Schleyer, Benjamin, Friedrich Wilhelm Bornemann (1798-1864). Eine Juristenkarriere im Preußen des 19. Jahrhunderts (= Rechtshistorische Reihe 337). Lang, Frankfurt am Main 2006. 234 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Hans Hattenhauer, dem verdienstvollen Herausgeber des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794, angeregte und betreute Dissertation des Verfassers. Sie folgt ziemlich chronologisch geordnet dem Leben ihres Helden. Dieses teilt sie in insgesamt sechs Abschnitte.

 

Vorangestellt sind drei zeitgenössische Urteile. Darin rühmt Temme die großen Verdienste um die preußische Rechtswissenschaft und Rechtspflege, Heinrich von Friedberg das viele Gute des großen Rechtsgelehrten und Adolf Stölzel die Distanz zur historischen Schule und das Bemühen um eine enge Verbindung zwischen dem preußischen Landrecht und der gemeinrechtlichen Wissenschaft. Danach hat sich Bornemann nach übereinstimmender Ansicht in seinem Berufsleben um das preußische allgemeine Landrecht besondere Verdienste erworben.

 

Geboren wurde Bornemann in Berlin am 28. März 1798 als Sohn eines dichtenden Sekretärs der königlichen Lotterieadministration. Nach Schule und Studium am Geburtsort unter anderen bei Savigny trat er in den Justizdienst Preußens. Von dort stieg er1842 zum Mitglied des Staatsrats und 1848 für drei Monate zum Justizminister sowie 1860 zum Kronsyndikus auf und wurde zwischenzeitlich an der Universität Greifswald auf Grund seines Wirkens ehrenpromoviert und habilitiert, wobei allerdings die diesbezüglichen Urkunden vom Verfasser nicht aufgefunden werden konnten.

 

Sein Erstlingswerk von Rechtsgeschäften überhaupt und von Verträgen insbesondere (1825) ordnet der Verfasser als bahnbrechendes Muster für die Erforschung und Bearbeitung des preußischen Rechts ein. Durch diesen Erfolg wurde Bornemann zur ersten systematischen Darstellung des preußischen Zivilrechts ermutigt (1834ff.), die nach wenigen Jahren eine zweite Auflage erlebte (1842ff.). Im Revolutionsjahr 1848 wurde er Nachfolger des von ihm als arrogant angesehenen Savigny, lehnte nach dem Rücktritt der Regierung (Campenhausen) aber eine weitere Regierungsbeteiligung ab.

 

Insgesamt zeichnet die Arbeit ein überzeugendes Bild eines im Deutschen Bund ohne Förderer trotz Beschäftigung mit dem preußischen Recht für die deutsche Rechtseinheit eintretenden hervorragenden Juristen. Im Anhang werden sechs kurze Quellen abgedruckt und die gedruckten Quellen summarisch aufgelistet. Das Literaturverzeichnis stellt die wichtigste Literatur zum preußischen Recht des 19. Jahrhunderts zusammen, soweit sie Bezug zu dem vom Verfasser zu Recht wieder in das allgemeine Bewusstsein gehobenen Politiker und Gelehrten aufweist.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler