst, Fürstliche Herrschaft und Territorium im späten Mittelalter (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 35). Oldenbourg, München 1996. VI, 141 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der bekannte Göttinger Landeshistoriker (1941-2006) gliedert sein von G. Dohrn-van Rossum trotz vieler Erinnerungen binnen eines Jahrzehntes nicht besprochenes Werk in drei Teile. Zunächst bietet er einen enzyklopädischen Überblick. Danach zeigt er Grundprobleme und Tendenzen der Forschung auf und verzeichnet im Anschluss hieran Quellen und Literatur.
Der enzyklopädische Überblick beginnt mit der äußeren Gestalt des Fürstentums, für das im Rahmen der deutschen lande auf die Erscheinungsformen der Landesherrschaft (geistliche Wahlstaaten, Grafschaften, städtische Territorien), auf die Neugestaltung von Gebot und Gebiet mit Hilfe von Ämtern, Amtleuten und Kastnern sowie auf Landesteilungen und Kommerzialisierung hingewiesen wird. Als institutionelle und personale Strukturen der Herrschaft werden Räte, Verschriftlichung, Finanzen und Kirchen angesprochen. Danach wird über die Steuer von den Ständen zur Staatlichkeit fortgeschritten.
Als Grundprobleme werden fünf Bereiche erfasst. Ausgehend von der fragilen Terminologie (Territorialstaat, Landeshoheit, Landesherrschaft, Personenverbandsstaat, Flächenstaat, Land und Herrschaft) werden Gestalt und Charakter fürstlicher Herrschaft (Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Lehnswesen, Städte, Residenzen), Bedeutung für die Entwicklung des modernen Staates (transpersonale Herrschaftslegitimation, Institutionen, Bürokratisierung, Gesetzgebung), Landstände und übergeordnete Beziehungen untersucht. Im Ergebnis scheint es dem Verfasser gerechtfertigt, von einer spezifisch mittelalterlichen Erscheinungsform des Fürstenstaats zu sprechen, der seine im 15. Jahrhundert verfestigte territoriale Konsistenz mit dem um die Mitte des 15. Jahrhunderts einsetzenden Bürokratisierungsschub an den Fürstenstaat des 16. Jahrhunderts vererbt.
Im Teil Quellen und Literatur werden 32 gedruckte Quellen und rund 300 Literaturwerke vermerkt. Ein Orts-, Personen-, Sachregister von Aachen bis Zürich und ein Autorenregister von Ahrens bis Zimmermann erschließen die Darlegungen. Sie werden jedem an der spätmittelalterlichen deutschen Geschichte Interessierten eine gute Verständnishilfe sein können.
Innsbruck Gerhard Köbler