Małolepszy, Maciej, Geldstrafe und bedingte Freiheitsstrafe nach deutschem und polnischem Recht. Rechtshistorische Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage im Vergleich (= Schriften zum Strafrecht 188). Duncker & Humblot, Berlin 2007. 361 S., Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.
Die
Arbeit ist die von Jan C. Joerden betreute, im Februar 2006 von der
juristischen Fakultät der Universität Frankfurt an der Oder angenommene
Dissertation des Verfassers. Entsprechend der Lage und der Aufgabenstellung der
Universität befasst sie sich mit einem rechtsvergleichenden Thema.
Ausgangspunkt ist ihr dabei die im Rechtsstaat nicht begründbare
Unterschiedlichkeit von Strafzumessung.
Auf
die Europäische Union bezogen bedeutet dies die Problematik unterschiedlicher
Strafzumessung in verschiedenen Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck untersucht der
Verfasser im ersten der drei Kapitel seiner Arbeit die Entwicklung der
Geldstrafe in den Strafgesetzbüchern Deutschlands und Polens. Sein Ergebnis ist
eine große Bedeutung der Geldstrafe in Deutschland, der eine geringe Bedeutung
im Polen gegenübersteht.
Das
zweite Kapitel behandelt die bedingte Freiheitsstrafe in beiden Ländern. Sie
steht in Polen im Vordergrund. In Deutschland tritt sie demgegenüber zurück,
weswegen der Verfasser zusammenfassend die (Reiche begünstigende)
Geldstrafkultur Deutschlands der Bewährungsstrafkultur Polens gegenüberstellt.
In
seiner acht Thesen vortragenden Zusammenfassung schließt er die wirtschaftliche
Entwicklung als (alleinigen oder hauptsächlichen) Grund für den Unterschied
aus, weil die Förderung der Geldstrafe in Deutschland in der wirtschaftlich
besonders ungünstigen Zeit nach dem ersten Weltkrieg einsetzte. Demgegenüber
neigt er zur Bejahung ideologischer, nicht empirisch abgesicherter Ursachen.
Von daher sieht er in seiner gut lesbar geschriebenen, durch Graphiken
veranschaulichten Arbeit trotz einer erkennbaren Annäherung in der zweiten
Hälfte des 20. Jahrhunderts Schwierigkeiten für eine europäische
Rechtsvereinheitlichung voraus, die freilich auch auf anderen Gebieten
bestanden haben und nicht überall ein dauerhaftes Hindernis bildeten.
Innsbruck Gerhard
Köbler