Manfredini, Arrigo D., „Chi caccia e chi è cacciato …“. Cacciatore e preda nella storia
Die Jagd gehört zu den Anfängen des menschlichen Seins. Zum Überleben genügte es nicht, nur aufzuheben, was auf der Erde lag, oder abzupflücken, was an der Pflanze hing, sondern der Mensch musste Essbares auch verfolgen und an sich ziehen. Darin war er ursprünglich völlig frei, doch führte die Verdichtung der Jäger und die Verknappung der jagdbaren Tiere allmählich zur Ausbildung rechtlicher Regeln.
Dementsprechend hat sich die Rechtsgeschichte seit langem auch mit der Jagd befasst. Weil die Bedeutung dieser urtümlichen Verhaltensweise mit dem Vordringen leichterer Lebensformen stark abgenommen hat, nimmt die Jagrechtsgeschichte eine Randstellung ein. In dieser bemüht sich der Verfasser mehr oder weniger um eine europäische Gesamtschau, für die bildhaft der Büchsenschuss eines gestiefelten Jägers auf eine abgewendete Bärin mit Jungem im Wald aus geringer Entfernung steht.
Nach einer kurzen Einleitung gliedert der Verfasser sein Werk in acht Kapitel. Er beginnt mit Rom und schreitet über i Germani (Langobarden, Franken, Spiegel, Friedrich II.), die Glossatoren und Konsiliatoren (Bologna, Perugia, Bulgarus, Hugo, Martinus, Bartolus, Cipolla), das 15. Jahrhundert (Bourges, Cuiacius, Donellus, Alciat, Balduinus, Duarenus), das sechzehnte Jahrhundert (Grotius, Pufendorf, Barbeyrac, Gundling, Thomasius, Wolff, Vinnius, Huber), Frankreich im 17. und 18. Jahrhundert sowie das vereinigte Italien und seine Gesetzgebung bis zur Gegenwart fort. Den Erwerb der Beute im heutigen Europa untersucht er für Deutschland, Spanien, Frankreich und England.
Am Ende zieht er hieraus Schlüsse und fragt, ob das Wild res nullius/res nulla sei. Er sucht auch nach einer Alternative, sieht seine „magna charta“ aber in der res nullius, für deren Gewinnung er den Römern nachdrücklich dankt. Ein Namensverzeichnis rundet den Band ab.
Innsbruck Gerhard Köbler