Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, hg. v. Härter, Karl/Stolleis, Michael. Bd. 8 Reichsstädte 3 Ulm, hg. v. Kremmer, Susanne/Specker, Hans Eugen (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte 218). Klostermann, Frankfurt am Main 2007. VIII, 920 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der achte Band des von Michael
Stolleis und Karl Härter herausgegebenen Repertoriums der Polizeiordnungen der
frühen Neuzeit betrifft die Reichsstadt Ulm, deren überschaubaren Grundriss ein
zwischen 1733 und 1740 entstandener Kupferstich als Umschlagbild des
stattlichen Bandes zeigt. Im Eingang bietet Susanne Kremmer eine Einleitung in
den Sachgegenstand, in der sie auf knappem Raum die Grundzüge der
Verfassungsentwicklung, das große, geschlossene, reichsstädtische Territorium,
die Ratsausschüsse und Ämter, die weitgehend in der Hand des Rates liegende
Policeygesetzgebung, die Publikation, die archivalische Überlieferung sowie die
Erfassung und Bearbeitung beschreibt. Dem folgt das Quellen- und
Literaturverzeichnis.
Die frühesten reichsstädtischen
Gesetze mit „Policeycharakter“ finden sich danach in dem um 1376 angelegten,
etwa 450 teilweise am Schwörtag vorgelesene und beschworene Bestimmungen
enthaltenden roten Buch der Stadt. Das Quellenmaterial ist größtenteils
handschriftlich überliefert. Nach groben Schätzungen Susanne Kremmers wurden
etwa 20 laufende Meter Akten und Bände durchgesehen.
Dabei zeigte es sich, dass sehr
viele Ordnungen an mehreren Stellen aufgefunden wurden. Da sie sinnvollerweise
nur einmal zu erfassen waren, reduzierte sich die überlieferte Zahl von etwa
20000 Ordnungen auf rund 5000. Sie reichen zeitlich vom 31. Mai 1316
(Bürgerrechtsordnung) bis zum 26. 11. 1802 (Steuerordnung), so dass die
insgesamt 5244 Nummern aus 476 Jahren einen Durchschnitt von 11
Polizeiordnungen jährlich ergeben, wobei naturgemäß in den 215 Jahren der
katholischen Zeit mit gut 7 Polizeiordnungen jährlich die Regelungsdichte
deutlich geringer ist als in der späteren evangelischen Zeit der Stadt.
Im Anhang bieten die Bearbeiter ein
Sachregister der Materien und Regelungsgegenstände. Es gliedert sich in eine
systematische und eine alphabetische Übersicht. Auf diese Weise ist von den
Bearbeitern ein weiteres vorzügliches Hilfsmittel für die territoriale
Rechtsetzungsgeschichte geschaffen worden.
Innsbruck Gerhard Köbler