Germanistische Rechtsgeschichte am Ende des zweiten Jahrtausends - Die germanistische Abteilung der Zeitschrift für Rechtsgeschichte zwischen 1984 und 2008. Besprochen von Gerhard Köbler.
A) Wer in der Mitte der Zeitschrift für Rechtsgeschichte auf die letzten 25 Jahre zurückblicken will, wird am besten als erstes der vielen Kollegen gedenken, die während dieser Zeit aus der lebendigen Gegenwart in die stetig wachsende Vergangenheit gewechselt sind. In ausführlichen Nachrufen haben Schüler, Freunde oder Kollegen ihre großen Leistungen verdienstvoll gewürdigt. Deswegen kann an dieser Stelle ein einfacher zeitlicher Überblick genügen, der die lebende Gegenwart wissenschaftsgeschichtlich in aller Kürze mit der unmittelbar vorangehenden Vergangenheit verbindet und bei Bedarf an beliebigen anderen Stellen vertieft werden kann.
Guido Kisch (Prag 22. 01. 1889-Basel 07. 07. 1985), Sohn eines einer Gelehrtenfamilie entstammenden Rabbiners, wurde nach als trostlos, um nicht zu sagen skandalös empfundenem Rechtsstudium in Prag (Preisschrift über das Einlager im älteren Schuldrecht Mährens 1912) 1914 bei Adolf Wach an der Universität Leipzig mit einer Schrift über den deutschen Arrestprozess in seiner geschichtlichen Entwicklung habilitiert und nach der Edition der Leipziger Schöffenspruchsammlung (1919) 1920 als ordentlicher Professor nach Königsberg berufen, von wo er nach einem Zwischenspiel in Prag 1922 nach Halle wechselte (Zur sächsischen Rechtsliteratur der Rezeptionszeit 1923, Die Kulmer Handfeste 1931, Das Fischereirecht in Deutschland 1932). Im Herbst 1933 wurde er beurlaubt und entlassen und emigrierte nach kurzer Tätigkeit am jüdisch theologischen Seminar in Breslau im Spätherbst 1935 in die Vereinigten Staaten von Amerika, ohne dort eine auf Dauer gesicherte Stellung zu erlangen, so dass er von 1949 an die Rückkehr nach Europa (Schweiz, Schweden, Italien, Belgien, Österreich, England, Holland und Deutschland) versuchte, die ihn 1962 nach Basel führte. Besonders bekannt geworden sind seine Untersuchungen zu Sachsenspiegel and Bible (1941), die Juden im mittelalterlichen Deutschland (1949), Humanismus und Jurisprudenz (1955) und die Anfänge der juristischen Fakultät der Universität Basel 1449-1529 (1962) sowie sein autobiographischer Lebensweg eines Rechtshistorikers (1975).
Heinrich Demelius (Mödling bei Wien 02. 11. 1893-Wien 06. 02. 1987), Sohn eines 1904 in den Bergen verunglückten Innsbrucker Zivilrechtlers, wurde nach dem Besuch des humanistischen Gymnasiums und dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien 1920 bei Moriz von Wellspacher für österreichisches bürgerliches Recht habilitiert. Er wandte sich als ordentlicher Universitätsprofessor in Wien (1939) aber auch der Rechtsgeschichte zu. In ihrem Rahmen befasste er sich beispielsweise mit König Ferdinand I. und dem Haushalt der Universität Wien (1962), dem ehelichen Güterrecht im spätmittelalterlichen Wien (1970) und der Edition der Wiener Ratsurteile des Spätmittelalters (1980).
Gertrud Schubart-Fikentscher (Zwickau/Sachsen 23. 12. 1896-Halle an der Saale 1985), in einer Großfamilie Fikentscher irgendwie mit dem ersten größeren Industriebetrieb der Stadt verbunden, wurde nach dem Besuch der höheren Bürgerschule 1916 Fürsorgerin, 1921 staatlich geprüfte Wohlfahrtspflegerin und Leiterin der Jugendgerichtshilfe und nach dem 1924 begonnenen Studium der Rechtswissenschaft in Berlin 1928 die erste geprüfte Referendarin des Kammergerichts Berlin. Nach ihrer Verheiratung mit dem papyrologischen Kustos Wilhelm Schubart wurde sie am 23. 06. 1933 mit einer von Ernst Heymann betreuten Dissertation über das Eherecht im Brünner Schöffenbuch (1935) promoviert, war als freie Mitarbeiterin der Monumenta Germaniae Historica tätig und stellte sich nach der „Zerschlagung des Faschismus“ sofort der Landesregierung Sachsens als Lehrkraft zur Verfügung, wobei sie den noch nicht aus dem Krieg nach Leipzig heimgekehrten Hans Thieme im bürgerlichen Recht und in der deutschen Rechtsgeschichte vertrat. Betreut von Alfred Schultze wurde sie am 18. 05. 1946 in Leipzig mit einer Schrift über römisches Recht im Brünner Schöffenbuch habilitiert und wirkte nach ihrer Berufung nach Halle (1948) als erste Frau auf einem juristischen Ordinariat im deutschen Sprachraum mit verschiedenen Werken über Goethe, Thomasius, die hallesche Spruchpraxis und die Autorschaft von Dissertationen weit über ihre Emeritierung zum 31. 08. 1957 hinaus.
Ernst Carl Hellbling (Wien 02. 01. 1901-Wien 14. 01. 1985), aus kaufmännischer Umgebung, trat nach dem ausgezeichneten Studium der Rechtswissenschaft in seiner Heimatstadt 1926 in den Verwaltungsdienst des Magistrats Wiens. 1948 wurde er, angeregt durch Hans von Voltelini und betreut durch Hans Lentze mit einer Schrift über grundlegende Strafrechtsquellen der österreichischen Erbländer habilitiert. 1965 wurde er an die neu eröffnete Universität Salzburg berufen, wofür seine 1956 veröffentlichte österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte mitursächlich gewesen sein könnte, die nach seiner baldigen Emeritierung eine zweite Auflage (1974) erfuhr.
Hermann Krause (Schwerin/Mecklenburg 27. 09. 1902-Heidelberg 31. 07. 1991), Sohn eines Ministerialdirigenten aus einer Beamten- und Gelehrtenfamilie, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte in Heidelberg und Rostock 1927 bei Hans Erich Feine mit einer Dissertation über das System der landständischen Verfassung Mecklenburgs in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts promoviert und nach einer Preisarbeit über die geschichtliche Entwicklung des Schiedsgerichtswesens in Deutschland (1930) als Assistent Paul Giesekes an der Handelshochschule Berlin 1931 mit einer modernrechtlichen Arbeit über das Schweigen im Rechtsverkehr habilitiert. Bekannt mit dem von 1930 bis 1932 in Berlin weilenden Karl August Eckhardt (1901-1979) wurde er 1934 außerordentlicher Professor der Handelshochschule und nach dem Eintritt in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (1934) nach Heidelberg berufen. 1946 suspendiert, wurde er 1948 Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und 1950 ordentlicher Professor der Wirtschaftshochschule Mannheim sowie nach einer Untersuchung über Kaiserrecht und Rezeption (1952) in der Nachfolge des zeitweilig von Hans Erich Feine vertretenen Heinrich Mitteis 1955 in München.
Adalbert Erler (Kiel 01. 01. 1904-Frankfurt am Main 19. 04. 1992), von der Jugendbewegung beeinflusster Sohn eines nach Berlin versetzten Marineoffiziers einer mitteldeutschen Pfarrer-und Beamtenfamilie, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg (Hans Fehr) und Berlin (Ulrich Stutz) 1928 in Greifswald bei dem bald danach verstorbenen Günther Holstein (Berlin 1892-Kiel 1931) mit einer Arbeit über die Stellung der evangelischen Kirche in Danzig promoviert und trat nach erfolglosen Bemühungen um eine Richterstelle in die Finanzverwaltung Preußens ein, in der er 1932 zum Regierungsrat ernannt und 1934 nach Hanau versetzt wurde. Von hier aus fand er außer zu dem Ethnologen Leo Frobenius auch eine Verbindung zu Rudolf Ruth, unter dessen Betreuung er in Frankfurt am Main mit einer Arbeit über Bürgerrecht und Steuerpflicht im mittelalterlichen Städtewesen habilitiert wurde und 1941 als außerordentlicher Professor nach Straßburg gelangte. Von dort kam er nach einiger Zeit der Arbeitslosigkeit 1946 nach Mainz (zugewiesener Wohnsitz Ingelheim) und 1950 nach Frankfurt am Main, wo er nicht nur die Urteile des Ingelheimer Oberhofes edierte und ein Lehrbuch des Kirchenrechts verfasste, sondern auch auf Anregung Wolfgang Stammlers das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (1971ff.) begründete und gemeinsam mit Ekkehard Kaufmann viele Jahre leitete.
Erich Döhring (Bütow 01. 05. 1904-Kiel 12. 12. 1985), Sohn eines Rechtsanwalts und Notars, wurde nach dem Studium von Rechtswissenschaft und Staatswissenschaft in Tübingen, Leipzig und Halle 1926 in Halle mit einer Dissertation über das Gesandtschaftsrecht der deutschen Einzelstaaten unter der Verfassung von Weimar promoviert. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung (1931) trat er in den Justizdienst ein und wurde 1936 Amtsgerichtsrat in Herzberg an der Elster und nach dem Kriegsdienst 1948 in Kiel. Neben Arbeiten über die Vergnügungssteuer (1929), die Bürgersteuer (1930), die Erforschung des Sachverhalts im Prozess (1964) sowie die gesellschaftlichen Grundlagen der juristischen Entscheidung (1977) hat er sich der Geschichte der deutschen Rechtspflege seit 1500 (1953) und bei Ernennung zum Honorarprofessor in Kiel (14. 07. 1962) auch der Geschichte der Kieler juristischen Fakultät 1665-1965 (1965) gewidmet.
Heinz Lieberich (Kaiserslautern 29. 01. 1905-München 24. 10. 1999) wurde nach Schule und Studium in München 1928 in Erlangen mit einer Dissertation über die russische Handelsvertretung in Deutschland, ihre Stellung im deutschen Recht promoviert. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung bestand er 1934 auch die zweite Staatsprüfung für den Archivdienst in Bayern, legte 1952 eine Rechtsgeschichte Bayerns und des bayerischen Schwaben vor und stieg 1959 zum Generaldirektor der staatlichen Archive Bayerns auf. Nach dem Tode Heinrich Mitteis’ (München 23. 07. 1952) übertrug ihm der Verlag C. H. Beck die Fortführung der Kurzlehrbücher deutsche Rechtsgeschichte (3. Auflage 1954, 19. Aufl. 1992) und deutsches Privatrecht (3. A. 1959, 9. Aufl. 1981).
Johannes Bärmann (Hof in Franken 10. 05. 1905-Mainz 13. 01. 1991) war nach kaufmännischer Lehre und Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig, Berlin und München ab 1929 Assistent bei Konrad Beyerle (14. 09. 1872-26. 04. 1933) in München, wurde 1933 aber Notar in Bayern. Nach der von Claudius von Schwerin betreuten Dissertation über die Verfassungsgeschichte Münchens im Mittelalter (1938) wurde er 1942 in Heidelberg mit einer Arbeit über die Städtegründungen Heinrichs des Löwen und die Stadtverfassung habilitiert und 1947 zum Professor ernannt. Nach seinem 1954 erfolgten Wechsel nach Mainz wandte er sich im Wesentlichen dem neugeschaffenen Wohnungseigentumsrecht zu, für das er rasch die Meinungsführerschaft erlangte.
Karl Siegfried Bader (Waldau bei Neustadt im Schwarzwald 27. 08. 1905-Zürich 13. 09. 1998) wurde 1929 bei Rudolf Schultz in Freiburg im Breisgau über das Schiedsverfahren in Schwaben vom 12. bis zum ausgehenden 16. Jahrhundert durchaus genügend promoviert, trotz Beitritts zur Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei am 1. Oktober 1933 wegen der nicht vollarischen Abstammung seiner Wiener Ehefrau Grete Weiss aus dem Justizdienst in Baden entlassen und nach Tätigkeiten als Rechtsanwalt und nebenamtlicher Leiter des fürstenbergischen Archivs in Donaueschingen auf Wunsch Adolf Schönkes und Theodor Mayers in einem kriegsbedingt summarischen Verfahren auf der formalen Grundlage einer Arbeit über die zimmerische Chronik als Quelle rechtlicher Volkskunde in Freiburg im Breisgau unter Franz Beyerle habilitiert. 1945 als Oberstaatsanwalt wieder in den Justizdienst aufgenommen und 1946 zum Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Freiburg ernannt, folgte er immerhin etwas halbherzig 1951 einem Ruf nach Mainz(, 1952 auf den Spuren Heinrich Mitteis’ nach München) und 1953 nach Zürich. Unter seinen mehr als 1200 auch aus seiner Herausgeberschaft der Deutschen Rechtszeitschrift, der Juristenzeitung und der Zeitschrift für Rechtsgeschichte hervorgegangenen Veröffentlichungen ragen die dreibändigen Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes hervor und hat auch der deutsche Südwesten in seiner territorialgeschichtlichen Entwicklung erheblichen Wert.
Hans Thieme (Naunhof bei Leipzig/Sachsen 10. 08. 1906-Freiburg im Breisgau 03. 10. 2000), Sohn eines Theologieprofessors und einer Baselerin wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Basel, München, Berlin und Leipzig 1929 bei Franz Exner in Leipzig mit einer preisgekrönten Dissertation über die Fortbildung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit seit dem Weltkrieg promoviert und auf Einladung des von Greifswald nach Frankfurt am Main wechselnden Franz Beyerle 1931 auf der Grundlage von Studien über die Zeit des späten Naturrechts und die preußische Kodifikation für deutsche Rechtsgeschichte, deutsches Privatrecht und Privatrecht habilitiert. 1935 erlangte er eine außerordentliche Professur in Breslau und nach dem Eintritt in die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (1937) 1938 eine ordentliche Professur und wechselte 1940 als Nachfolger Franz Beyerles nach Leipzig. Nach Kriegsdienst und Kriegsgefangenschaft erhielt er im Wintersemester 1945/1946 einen Vertretungsauftrag in Bonn und 1946 die Professur Wilhelm Ebels in Göttingen, wechselte aber 1953 als Nachfolger Franz Beyerles nach Freiburg im Breisgau, wo er als Meister der kleinen Schriften viele internationale Kontakte aufnahm und durch Ehrenpromotionen in Granada, Montpellier, Basel und Paris (Sorbonne) ausgezeichnet von 1954 bis 1977 die germanistische Abteilung der Zeitschrift für Rechtsgeschichte betreute.
Franz Wieacker (Stargard/Pommern 05. 08. 1908-Göttingen 17. 02. 1994), Sohn eines Landgerichtspräsidenten, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen, München und Göttingen 1930 in Freiburg im Breisgau bei dem Romanisten Fritz Pringsheim mit einer Dissertation über die Lex commissoria – Erfüllungszwang und Widerruf im römischen Kaufrecht (1932) promoviert und nach Studienaufenthalten in Palermo und Rom 1933 auch habilitiert. Nach Lehrstuhlvertretungen in Frankfurt am Main und Kiel wurde er 1937 als Nachfolger des Romanisten Ludwig Mitteis’ außerordentlicher Professor in Leipzig, nach Erarbeitung eines Lehrbuchs über Bodenrecht 1939 ordentlicher Professor, musste sich aber aus politischen Gründen von 1945 bis 1948 mit Gastprofessuren in Göttingen und Freiburg im Breisgau behelfen, bis er 1948 nach Freiburg und nach Veröffentlichung einer ideengeschichtlich ausgerichteten Privatrechtsgeschichte der Neuzeit (1952) 1953 nach Göttingen berufen wurde. Hier verfasste er außer modernrechtlichen Untersuchungen weitere bedeutsame Studien zur Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, die auch die Germanistik wesentlich förderten, fand aber letztlich auch zum antiken römischen Recht wieder zurück.
Wilhelm Wegener (Bad Lippspringe 02. 11. 1911-Göttingen 06. 04. 2004), aus einer westfälisch-sauerländischen Papiermacherfamilie kommender Sohn eines Arztes, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft in Marburg, Göttingen, München, Bonn und Göttingen mit Abschluss in beiden Studiengängen 1939 mit einer zunächst von Herbert Kraus und nach dessen Zwangspensionierung von Hermann Raschhofer betreuten Dissertation über Probleme der völkerrechtlichen Ordnung der internationalen Binnenschifffahrt in geschichtlicher und systematischer Beleuchtung promoviert, entschied sich aber 1940 für eine Tätigkeit als Wirtschaftsjurist. Nach der Flucht vor den sowjetischen Truppen zu Fuß von Berlin nach Göttingen erhielt er am 01. 09. 1945 eine Anstellung als (einziger) wissenschaftlicher Assistent der als erster deutscher Universität wieder eröffneten Universität, wo er sich nach Vorlage von Studien über die neuen deutschen Verfassungen (1947), die internationale Donau (1951) und die Przemysliden (1952) 1954 bei Karl Gottfried Hugelmann mit weiteren Gutachten Wilhelm Ebels, Rudolf Smends und Percy Ernst Schramms zu seiner Schrift Böhmen/Mähren und das Reich im Hochmittelalter (1959) habilitierte. 1956 wurde er als außerordentlicher Professor nach Saarbrücken berufen und 1958 zum ordentlichen Professor ernannt.
Helmut Coing (Celle 28. 02. 1912-Kronberg im Taunus 15. 08. 2000), Enkel eines hugenottischen Senatspräsidenten und Sohn eines im ersten Weltkrieg gefallenen Offiziers, wurde nach der Kindheit bei einem Onkel in Hannover und dem Studium der Rechtswissenschaft in Kiel, wo ihn Günther Holstein besonders beeindruckte, München, Göttingen und Lille 1935 bei dem Romanisten Wolfgang Kunkel in Göttingen mit einer Dissertation über die Frankfurter Reformation von 1578 und das gemeine Recht ihrer Zeit promoviert und 1938 bei dem Romanisten Erich Genzmer in Frankfurt am Main mit einer Schrift über die Rezeption des römischen Rechts in Frankfurt am Main (1939) für bürgerliches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte habilitiert und 1940 zum außerordentlichen Professor ernannt. Nach Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft und Betrachtungen über die obersten Grundsätze des Rechts (1947) wurde er 1948 ordentlicher Professor in Frankfurt am Main, wo ihm 1964 die Errichtung des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte gelang. Obgleich eigentlich eher Romanist, haben seine bedeutenden Arbeiten zur Rechtsphilosophie (1950, 5. A. 1993), zum allgemeinen Teil (seit 1957) und zum Erbrecht (seit 1959) des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs, zu den Rechtsformen der privaten Vermögensverwaltung (1967), zu den Epochen der Rechtsgeschichte in Deutschland (1967, 4. Aufl. 1981), zur Treuhand kraft privaten Rechtsgeschäfts (1973) sowie seine großartigen wissenschaftspolitischen Organisationsleistungen für sein vielbändiges, freilich leider nicht ganz zur Vollständigkeit gelangtes Handbuch der Quellen und Literatur der neueren europäischen Rechtsgeschichte, für die sechsbändige Vortragssammlung Wissenschaft und Kodifikation des Privatrechts im 19. Jahrhundert (1973ff.) und schließlich für das zweibändige europäische Privatrecht (1985ff.) auch für die Germanistik so großes Gewicht, dass sie ihn ebenfalls als einen der ihren anmsehen muss und darf.
Rudolf Gmür (Bern 28. 07. 1913-Bern 23. 03. 2002), Sohn des Berner Professors für Privatrecht Max Gmür, studierte von 1931 bis 1939 Rechtswissenschaft in Bern, Zürich, Jena und Bern sowie Politikwissenschaft in Paris und wirkte nach der Fürsprecherprüfung als Rechtsanwalt und Kammerschreiber am Obergericht Bern. Seit 1944 als nebenberuflicher Assistent Theo Guhls in Bern tätig, wurde er 1948 bei Peter Liver mit einer Dissertation über die Abgrenzung des Fischereiregals von den privaten Fischenzen im Kanton Bern (1949) promoviert und 1951 mit einer Untersuchung über den Zehnt im alten Bern (1954) habilitiert. Nach Vertretungen in Marburg, Tübingen und München wurde er 1957 nach Münster berufen, wo er nicht nur Savigny und die Entwicklung der Rechtswissenschaft (1962) bearbeitete, das Schweizer Zivilgesetzbuch mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (1965) verglich oder das Rechtswirkungsdenken in der Privatrechtsgeschichte (1981) verfolgte, sondern seit 1978 auch einen Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte veröffentlichte.
Nikolaus Grass (Volderwald/Ampass bei Hall in Tirol 28. 07. 1913-Hall in Tirol 05. 10. 1999) aus einer seit vielen Generationen Juristen, Ärzte und Naturforscher stellenden Tiroler Familie, am gleichen Tag wie Rudolf Gmür geboren, studierte nach dem frühen Tode seines als Rechtsanwalt in Innsbruck tätigen Vaters Geschichte, Geographie und Volkskunde bei Hermann Wopfner und Otto Stolz in Innsbruck, trat nach der Promotion in der Philosophie bei Ignaz Philipp Dengel und der Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaft (1939) in das Institut für österreichische Geschichtsforschung in Wien ein und wurde nach dem Erwerb des Dr. rer. pol. (1940) und dem Abschluss des Institutskurses 1943 Bibliotheksreferendar der Nationalbibliothek in Wien. Von 1946 an war er als Verwaltungsjurist im Amt der Tiroler Landesregierung für Staatsbürgerschaft, Kult und Gewerbe tätig, erreichte aber am 08. 11. 1946 unter Hermann Wopfner und Otto Stolz sowie mit einem Zusatzgutachten des Kirchenrechtlers Godehard Ebers’ (Salzwedel 1880-Innsbruck 1958) die Habilitation in der philosophischen Fakultät der Universität Innsbruck (für die Fächer österreichische Geschichte, allgemeine Wirtschaftsgeschichte und Rechtsgeschichte) sowie 1948 auf der Grundlage seiner Beiträge zur Rechtsgeschichte der Alpwirtschaft die Umhabilitation in die juristische Fakultät für deutsches Recht, österreichische Verfassungsgeschichte und österreichische Verwaltungsgeschichte. 1949 außerordentlicher Professor, 1953 titulierter ordentlicher Professor, 1959 ordentlicher Professor brachte er als ein Mann, der nach dem Zeugnis seiner Freunde trotz aller Fährnis an die Wahrheit, das Gute, das Schöne und die echte Wissenschaft glaubte, eine noch in der Gegenwart spürbare alpineigene Schule (Palme, Ingenhaeff-Berenkamp, Morsak, Faußner) hervor.
Hermann Baltl (Graz 02. 02. 1918-Graz 20. 10. 2004), Sohn eines Rechtsanwalts, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Promotion in Graz wegen politischer Äußerungen aus der Tätigkeit als Gerichtsreferendar des 1938 Österreich anschließenden Deutschen Reiches entlassen, worauf er den Untergrund suchte. Bereits im Mai 1945 wurde ihm bei der Rückkehr aus dem Waldwiderstand die Lehrtätigkeit in österreichischer Verfassungsgeschichte, Verwaltungsgeschichte, Rechtsgeschichte und Völkerrecht in Graz angeboten, wo er am Ende des Jahres 1946 auf der Grundlage einer Schrift über die ländliche Gerichtsverfassung Steiermarks vorwiegend im Mittelalter auch habilitiert und dann 1951 zum titulierten außerordentlichen Universitätsprofessor, 1956 zum außerordentlichen Universitätsprofessor und 1961 zum ordentlichen Universitätsprofessor ernannt wurde. Rechtsarchäologisch und austroneutralistisch interessiert, gelang ihm außer einem praktischen Medienlehrgang seit 1970 die bisher erfolgreichste, vor allem auf das Äußere ausgerichtete österreichische Rechtsgeschichte.
Sten Gagnér (Uppsala 03. 03. 1921-München 24. 05. 2000), Sohn eines Gymnasiallehrers für alte Sprachen, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Lund und Stockholm und Staatsprüfungen in Rechtswissenschaft, Philosophie, Geschichte und nordischen Sprachen sowie praktischen Tätigkeiten bei Gerichten, Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften 1958 in Uppsala promoviert und 1960 habilitiert. 1964 wurde er auf die einst für Konrad von Maurer in München errichtete Professur für nordische Rechtsgeschichte berufen, wo er in kleinen Kreisen viele begeisterte Schüler an sich zu binden vermochte. Besonders bekannt geworden sind seine Studien zur Ideengeschichte der Gesetzgebung (1960).
Winfried Trusen (Danzig 24. 05. 1924-Würzburg 19. 01. 1999) begann sein Studium der Geschichte noch vor Beginn des zweiten Weltkriegs, konnte es aber erst nach Kriegsgefangenschaft und Vertreibung in Göttingen 1950 mit einer Dissertation über Georg Witzel (1501-1573) beenden. Das im Anschluss hieran aufgenommene Studium der Rechtswissenschaft führte ihn in Mainz 1958 zur Promotion über spätmittelalterliche Jurisprudenz und Wirtschaftsethik (1961) und 1963 bei Johannes Bärmann zur Habilitation über die Anfänge des gelehrten Rechts in Deutschland (1962). 1966 wurde er nach Würzburg berufen, wo er außer durch verschiedene weiterführende Studien zu spätmittelalterlichen rechtsgeschichtlichen Fragen auch durch sein komödiantisches Talent in Parodien Hans Mosers, Theo Lingens oder Joseph Goebbels’ in Erinnerung blieb.
Robert Scheyhing (Ulm 19. 03. 1927-Tübingen 06. 12. 1989), Sohn eines Verwaltungsrats, wurde 1951 nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Hochschule in Dillingen und an der Universität Tübingen bei Eduard Kern mit einer Dissertation über die Entwicklung des deutschen Gerichtsverfassungsrechts vom 8. Mai 1945 bis zum 1. Oktober 1950 promoviert. Mit einer von Hans Erich Feine betreuten Untersuchung über Eide, Amtsgewalt und Bannleihe wurde er in Tübingen 1958 auch habilitiert. Über Kiel (1960) kehrte er 1965 nach Tübingen zurück, wo er eine deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit (1968) schrieb und mit Knut Wolfgang Nörr im geltenden Privatrecht zusammenarbeitete.
Günther Dickel (1927-Heidelberg 10. 01. 1985), Sohn eines fürstlich solms-braunfelsischen Kammerdirektors, lebenslang durch die Folgen einer frühkindlichen Kinderlähmung gezeichnet, wirkte nach dem Studium in Göttingen und Heidelberg seit 1953 als Mitarbeiter des deutschen Rechtswörterbuches: 1960 wurde er mit einer von Siegfried Reicke betreuten Dissertation über die Heidelberger juristische Fakultät promoviert und 1965 mit einer Schrift über die Vergabung von Laienherrenpfründen durch kaiserliche Panisbriefe habilitiert. Von 1971 bis zu seinem Tode leitete er das deutsche Rechtswörterbuch.
Wolfgang Leiser (Karlsruhe 1931-Erlangen 08. 02. 1989), Sohn eines Postinspektors, wurde nach dem Studium in Freiburg im Breisgau und Heidelberg 1957 in Heidelberg mit einer von Wolfgang Kunkel angeregten Dissertation über den gemeinen Prozess in den badischen Markgrafschaften promoviert, die 1961 unter dem Titel der gemeine Zivilprozess in den badischen Markgrafschaften erschien. Danach wechselte er als Assistent zu Hans Thieme nach Freiburg im Breisgau und wandte sich in seiner Habilitationsschrift des Jahres 1964 der Strafgerichtsbarkeit in Süddeutschland (1971) zu. Als Nachfolger Friedrich Merzbachers wirkte er bis zu seinem Tode in Erlangen.
Gunter Gudian (Berlin 03. 09. 1932-Mainz 17. 07. 1993) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Frankfurt am Main 1960 bei Adalbert Erler mit einer Dissertation über die Begründung in Schöffensprüchen des 14. und 15. Jahrhunderts promoviert. Zunächst als Adalbert Erlers Assistent tätig, wechselte er 1964 an das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, wurde aber 1967 gleichwohl unter der Betreuung Adalbert Erlers mit einer Untersuchung über das Ingelheimer Recht im 15. Jahrhundert habilitiert. 1969 nach Köln und 1974 nach Mainz berufen, endete sein Leben in tragischer Verstrickung.
Friedrich Ebel (Göttingen 18. 07. 1944-Berlin 11. 12. 2005), der Sohn Wilhelm Ebels (Garsuche/Ohlau Schlesien 07. 06. 1908-Göttingen 22. 06. 1980), wurde nach dem Studium von Theologie und Rechtswissenschaft in Tübingen, Heidelberg und Bonn 1970 Assistent in Tübingen. Nach der von Ferdinand Elsener betreuten Promotion über Legaldefinitionen (1973) und der von Knut Wolfgang Nörr geleiteten Habilitation des Jahres 1977 (Berichtung, transactio und Vergleich – Untersuchungen zu Schuldanerkenntnis und Vergleich, 1978) wurde er über Bielefeld 1981 nach Berlin berufen. In der Edition norddeutscher Rechtsquellen des Mittelalters seinem väterlichen Vorbild folgend, hat er sich auch um Biographie, Bilder im Recht, Umweltrechtsgeschichte, Versicherungsrechtsgeschichte und durch ein mit dem Romanisten Thielmann gemeinsam erarbeitetes zweiteiliges Lehrbuch der Rechtsgeschichte (1989, 3. A. 2003) verdient gemacht.
Herbert Hofmeister (München 20. 10. 1945-Wien 23. 06. 1994) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien von Hans Lentze 1966 Werner Ogris als wissenschaftliche Hilfskraft empfohlen. 1973 wurde er mit einer 1977 veröffentlichten Untersuchung über die Grundsätze des Liegenschaftserwerbes in der österreichischen Privatrechtsentwicklung seit dem 18. Jahrhundert habilitiert. Trotz vielseitiger Interessen in Archäologie, Notariat, Sozialversicherung und Grundbuch kam auf der Höhe des Lebens der Tod, aus welchen Gründen auch immer herbeigerufen.
Jörn Eckert (Rendsburg/Schleswig-Holstein 15. 05. 1954-Kiel 21. 03. 2006), Sohn eines Direktors der Landespolizeischule Eutin, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Kiel 1982 bei Hans Hattenhauer mit einer Dissertation über den objektiven Beobachter in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen 1983 promoviert. Als Hochschulassistent wurde er unter der Betreuung Hans Hattenhauers 1991 mit einer Schrift über den Kampf um die Familienfideikommisse habilitiert. Nach Herstellung deutscher Einheit 1991 nach Potsdam berufen, kehrte er 1997 als Nachfolger seines Lehrers nach Kiel zurück und übernahm neben Problemen in der Zeitgeschichte des Rechts auch viele Aufgaben im geltenden Recht, deren weitere Erfüllung ihm im Zenit der Leistungsfähigkeit eine tückische Krankheit verwehrte.
B) Gemäß den Regeln des menschlichen Lebens sind an die Stelle der Verstorbenen in den letzten 25 Jahren zahlreiche neue und junge Gelehrte getreten. Auch sie lassen sich zu einer Gruppe zusammenstellen, für welche die Habilitation oder eine gleichwertige Leistung als Kriterium genommen werden kann. Die Reihung kann auch hier am einfachsten nach dem (ungefähren) Geburtsdatum erfolgen.
Karin Nehlsen-von Stryk (1942) wurde 1979 mit einer Dissertation über die boni homines des frühen Mittelalters bei Karl Kroeschell promoviert. 1984 wurde nach längerem Aufenthalt als Leiterin eines Studienzentrums in Venedig mit einer Schrift über die venezianische Seeversicherung im 15. Jahrhundert bei Hans Schlosser in Augsburg die Habilitation durchgeführt. Über das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main kam die Privatdozentin 1990 nach Köln, von wo aus sie 1996 als Nachfolgerin Karl Kroeschells nach Freiburg im Breisgau gelangte.
Harald Siems (1943) wechselte nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen mit Hermann Nehlsen nach München, wo er 1979 mit umfangreichen Studien zur Lex Frisionum (1980) promoviert wurde. 1990 dienten Handel und Wucher im Spiegel frühmittelalterlicher Rechtsquellen (1992) als Grundlage der Habilitation. 1991 wurde Siems als Nachfolger Wolfgang Leisers nach Erlangen berufen, kehrte 2003 aber nach Veröffentlichung einer weiteren Untersuchung über Recht im frühmittelalterlichen Gallien (1995) als Nachfolger Peter Landaus zu seinem Lehrer nach München zurück.
Thomas Vormbaum (Münster 18. 06. 1943) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft an den Universitäten Münster und Würzburg in Münster 1975 mit einer Dissertation über die Rechtsfähigkeit der Vereine im 19. Jahrhundert - ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte des BGB (1976) und 1979 mit einer geschichtswissenschaftlichen Dissertation über Politik und Gesinderecht im 19. Jahrhundert (vornehmlich in Preußen 1810-1918) (1980) zum Dr. iur. und Dr. phil. promoviert. 1987 wurde er mit einer Schrift über den strafrechtlichen Schutz des Strafurteils in Münster für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte habilitiert. Schon vor und erst recht nach seiner Berufung an die Fernuniversität Hagen entfaltete er eine beeindruckend umfangreiche und vielfältige Veröffentlichungstätigkeit.
Regina Ogorek (1944) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Münster und München 1974 in München mit einer Dissertation zur Entwicklung der Gefährdungshaftung im 19. Jahrhundert (1975) promoviert. Dem folgte in Frankfurt am Main 1985 die Habilitation mit der Schrift Richterkönig oder Subsumtionsautomat? (1986). Von dort wechselte sie 1987 nach Zürich, wo sie mit Peter Forstmoser Regeln für juristisches Arbeiten veröffentlichte, kehrte aber 1994 nach Frankfurt am Main zurück.
Bernd Schildt (Magdeburg 11. 09. 1948) wurde als Schüler Rolf Lieberwirths 1980 mit einer Dissertation über die Spruchtätigkeit der halleschen Juristenfakultät nach dem Wiener Kongress (1981) provmoviert.1989 erfolgte auf der Grundlage einer Schrift über Verfassung und Wirtschaftsrecht der spätfeudalen Landgemeinde im Spiegel thüringischer Dorfordnungen (1988) die weitere Qualifikation (Habilitation), wobei die Lehrbefugnis nach Herstellung deutscher Einheit und Vorlage einer Schrift über Bauer, Gemeinde, Nachbarschaft in Würzburg 1994 um das Fach bürgerliches Recht erweitert wurde. 1995 wurde Bernd Schildt nach Bochum berufen, wo das Reichskammergericht zu einem seiner wichtigsten Arbeitsgebiete geworden ist.
Bernd-Rüdiger Kern (Bremerhaven 31. 05. 1949) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter Adolf Laufs’ mit einer Dissertation über Georg Beseler – Leben und Werk (1982) 1980 promoviert. Nach einer weiteren Untersuchung über die ärztliche Aufklärungspflicht (1983) wurde er 1988 mit einer Schrift über die Gerichtsordnung des Kurpfälzer Landrechts von 1582 bei seinem für einige Jahre nach Tübingen gewechselten Lehrer habilitiert. Die Herstellung deutscher Einheit führte ihn 1993 nach Leipzig.
Franz Dorn wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Bonn auf Grund einer Dissertation über die Landschenkungen der fränkischen Könige (1992) promoviert. 1998 wurde er dort auch habilitiert. Nach einer Vertretung wurde er 2001 an die Universität Trier berufen.
Karlheinz Muscheler (Radolfzell 20. 05. 1953) wurde 1983 in Freiburg im Breisgau mit der Dissertation Relativismus und Freirecht promoviert. Nach einer Biografie Hermann Ulrich Kantorowiczs (1984) und einer Untersuchung über die Rolle Badens in der Entstehungsgeschichte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1993) des deutschen Reiches wurde er 1992 in Freiburg im Breisgau mit einer Schrift über die Haftungsordnung der Testamentsvollstreckung (1994) habilitiert. 1993 nach Bochum berufen, hat er 1996 eine interessante Studie über die Schopenhauer-Marquet-Prozesse vorgelegt, danach sich aber vor allem dem Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft (2001), rechtstechnischen Grundlagen des deutschen Erbrechts (2002) und dem Familienrecht (2006) zugewendet.
Heiner Lück (Nauendorf/Saalekreis 22. 05. 1954) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1983 in Halle unter Betreuung durch Rolf Lieberwirth mit einer Dissertation über die Spruchtätigkeit der Wittenberger Juristenfakultät (1998) promoviert. Als wissenschaftlicher Assistent qualifizierte er sich 1988 dort weiter und wurde nach Herstellung deutscher Einheit 1993 in Gießen unter der Federführung Diethelm Klippels mit der Schrift die kursächsische Gerichtsverfassung 1423-1550 (1997) habilitiert. 1994 wurde er in Halle berufen, von wo aus er zahlreiche Aufgaben zur sächsischen Rechtsgeschichte (Wettiner Grafen Grenzen und Gerichte 1990, Sachsenspiegel und Magdeburger Recht 1998, Über den Sachsenspiegel 1999) und weit darüber hinaus aufgriff, die ihn rasch zur Mitherausgeberschaft der zweiten Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte führten.
Hans-Peter Glöckner (Fischbach im Taunus 07. 11. 1954) wurde nach dem 1975 in Frankfurt am Main aufgenommenen Studium der Rechtswissenschaft und Musikwissenschaft 1987 mit der Dissertation Cogitationis poenam nemo patitur (D. 48. 19. 18) – zu den Anfängen einer Versuchslehre in der Jurisprudenz der Glossatoren (1989) promoviert. 1991 wechselte er vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main als wissenschaftlicher Assistent an die Universität Kiel, wo er mit Werner Schubert zusammenarbeitete, 1992 nach Rostock, wo er zeitweise mit Filippo Ranieri zusammenwirkte und 1999 mit einer umfänglichen Schrift über positive Vertragsverletzung – die Geburt eines Rechtsinstituts (2007) für römisches Recht, deutsche und europäische Privat- und Strafrechtsgeschichte und bürgerliches Recht habilitiert wurde. Dort ist er anscheinend hauptsächlich als Rechtsanwalt tätig, lehrt aber nach der Internetseite der Rechtsanwaltskanzlei zudem als Privatdozent (Professor) an der juristischen Fakultät.
Thomas Simon (Hamburg 12. 11. 1955) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft, einer Tätigkeit als Verwaltungsjurist und Teilnahme an einem Graduiertenkolleg in Frankfurt am Main 1992 bei Karl Kroeschell mit einer Dissertation über Grundherrschaft und Vogtei (1995) promoviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte wurde er unter dem Einfluss Michael Stolleis’ 2001 mit einer Schrift über Gute Policey – Ordnungsleitbilder und Zielvorstellungen politischen Handelns in der frühen Neuzeit habilitiert. Nach Lehrtätigkeiten in Tartu (1997), Köln und Erlangen wurde er 2005 nach Wien berufen.
Andreas Roth (Münster 1956) wurde 1987 in Münster mit einer Dissertation über kollektive Gewalt und Strafrecht (1989) promoviert. Dem folgte 1993 die von Heinz Holzhauer betreute Habilitation mit einer Schrift über die Kriminalitätsbekämpfung in den Großstädten (1997). Nach der Berufung nach Mainz als Nachfolger Gunter Gudians führte Andreas Roth Rudolf Gmürs Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte fort und bearbeitete Fragen des Familien- und Erbrechts (1997, 3. Aufl. 2003) sowie des Betreuungsrechts (2003).
Stefan Meder (Nürnberg 04. 02. 1956) wurde nach dem 1975 begonnenen Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte an den Universitäten Erlangen, Frankfurt am Main und Berlin (Freie Universität) 1988 in Frankfurt am Main mit einer Dissertation über Schadensersatz als Enttäuschungsverarbeitung (1989) promoviert. 1992 wurde er in Frankfurt am Main mit einer Schrift über Schuld Zufall Risiko für Rechtsgeschichte und Zivilrecht habilitiert und nach Lehrtätigkeiten in Würzburg, Erlangen, Münster, Frankfurt am Main und Greifswald nach Erreichung deutscher Einheit 1995 an die Universität Frankfurt an der Oder berufen, von wo er 1998 nach Hannover wechselte. Zu seinen weiteren Arbeiten zählt auch eine 2002 erstmals und 2005 in zweiter Auflage vorgelegte Rechtsgeschichte.
Helmut Gebhardt (Graz 25. 06. 1957) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Graz 1981 promoviert. 1990 wurde er als Schüler Hermann Baltls dort mit einer Schrift über die Grazer Polizei 1786-1850 (1992) habilitiert. Als außerordentlicher Professor legte er 1997 eine weitere Untersuchung über die Gendarmerie in der Steiermark von 1850 bis heute vor.
Ulrich Falk (Darmstadt 25. 09. 1957) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main 1989 mit einer Dissertation mit dem Titel Ein Gelehrter wie Windscheid - Erkundungen auf den Feldern der sogenannten Begriffsjurisprudenz promoviert. Danach wirkte er als Referent im Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, wo er gemeinsam mit Heinz Mohnhaupt ein gewichtiges Werk über das Bürgerliche Gesetzbuch und seine Richter - zur Reaktion der Rechtsprechung auf die Kodifikation des deutschen Privatrechts (2000) herausgab und im Jahre 2000 mit einer Schrift über Consilia - Studien zur Praxis der Rechtsgutachten in der frühen Neuzeit (2006) habilitiert wurde. Nach Vertretungen in Tübingen (1999) und Mannheim (2001) wurde er 2002 nach Mannheim berufen.
Albrecht Cordes (Hagen 31. 10. 1958) wurde nach dem Studium von Rechtswissenschaft, Geschichte und Französisch in Montpellier, Heidelberg und Freiburg im Breisgau als wissenschaftlicher Assistent Karl Kroeschells 1992 mit einer Dissertation über Stuben und Stubengesellschaften (1993) promoviert. 1997 wurde er in Freiburg im Breisgau mit einer Schrift über spätmittelalterlichen Gesellschaftshandel im Hanseraum (1998) habilitiert. Nach Vertretungen in Würzburg, Köln und Freiburg im Breisgau wurde er 1999 nach Frankfurt am Main berufen und erlangte in mittelbarer Nachfolge Adalbert Erlers die Mitherausgeberschaft der zweiten Auflage des Handwörterbuchs zur deutschen Rechtsgeschichte.
Stefan Saar, der gemeinsam mit Günther Bernert 30 Klausuren aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht (1987, 3. Aufl. 2006) vorlegte, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1989 in Münster mit einer Dissertation über Versorgungsausgleich und Beamtenversorgung promoviert. Betreut von Heinz Holzhauer gelang dort 1996 mit einer Schrift über Ehe Scheidung Wiederheirat (2002) die Habilitation. 1998 wurde Stefan Saar an die Universität Potsdam berufen.
Christian Neschwara (Wien 08. 03. 1958) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien 1985 promoviert. Die seiner Wiener Habilitation vom 30. 06. 1995 zugrundeliegende Schrift hatte die Geschichte des österreichischen Notariats (1996) zum Gegenstand. Als Wiener Universitätsprofessor hat er weitere Arbeiten zu Österreichs Notariat (2000) und zu Grundlagen der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte (2001) vorgelegt.
Ilse Reiter(-Zatloukal) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Wien (1978-1982) 1982 in Wien promoviert. Seit dieser Zeit als Universitätsassistentin tätig, wurde sie 1996 in ein definitives Dienstverhältnis als Assistenzprofessorin überführt und 1997 mit einer Schrift mit dem Titel Ausgewiesen, abgeschoben - eine Geschichte des Ausweisungsrechts in Österreich vom ausgehenden 18. bis ins 20. Jahrhundert habilitiert. Gemeinsam mit Rudolf Hoke legte sie eine Quellensammlung zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte vornehmlich für den Studiengebrauch (1993) sowie danach Grundlegende Strafrechtsquellen der österreichischen Erbländer vom Beginn der Neuzeit bis zur Theresiana (Hellbling) (1996) und Texte zur österreichischen Verfassungsentwicklung 1848-1955 (1997) sowie Verfassungsdokumente Österreichs, Ungarns und Liechtensteins (2005) vor.
Michele Luminati (Poschiavo 26. 01. 1960) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich und Tätigkeiten als wissenschaftlicher Assistent (1983) in Zürich und Mitarbeiter einer Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei (1991) 1995 mit einer Dissertation über Erdbeben in Noto – Krisen- und Katastrophenbewältigung im Barockzeitalter promoviert. Nach weiterer Tätigkeit als Oberassistent in Zürich (1996) wurde er dort auf Grund einer Schrift über Priester der Themis 1999 für Rechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte habilitiert. 2002 wurde er als Professor an die neu errichtete Universität Luzern berufen und 2005 zum ordentlichen Professor ernannt.
Sibylle Hofer (Göttingen 27. 11. 1960) folgte nach dem Rechtsstudium in München Joachim Rückert 1991 nach Hannover, wo sie 1992 mit der Dissertation Zwischen Gesetzestreue und Juristenrecht – Die Zivilrechtslehre Friedrich Endemanns (1857-1936) promoviert wurde. Nach dem Wechsel Joachim Rückerts von Hannover nach Frankfurt am Main wurde sie dort mit der Schrift Freiheit ohne Grenzen? Privatrechtstheoretische Diskussionen im 19. Jahrhundert (2001) habilitiert. Als Nachfolgerin Dieter Schwabs wurde sie 2001 nach Regensburg berufen, wechselte 2006 aber an die Universität Bern.
Ralf Frassek (Hannover) wurde nach der 1980 begonnenen einstufigen juristischen Ausbildung in Hannover und wissenschaftlichen Tätigkeiten an den Universitäten Hannover und Lüneburg 1994 bei Joachim Rückert mit einer Dissertation von der „völkischen Lebensordnung“ zum Recht - Die Umsetzung weltanschaulicher Programmatik in den schuldrechtlichen Schriften von Karl Larenz (1903-1993) (1996) promoviert. 1995 wechselte er als wissenschaftlicher Assistent nach Halle, wo er 2004 am Lehrstuhl Heiner Lücks mit einer Schrift über Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit für bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und europäische Rechtsgeschichte (2005) habilitiert wurde. Zu dieser Zeit legte er auch eine Untersuchung über die Geldentschädigung bei Verletzung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrechts (2004) vor und wirkte als Lehrstuhlvertreter in Bayreuth, Frankfurt am Main und Halle-Wittenberg.
Hans Schulte-Nölke (1963) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1993/1994 in Münster mit einer Dissertation über das Reichsjustizamt und die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs promoviert. Gemeinsam mit Reiner Schulze veröffentlichte er 1999 ein Werk über europäische Rechtsangleichung und nationale Privatrechte. Wenig später wurde er auf der Grundlage ähnlicher und dogmatischer Untersuchungen auf den Lehrstuhl für bürgerliches Recht, europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung, deutsche und europäische Rechtsgeschichte in Bielefeld berufen, wo er in der Gegenwart das Netzwerk der Europäischen Union zum Vertragsrecht koordiniert.
Andreas Thier (31. 01. 1963) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft und der Geschichte in München 1994 mit einer Dissertation über Steuergesetzgebung und Verfassung in der konstitutionellen Monarchie promoviert (1999). 2002 wurde er dort mit einer Schrift über Hierarchie und Autonomie für die Fächer bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte, neuere Privatrechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Kirchenrecht und Rechtstheorie habilitiert. 2003 wurde er als ordentlicher Professor nach Münster berufen, wechselte aber bereits 2004 an die Universität Zürich.
Hans-Georg Hermann (Mühldorf am Inn 06. 02. 1963) wurde nach einem Dienst bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit und dem Studium der Rechtswissenschaft, der germanistischen Mediävistik und der Kunstgeschichte in München 2000 mit einer von Hermann Nehlsen betreuten Dissertation über pro non scripta habere und § 2085 BGB (2001) promoviert. 2004 folgte dem die von Hermann Nehlsen geleitete Habilitation für bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte, bayerische Rechtsgeschichte, neuere Privatrechtsgeschichte und juristische Zeitgeschichte auf der Grundlage einer Schrift über Daz sint der pvrger recht. Ausnahme und Standard in der spätmittelalterlichen Stadtrechtslandschaft Altbayerns - Das Stadtrecht der Salzburger Enklave Mühldorf am Inn. Im Wintersemester 2005/2006 wurde Hermann zum Professor in München ernannt.
Mathias Schmoeckel (Flensburg 07. 06. 1963) wurde nach dem Studium der Kunstgeschichte und Rechtswissenschaft in Bonn, Genf und München mit einer von Hermann Nehlsen betreuten Dissertation über die Großraumtheorie (1994) promoviert. Dem schloss sich 1998 die Habilitation mit der Schrift Humanität und Staatsraison (2000) an. Nach der Berufung nach Bonn (1999) gab Schmoeckel kritische Studien über die Juristen der Universität Bonn im Dritten Reich heraus, legte unter dem Titel auf der Suche nach der verlorenen Ordnung eine bebilderte Rechtsgeschichte vor und begründete mit Joachim Rückert und Reinhard Zimmermann einen im Erscheinen befindlichen historisch-kritischen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Deutschlands.
Rainer Maria Kiesow (Frankfurt am Main) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main 1995 mit einer Dissertation über das Naturgesetz des Rechts (1997) promoviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main wurde er 2003 mit der Schrift Das Alphabet des Rechts für neuere Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und Rechtsphilosophie (2004) habilitiert. Federführend betreibt er als neues Publikationsorgan Myops, das die Rettung des Rechts durch ein wenig einnehmendes Insekt erhofft oder verspricht.
Tilman Repgen wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 1993 in Köln mit einer Dissertation über Praecise cogi? Zum Erfüllungsanspruch in der neueren Privatrechtsgeschichte promoviert (Vertragstreue und Erfüllungszwang in der mittelalterlichen Rechtswissenschaft, 1994). Seine Habilitation erfolgte dort mit der Schrift Die soziale Aufgabe des Privatrechts – eine Grundfrage in Wissenschaft und Kodifikation am Ende des 19. Jahrhunderts (2001). Im Jahre 2002 wurde er als Nachfolger Götz Landwehrs nach Hamburg berufen, wo er sich außer mit der BGB-Synopse 1896-2005 zusammen mit anderen auch mit Vertragsfreiheit und Diskriminierung (2007) befasste.
Martin Polaschek wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Graz 1992 mit einer Arbeit über die Rechtsentwicklung in der ersten Republik - Die Gesetzgebung im Verfassungs- und Strafrecht von 1918-1933 promoviert. In der Folge befasste er sich etwa mit den Bezirksvertretungen in der Steiermark zwischen 1918 und 1938 (1997), mit den Volksgerichten in der Steiermark 1945 bis 1955 (1998, 2. Aufl. 2002), mit dem Föderalismus als Wert (1999) sowie einer Reihe ähnlicher, gemeinsam mit anderen bearbeiteter Fragen. Wenig später wurde er Vizerektor für Studium, Lehre und Personalentwicklung der Universität Graz.
Gerald Kohl (1965) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Wien 1989 Magister iuris und nach der Gerichtspraxis im April 1991 Vertragsassistent bei Wilhelm Brauneder am dortigen Institut für österreichische und deutsche Rechtsgeschichte. Nach der Ernennung zum Universitätsassistenten legte er 1993 eine Untersuchung über Jagd und Revolution bezogen auf das Jagdrecht in den Jahren 1848 und 1849 vor und leitete 1998 das Ausstellungsprojekt Wilderer im Alpenraum - Rebellen der Berge. Nach einer Untersuchung über die Anfänge der modernen Gerichtsorganisation in Niederösterreich (2000) und zeitweiser selbständiger Tätigkeit wurde er 2001 Assistenzprofessor und nach Arbeiten für das Projekt Rechtstatsachen des Stockwerkseigentums in Österreich seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert während Zuteilung zu Wilhelm Brauneder (bis 2006) auf Grund der Schrift Stockwerkseigentum (2007) in Wien 2005 für die Fächer österreichische und europäische Rechtsgeschichte einschließlich Verfassungsgeschichte der Neuzeit sowie europäische Privatrechtsentwicklung habilitiert, wo er seit 2006 als außerordentlicher Professor am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte wirkt.
Christian Hattenhauer (Kiel 1966), Sohn Hans Hattenhauers, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau, Paris und Münster 1994 in Münster mit einer von Heinz Holzhauer betreuten Dissertation über Wahl und Krönung Franz II. AD 1792 - Das Heilige Reich krönt seinen letzten Kaiser - Das Tagebuch des Reichsquartiermeisters Hieronymus Gottfried von Müller und Anlagen (1995) promoviert. Als wissenschaftlicher Assistent wurde er 2003 dort mit einer Schrift zur einseitigen privaten Rechtsgestaltung im Privatrecht - Begriffliche Befangenheit in der Lehre vom Gestaltungsrecht auch habilitiert. Nach einer Vertretung wurde er 2004 als Nachfolger Adolf Laufs’ an die Universität Heidelberg berufen.
Miloš Vec (1966) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und an der University of Keele in Staffordshire 1996 als Doktorand am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und Kollegiat des Graduiertenkollegs mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsgeschichte mit einer Dissertation über Zeremonialwissenschaft im Fürstenstaat (1998) promoviert. Im Februar 2005 wurde er mit einer Schrift über Recht und Normierung in der industriellen Revolution - Neue Strukturen der Normsetzung in Völkerrecht, staatlicher Gesetzgebung und gesellschaftlicher Selbstnormierung (2006) für neuere Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Zivilrecht habilitiert. Lehraufgaben hat er an der Bucerius Law School in Hamburg, in Bonn, in Konstanz und in Frankfurt am Main wahrgenommen.
Eva Schumann (1967) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen und Berlin 1997 in Leipzig mit einer Dissertation über die nichteheliche Familie promoviert. Bei Bernd-Rüdiger Kern in Leipzig wurde sie mit einer Schrift über den Unrechtsausgleich im Frühmittelalter habilitiert. Bereits 2004 wurde sie als Nachfolgerin Wolfgang Sellerts nach Göttingen berufen.
Peter Oestmann (Solzenau 09. 04. 1967) wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen 1996 mit einer von Wolfgang Sellert betreuten Dissertation über Hexenprozesse am Reichskammergericht (1997) promoviert. Von dort wechselte er nach Frankfurt am Main, wo er als Teilnehmer des Graduiertenkollegs unter der Betreuung Joachim Rückerts mit der Schrift Rechtsvielfalt vor Gericht 2002 für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht habilitiert wurde. Nach einer örtlichen Vertretung wurde er 2003 nach Bern berufen, folgte aber im Oktober 2004 einem Ruf nach Münster.
Lukas Gschwend (Männedorf 09. 12. 1967), Sohn eines Arztes, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich wissenschaftlicher Assistent Claudio Solivas (1994 Privatassistent Karl Siegfried Baders) und 1996 mit einer Dissertation zur Geschichte der Lehre von der Zurechnungsfähigkeit promoviert. 1999 legte er eine Untersuchung über Nietzsche und die Kriminalwissenschaften und als Oberassistent des Strafrechtlers Andreas Donatsch 2002 seine Habilitationsschrift über den Studentenmord von Zürich vor. 2002 wurde er als außerordentlicher Professor für Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie nach Sankt Gallen berufen und erarbeitete mit Marcel Senn eine Rechtsgeschichte (2004).
Ulrike Müßig, geborene Seif (Würzburg 08. 07 1968), wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, Cambridge und Paris 1995 mit einer Dissertation über den Bestandsschutz besitzloser Mobiliarsicherheiten im deutschen und englischen Recht (1997) promoviert. Dem folgte in Würzburg am 17. 02. 2000 die Habilitation mit einer Schrift über Recht und Justizhoheit (2003). Nach einer Vertretung wurde sie 2000 als Nachfolgerin Michael Koblers nach Passau berufen, wo sie weitere Arbeiten zu Richterrecht und Rechtsfortbildung (2003), Richter ohne Rechtsstaat (2007) und gemeinsam mit Dietmar Willoweit Quellentexte der europäischen Verfassungsgeschichte (2003) vorlegte.
Bernd Kannowski (1968) wurde nach dem 1990 aufgenommenen Studium der Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main und an der University of Keele in Staffordshire in England als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Frankfurt am Main 1999 mit einer Dissertation über Bürgerkämpfe und Friedebriefe (2001) promoviert. Danach befasste er sich mit der Umgestaltung des Sachsenspiegelrechts durch die Landrechtsglosse und wurde in Frankfurt am Main 2005 habilitiert. Wenig später wurde er als Nachfolger Karin Nehlsen-von Stryks nach Freiburg im Breisgau berufen.
Christiane Birr (Braunschweig 07. 08 1968) wurde nach einer Ausbildung zur Bankkauffrau in Wolfenbüttel und dem Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg 2000 bei Dietmar Willoweit im Rahmen des Forschungsschwerpunkts betreffend die Entstehung des öffentlichen Strafrechts mit einer Dissertation über Konflikt und Strafgericht - Der Ausbau der Zentgerichtsbarkeit der Würzburger Fürstbischöfe zu Beginn der Neuzeit promoviert. Nach einem Forschungsaufenthalt in München bei Harald Siems und einem Habilitationsstipendium für das Projekt Rechte im Strom der Zeit – Ersitzung und Verjährung in der europäischen Rechtsgeschichte wurde sie 2006 in Würzburg für deutsche und europäische Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und bürgerliches Recht habilitiert. Seit Sommersemester 2007 ist sie Oberassistentin am Leopold-Wenger-Institut in München.
Adrian Schmidt-Recla (Halle an der Saale 11. 07. 1969) wurde nach dem Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee der Deutschen Demokratischen Republik und dem 1990 begonnenen Studium der Rechtswissenschaft in Leipzig sowie einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter Bernd-Rüdiger Kerns (1995) 1999 mit einer Dissertation über Theorien zur Schuldfähigkeit - Psychowissenschaftliche Konzepte zur Beurteilung strafrechtlicher Schuldfähigkeit im 19. und 20. Jahrhundert (2000) promoviert. Betreut von Bernd-Rüdiger Kern erfolgte 2006 mit der Schrift Kalte oder warme Hand? Verfügungen von Todes wegen im fränkischen und sächsischen Recht des Mittelalters die Habilitation für deutsche Rechtsgeschichte, europäische Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Medizinrecht mit einer anschließenden Vertretung an der Freien Universität Berlin.
Ignacio Czeguhn wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft 2001 in Würzburg mit einer Dissertation über die kastilische Höchstgerichtsbarkeit 1250-1520 (2002) promoviert. 2003 verfasste er nach einem ersten Aufsatz in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte von 1998 als Mitarbeiter Jürgen Weitzels eine Darlegung über Geschäftsfähigkeit - beschränkte Geschäftsfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit, 2005 eine Einführung in die spanische Rechtssprache und 2006 eine Fallsammlung zum Sachenrecht. 2007 wurde er in Würzburg habilitiert.
Louis Pahlow wurde nach dem 1990 aufgenommenen Studium der Rechtswissenschaft und der mittleren und neueren Geschichte an der Universität Gießen und dem Wechsel als wissenschaftlicher Mitarbeiter Diethelm Klippels nach Bayreuth (1995) 1998 in Gießen mit einer Dissertation über Justiz und Verwaltung (2000) promoviert. 2005 wurde er in Bayreuth mit einer Schrift über geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht (2006) habilitiert. 2007 wirkte er als Vertreter des Lehrstuhls für bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und internationales Privatrecht an der Universität Mannheim.
Thomas Gergen (Saarlouis 1971) wurde nach dem Studium des deutschen und französischen Rechts, der Romanistik und Geschichte in Saarbrücken, Poitiers, Barcelona, Salamanca und Lissabon 1998 an der Universität Saarbrücken nach philologischen Arbeiten über Geschichte und neueste Tendenzen in der katalanischen Amts- und Landessprachenpolitik (1997) und Sprachengesetzgebung in Katalonien (1997) in der philosophischen Fakultät und mit der Dissertation Pratique juridique de la paix et Trêve de Dieu à partir du concile de Charroux (989-1250) in der juristischen Fakultät promoviert. 2004 erfolgte mit der von Elmar Wadle betreuten Schrift über die Nachdruckprivilegienpraxis in Württemberg im 19. Jahrhundert und ihre Bedeutung für das Urheberrecht im Deutschen Bund (2007) die Habilitation für die Fächer deutsche und europäische Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht, Urheberrecht, Rechtsvergleichung und Kirchenrecht. 2007 wirkte Thomas Gergen in Hannover.
Ute Walter wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg 1996 mit einer Dissertation über die Vorsorgevollmacht. Grundprobleme eines Rechtsinstituts unter besonderer Berücksichtigung der Frage nach Vorsorge im personalen Bereich (1996) promoviert. Wohl betreut von Sybille Hofer wurde sie dort 2002 mit einer Schrift über die Geschichte des Anspruchs auf Schmerzensgeld auch habilitiert. 2007 ist sie als Privatdozentin mit der Lehrbefähigung für bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte an der Universität Regensburg im Internet zu finden.
Wolfgang Forster wurde nach dem Rechtsstudium im Jahre 2000 in München mit einer Dissertation über Karl Christian Friedrich Krauses frühe Rechtsphilosophie und ihren geistesgeschichtlichen Hintergrund promoviert. 2005 erfolgte in München die Habilitation mit einer Schrift über Iudicium novum super nova - Francisco Salgado de Somoza in der Geschichte des Insolvenzrechts. Mit den dieser Ausrichtung entsprechenden Fächern Rechtsgeschichte, Kirchenrecht und die Rechtsphilosophie wurde er 2007 als Nachfolger Jan Schapps nach Gießen berufen.
Steffen Schlinker wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg 1999 mit einer von Dietmar Willoweit betreuten Dissertation über Fürstenamt und Rezeption promoviert. 2007 wurde er für mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Kirchenrecht habilitiert. 2007 wirkte er in der Nachfolge Friedrich Ebels an der Freien Universität Berlin.
Thomas Olechowski (Wien 25. 01. 1973), Sohn eines ordentlichen Universitätsprofessors, wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft und dem nicht abgeschlossenen Studium der Geschichte sowie einer Tätigkeit als Studienassistent und Vertragsassistent 1998 mit einer von Werner Ogris betreuten Dissertation über die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich promoviert. 2003 wurde er mit einer Schrift über die Entwicklung des Pressrechts in Österreich bis 1918 für österreichische und europäische Rechtsgeschichte in Wien habilitiert. Dort betreibt er seit 2003 als außerordentlicher Universitätsprofessor zahlreiche interessante Projekte mit publikumswirksamen Veröffentlichungen.
Frank L. Schäfer (Karlsruhe 1974) wurde im Jahre 2000 mit einer von Adolf Laufs betreuten Dissertation über das Bereicherungsrecht in Europa - Einheits- und Trennungslehre im gemeinen, deutschen und englischen Recht promoviert und erwarb in Cambridge den Grad LL. M. 2007 wurde er in Frankfurt am Main unter Joachim Rückert für bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit mit einer Schrift über die juristische Germanistik und ihre Leistung auf dem Gebiet des Privatrechts habilitiert. Wenig später wurde er als Nachfolger Jörn Eckerts an die Universität Kiel berufen.
C) Nach den verstorbenen Kollegen und den jungen Rechtshistorikern des Untersuchungszeitraums scheint noch ein Blick auf andere besonders bemerkenswerte Leistungen und Erscheinungen sinnvoll. Ausgeschlossen ist dabei von selbst an dieser Stelle Vollständigkeit. Auch die Auswahl kann nur subjektiv getroffen werden.
Vielleicht die insgesamt bemerkenswerteste Leistung der juristischen Germanistik ist das von Wolfgang Stammler angeregte Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Eigentlich als Ersatz für eine gescheiterte große deutsche Rechtsgeschichte gedacht, haben Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann mit Unterstützung Ruth Schmidt-Wiegands, Dieter Werkmüllers und vieler Kollegen in einem guten Vierteljahrhundert das vorhandene Wissen der germanistischen Rechtsgeschichte in fünf Bänden in eine noch handhabbare Form gebracht. Dieser beachtliche Erfolg hat den Verlag dazu bewogen, unter Leitung durch Albrecht Cordes und Heiner Lück eine zweite, aktualisierende und bessernde Auflage zu wagen, die inzwischen gute Fahrt aufgenommen hat.
Außerhalb des Rechtes ist in einem größeren Umfang in dieser Zeit das Lexikon des Mittelalters erschienen. Adalbert Erler hat es in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte sehr aufmerksam verfolgt. Dem Rechtshistoriker bietet es eine wertvolle Erweiterung in vielen anderen geschichtlichen Teilgebieten, wenn auch auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
Nach diesem wissenschaftlichen Großunternehmen vieler selbstloser Beteiligter lassen sich als nächstes die Lehrbücher anführen, deren Kenntnisnahme in seiner Zeitschrift Ulrich Stutz aus naheliegendem Grund abgelehnt hat. Hier gelang es dem bedeutendsten rechtswissenschaftlichen Verlag Deutschlands die Erinnerung an Heinrich Mitteis über dessen Tod hinaus durch zwei Kurzlehrbücher lange wach zu halten. Mit dem Tod des langjährigen Bearbeiters fielen sie allerdings doch der allgemeinen Vergänglichkeit anheim.
Schon zuvor hatte der Erfolg der dreibändigen Rechtsgeschichte Karl Kroeschells begonnen. Angeregt durch einen von Wilhelm Theodor Kraut (Lüneburg 1800-Göttingen 1873) durch einen Verleger zwischen 1830 und 1886 in sechs Auflagen veröffentlichten Grundriss zu den Vorlesungen über das deutsche Privatrecht entwickelte er ein seit 1972 verwirklichtes didaktisches Konzept, das leicht verständliche Einführungen mit problematisierenden Vertiefungen und anschaulichen Quellentexten verband. Zusätzlich wurde die herkömmliche Periodisierung Altertum, Mittelalter und Neuzeit aufgebrochen und durch Zäsuren um 1250 und 1650 ersetzt.
Obgleich dieses neuartige Werk bisher aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zur Zeitschrift für Rechtsgeschichte fand, wurde es doch ein Bestseller. Daran konnte die Tatsache nichts ändern, dass Aktualisierungen lange Zeit nicht vorgenommen wurden. Dem Verfasser bei Gelegenheit seines 80. Geburtstages am 14. November 2007 sehr zu wünschen wäre, wenn eine überarbeitete Fassung über die Zeitschrift für Rechtsgeschichte weiterhin ein interessiertes Publikum fände, zumal der Verfasser mit einer eigenen Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts die an der jüngsten Vergangenheit besonders Interessierten eindrucksvoll besonders bedient.
Ebenfalls sehr erfolgreich war der von Rudolf Gmür veröffentlichte Grundriss. In großem Format bot er in kurzer Form wichtige Mitteilungen für die Studierenden. Seit 1978 wurde er von ihnen gerne aufgegriffen und nach Rudolf Gmürs Tod von Andreas Roth fortgeführt.
Für Österreich legte Hermann Baltl 1970 in dem ihm verbundenen Leykam-Verlag eine österreichische Rechtsgeschichte vor. Auf der Grundlage älterer Ansätze verselbständigt sie Österreich aus dem Gesamtzusammenhang der deutschen Rechtsgeschichte und sondert älterer Anschauung verpflichtet die Privatrechtsgeschichte der Neuzeit aus der Rechtsgeschichte unter Verweis auf ein Werk Sergij Vilfans (Rechtsgeschichte der Slowenen bis zum Jahre 1941) aus. Nach Baltls Tod wurde sie von Gernot Kocher weitergeführt (10. Aufl. 2004).
Gerhard Köbler legte 1977 eine Rechtsgeschichte als systematischen Grundriss der geschichtlichen Grundlagen des deutschen Rechts vor, die römisches Recht und deutsches Recht, äußere Rechtsgeschichte und Institutionengeschichte aller Rechtsgebiete zu einer übersichtlichen Einheit verband und nach dem Vorbild Karl Kroeschells zur Veranschaulichung einige Quellentexte aufnahm. In der vierten Auflage 1990 erhielt sie in Abgrenzung zu einer geplanten europäischen Rechtsgeschichte den Titel Deutsche Rechtsgeschichte. Ergänzt wird die inzwischen sechste Auflage durch in das Internet gestellte Bilder aus der deutschen Rechtsgeschichte (1988), durch das ebenfalls im Internet stehende Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte (3. Aufl. - 760. Fassung, 2005) und durch zahlreiche Quellendigitalisate.
Ein anderes didaktisches Konzept verfolgte Adolf Laufs mit seinen Rechtsentwicklungen in Deutschland. Er strebte ein auf eine Reihe besonders wichtiger Schwerpunkte gerichtetes rechtsgeschichtliches Arbeitsbuch für Studierende an. Dieses legte er 2006 in sechster überarbeiteter und erweiterter Auflage vor.
Rechtsgeschichte - Texte und Lösungen bot Clausdieter Schott über die Stiftung Zentralstelle der Studentenschaft der Universität Zürich seit 1986. Sie erreichten bis 2001 eine achte Auflage. Sie sind aber anscheinend in erster Linie für den örtlichen Lern- und Prüfungsbedarf gedacht.
Im Verlag C. H. Beck wurde angesichts des Auslaufens der von Heinrich Mitteis verfassten rechtsgeschichtlichen Kurzlehrbücher eine Deutsche Rechtsgeschichte Ulrich Eisenhardts veröffentlicht. Sie ist in die von Hans Brox begründete, sehr erfolgreiche Reihe der Grundrisse eingefügt. Seit 2004 liegt sie in vierter Auflage vor.
Einen besonders wichtigen Schritt wagte Hans Hattenhauer. Nach seinen geistesgeschichtlichen Grundlagen des (geltenden) deutschen Rechts (1971, 4. Aufl. 1996) veröffentlichte er 1992 eine Europäische Rechtsgeschichte. Sie hat monumentalen Umfang und 1994 die zweite Auflage, 1999 die dritte Auflage und 2004 die vierte Auflage erreicht.
Hinsichtlich des Teilgebietes der Verfassungsgeschichte befinden sich Juristen, Rechtshistoriker und Historiker in einem vorteilhaften Wettbewerb. Am erfolgreichsten ist trotz des auf Österreich beschränkten Titels wohl Wilhelm Brauneders österreichische Verfassungsgeschichte (1976, 10. Aufl. 2005), am gründlichsten Ernst Rudolf Hubers (1903-1990) von 1967 bis 1970 vorgelegte, bis 1988 in dritter Auflage erschienene Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Eine kleine deutsche Verfassungsgeschichte des Erfolgsautors Reinhold Zippelius (1928) von 1994 hat 2006 eine siebte Auflage erreicht, eine Verfassungsgeschichte der Öffentlichrechtler Werner Frotscher und Bodo Pieroth (1997) 2006 eine sechste Auflage, eine von einer Quellensammlung Europäische Verfassungsgeschichte (2003) begleitete, bis in die fränkische Zeit zurückreichende deutsche Verfassungsgeschichte Dietmar Willoweits (1990) 2005 eine fünfte Auflage, eine deutsche Verfassungsgeschichte Hans Fenskes (1981) 2006 eine vierte Auflage.
Eine auf eine einzelne Epoche eingeschränkte deutsche Rechtsgeschichte gibt es - von Karl Kroeschells Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts abgesehen - anscheinend nicht. Gleichwohl wird man die Leistung Werner Schuberts einer Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts gleichwertig ansehen dürfen. Sowohl durch zahlreiche wertvolle Dissertationen wie auch durch zahllose knappe und klare Rezensionen hat er wohl zu allen wichtigen privatrechtlichen und zivilprozessualen Fragen dieser Zeit Stellung bezogen und Wissen vorbildlich bereichert.
Um die Geschichte des öffentlichen Rechts im Sinne der Verfassung und Verwaltung hat sich in bewundernswerter Weise Michael Stolleis verdient gemacht. Begünstigt durch die Infrastruktur des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main hat er 1988 einen ersten Band über Reichspublizistik und Policeywissenschaft, 1992 einen zweiten Band über Staatsrechtslehre und Verwaltungswissenschaft und 1999 einen dritten Band über Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur vorgelegt und zuletzt einen vierten, bis zur Gegenwart heranführenden Band eher verheißen als ausgeschlossen. Flankierend hat er neben vielem anderem ein Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit auf den Weg gebracht, das inzwischen die in die Zehntausende gehenden Polizeiordnungen wichtiger Länder und Städte detailliert nachweist.
Daneben ist
vielleicht auf Dieter Wyduckels Münsteraner Habilitationsschrift Ius publicum - Grundlagen und Entwicklung
des öffentlichen Rechts und der deutschen Staatsrechtswissenschaft (1984)
besonders hinzuweisen. Verwaltungsrecht als Wissenschaft am Beispiel Fritz
Fleiners (1867-1937) hat Roger Müller erörtert. Mit Otto Mayer als dem Vater
des deutschen Verwaltungsrechts haben sich Erk Volkmar Heyen (1981), Alfons
Hueber (1982), Reimund Schmidt-De Caluwe (1999) und Ralf Dewitz (2004)
besonders befasst, mit dem neuen Rechtsgebiet Umweltrecht Michael Kloepfer
(1994, 1999), Bernd Marquardt (2003) und Kai Hünemörder
(2004), mit dem Sozialrecht Michael Stolleis (1976) und andere.
Das
Verfahrensrecht verdankt Knut Wolfgang Nörr (Iudicium est actus trium personarum 1993, Der Richter zwischen
Gesetz und Wirklichkeit 1996, Geschichte des Rechtsschutzes in Europa 1999) wesentliche
geschichtliche Einsichten und Wieslaw Litewski eine grundlegende Darstellung
des römisch-kanonischen Zivilprozesses nach den älteren ordines iudiciarii (1999). Eine Geschichte des Strafprozesses in
Deutschland von 1532 bis 1846 hat Alexander Ignor (2002) vorgelegt. Die
Verwaltungsgerichtsbarkeit des ausgehenden 19. Jahrhunderts hat Gernot Sydow
verfolgt (2000).
Innerhalb
der verschiedenen Gerichte kommt dabei naturgemäß dem Reichskammergericht des Heiligen
Römischen Reichs besondere Bedeutung zu, dessen verstreute Aktenbestände
erfreulicherweise in einem stetig fortschreitenden Verbundvorhaben der
betreffenden Archive zusammengestellt werden. Ihm und seinen Vorläufern haben
Bernhard Diestelkamp und andere Kollegen eine eigene, von einer besonderen
Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung gestützte Schriftenreihe mit
zahlreichen Einzelbänden seit 1986 gewidmet. Auf den Reichshofrat hat besonders
Wolfgang Sellert seit 1973 aufmerksam gemacht.
Einen Grundriss der Strafrechtsgeschichte hat Hinrich Rüping erstmals 1981 veröffentlicht. Er liegt in durch Günter Jerouschek unterstützter Gestalt inzwischen in 5. Auflage (2007) vor. Ergänzt wird er durch das von Sellert Wolfgang/Rüping Hinrich erarbeitete Studien- und Quellenbuch zur Geschichte der deutschen Strafrechtspflege (Bd. 1f. 1989ff.), durch das von Arno Buschmann betreute Textbuch zur Strafrechtsgeschichte (1997) sowie durch zahlreiche Einzelarbeiten des Unternehmens Konflikt, Verbrechen und Sanktion in der Gesellschaft Alteuropas.
Für das Privatrecht ist die von Gerhard Wesenberg 1969 begründete neuere deutsche Privatrechtsgeschichte im Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung in der sorgfältigen Bearbeitung durch Gunter Wesener bisher letztmals 1985 in vierter Auflage erschienen. Hans Schlosser ist es gelungen, die von Erich Molitor veröffentlichten Grundzüge der neueren Privatrechtsgeschichte seit 1984 (vierte Auflage) bis zur 10. Auflage (2005) zu führen. Für Österreich hat Ursula Floßmann seit 1983 an den Erfolg Heinrich Mitteis’ durch eine Österreichische Privatrechtsgeschichte (5. Auflage 2005) angeknüpft, für die Privatrechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts hat Knut Wolfgang Nörr wichtige Grundlagen geschaffen und für das Sonderprivatrecht können etwa Elmar Wadles Untersuchungen zur Geschichte des Urheberrechts bzw. des geistigen Eigentums beispielhaft hervorgehoben werden.
Wendet man sich den Rechtsquellen zu, so ist die herkömmliche Edition von Texten vor allem im Rahmen der Monumenta Germaniae Historica an einzelnen Stellen durchaus fortgeführt worden. Als Auffälligstes lässt sich dabei vermelden, dass nach vielen Schwierigkeiten die Erreichung der deutschen Einheit auch zu ersten wissenschaftlichen Ausgaben einzelner Fassungen der Sachsenspiegelglosse zum Landrecht und zum Lehnrecht durch Frank-Michael Kaufmann geführt hat (2002, 2006). Ruth Schmidt-Wiegand hat sich seit 1992 um Neuausgaben der vier bekannten Bilderhandschriften des Sachsenspiegels sehr verdient gemacht und Ulrich-Dieter Oppitz hat auf den Spuren Carl Homeyers und Karl August Eckhardts seit 1990 ein vollständig überarbeitetes dreibändiges Verzeichnis der (Handschriften der) deutschen Rechtsbücher des Mittelalters geschaffen.
Für die Neuzeit hat Hans Hattenhauer der Allgemeinheit eine modern gesetzte Ausgabe des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 zur Verfügung gestellt (1970, 2. A. 1994, 3. Auflage 1996). Vor allem aber hat Werner Schubert die Möglichkeiten und Vorzüge moderner Vervielfältigungstechnik genutzt und in bewundernswerter Sorgfalt und Schnelligkeit für zahlreiche wichtige Quellenwerke des 19. und 20. Jahrhunderts Neudrucke geschaffen, die in ihrer Vielfalt sich an dieser Stelle nicht einmal nennen lassen. Die unglaubliche Entwicklung der Medienlandschaft hat allerdings im Wettbewerb zwischen der nahezu allmächtig gewordenen Internetsuchmaschine Google und anderen kleineren Wettbewerbern die Möglichkeit eröffnet, alle (urheberrechtsfreien) Druckwerke in als Bild digitalisierter Form jedermann überall zur Verfügung zu stellen, wovon beispielsweise auch das Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main und das deutsche Rechtswörterbuch in Heidelberg beachtlichen Gebrauch zum Nutzen der Rechtsgeschichte gemacht haben.
Freilich handelt es sich dabei vorwiegend um digitale Bilder von Texten, nicht um digitale Texte selbst. Deren Erarbeitung erfordert erheblich mehr editorischen Aufwand und herausgeberische Sorgfalt, wofür sie auch andere und bessere Nutzungsmöglichkeiten als die genauesten Bilder bieten. Wichtige Quellen (wie das preußische Allgemeine Landrecht von 1794, das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 mit allen späteren Novellierungen oder das Bürgerliche Gesetzbuch Sachsens von 1863) sind in dieser nützlicheren und zugleich einfacheren Form des Textes von Gerhard Köbler aufbereitet und jedermann überall im Internet zur Verfügung gestellt.
Wichtige Hilfsmittel für den Zugang zu den unüberschaubar vielfältigen Quellen sind vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und Werner Schubert veröffentlicht worden. Hierher gehören etwa Gedruckte Quellen der Rechtsprechung in Europa (1800-1945), hg. v. Ranieri, Filippo, 1992 oder das Nachschlagewerk des Reichsgerichts. Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 1-Bd. 10, hg. v. Schubert, Werner/Glöckner, Hans Peter, 1994-2002 und ähnliches mehr. Großes Interesse verdient auch die Verzeichnung der juristischen Zeitschriften allgemein (des 18. bis 20. Jahrhunderts) (1999) oder der in einem einzelnen Verlag wie C. H. Beck gewarteten Zeitschriften (2007) und sonstigen Verlagsprodukte (Rechtswissenschaft und Rechtsliteratur im 20. Jahrhundert, 2007) oder der für die Gelehrtengeschichte wichtigen, seit 1864 einsetzenden Festschriften (Helmut Dau, Bibliographie juristischer Festschriften und Festschriftenbeiträge 1864-1999, zusammenfassend 2006).
Was biographische Beschreibungen einzelner deutscher Juristen angeht, so wurde die 1976 von Gerd Kleinheyer und Jan Schröder 1976 erstmals veröffentliche Sammlung kurzer Biographien deutscher Juristen aus fünf Jahrhunderten 1983 in zweiter, 1989 in dritter und 1996 in auf Europa und neun Jahrhunderte erweiterter Gestalt in vierter Auflage vorgelegt, was für Österreich Wilhelm Brauneder (1987) ergänzte. 1995 gab Michael Stolleis in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitarbeitern unter dem Titel Juristen ein biographisches Lexikon von der Antike bis zum 20. Jahrhundert heraus, das seit 2001 auch in vereinfachter Ausstattung zur Verfügung steht. Im Rahmen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte begann Filippo Ranieri 1997 auf digitaler Grundlage ein biographisches Repertorium der Juristen im alten Reich (16.-18. Jahrhundert), das aber nur die Familiennamenanfangsbuchstaben von A bis E einschließt und danach leider abgebrochen wurde.
Gerhard Köbler stellte nach längeren Vorarbeiten (im Jahre 2000) biographische Mitteilungen zu einzelnen Juristen in das Internet. Diese Sammlung ist in Verstorbene (wer war wer) und Lebende (wer ist wer bzw. wer ist weiter wer) gegliedert. Sie erfasst auf der Grundlage anderer Werke bisher knapp 50000 Einträge in möglichst aktueller Fassung, darunter auch gesondert veröffentlichte 1000 deutsche Rechtshistoriker.
Meist als Dissertationen sind zahlreiche Biographien vorgelegt worden. Sie betreffen etwa Zasius, Heineccius, Moser, Höpfner, Brauer, Zeiller, Martini, Bauerband, Puchta, Beseler, Kirchmann, Windthorst, Gneist, Bähr, Wach, Endemann, Mommsen, Windscheid, Düringer, Hedemann, Sinzheimer, Lotmar, Jellinek, Nikisch, Beyerle, Mezger, Kohlrausch, Huber, Foelix, Larenz, Forsthoff, Joel, Thierack, Massfeller oder Polak und andere. Dadurch werden zugleich die politischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit mitbearbeitet, die weiter durch die Edition verschiedener Briefwechsel erhellt werden.
Dies gilt auch für Studien zu einzelnen Universitäten. Hierfür sind etwa Berlin, Bonn, Erfurt, Erlangen, Gießen, Göttingen, Heidelberg, Jena, Rostock, oder Würzburg hervorzuheben. Ein vollständiges Verzeichnis aller Vorlesungen der Universität Gießen, ihrer Rechtslehrer und ihrer Rechtsquellen für das rechtswissenschaftliche Studium hat Gerhard Köbler in das Internet gestellt.
Eigener Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung sind einzelne deutsche Gesetze. Beispiele hierfür sind etwa das Hausarbeitgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Börsengesetz, das Beurkundungsgesetz oder die Bundesnotarordnung. Hier steht meist das politische Ringen während des Gesetzgebungsverfahrens im Mittelpunkt.
Besonders erwähnenswert sind vielleicht noch die methodologischen Arbeiten Jan Schröders, die ihren Ausgangspunkt von der Habilitationsschrift über Wissenschaftstheorie und Lehre der praktischen Jurisprudenz auf deutschen Universitäten an der Wende zum 19. Jahrhundert (1979) nehmen. Sie betreffen Gesetzesauslegung und Gesetzesumgehung (1985), Justus Möser als Jurist (1986), Christian Thomasius und die Reform der juristischen Methode (1997), Recht als Wissenschaft (2001) oder Gesetz und Naturgesetz in der frühen Neuzeit (2004). Um ein sachgerechtes Verständnis des Naturrechts hat sich vor allem Diethelm Klippel verdient gemacht.
Zahlreiche weitere einzelne Arbeiten betreffen für die bisher nur punktuell verfestigte Zeitgeschichte des Rechts die Entwicklung in Europa und in der Europäischen Union, die Aufarbeitung der Deutschen Demokratischen Republik, des Nationalsozialismus und des Antisemitismus. Auch eine eigene Frauenrechtsgeschichte ist in den Blick gelangt. Für die ältere Zeit haben Hexenprozesse und Folter oder in der allgemeinen Geschichte die Kurfürsten größere Aufmerksamkeit gefunden.
Umrahmt werden alle diese Studien von den Ergebnissen der anderen Wissenschaftsfächer. Für sie sind vor allem die allgemeine Geschichte, die Wirtschaftsgeschichte, die Sozialgeschichte und die Technikgeschichte zu nennen. Aus der Sprachgeschichte lassen sich neben dem grundlegenden, lange Jahre hindurch von Heino Speer in Richtung auf Digitalisierung betreuten und vorangetriebenen, aber leider noch nicht vollendeten deutschen Rechtswörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache vielleicht das Wörterbuch der mittelhochdeutschen Urkundensprache auf der Grundlage der erhaltenen Originalurkunden des 13. Jahrhunderts, die althochdeutschen Arbeiten Rudolf Schützeichels, die zweite Auflage des deutschen Fremdwörterbuchs und des deutschen Wörterbuchs der Brüder Grimm (A-F) und das in zweiter Auflage (2002) auch den deutschen Zugang einbeziehende Mediae latinitatis lexicon minus Jan Frederik Niermeyers (1976) nennen. Hinweisen lässt sich vielleicht auch auf die Sprachstufenwörterbücher Gerhard Köblers zum Indogermanischen, Germanischen, Gotischen, Althochdeutschen, Altsächsischen, Altfriesischen, Altenglischen, Altnordischen und Mittelhochdeutschen, die alle leicht, schnell und einfach über das Internet zugänglich sind.
D) Abschließend ist noch ein kurzer Blick auf die über all dies berichtende Zeitschrift für Rechtsgeschichte zu werfen. Sie ist nicht die Rechtsgeschichte. Sie erleichert aber Rechtsgeschichte dadurch, dass sie rechtsgeschichtliche Beiträge veröffentlicht und über rechtsgeschichtliches Schrifttum ausführlich und möglichst abgewogen unterrichtet.
Dabei kann man (bei einem Anstieg der rechtswissenschaftlichen Monographien zwischen 1952 und 2002 von 667 auf 3634) für die letzten 25 Jahre vielleicht von durchschnittlich 250 bis 300 rechtsgeschichtlichen Druckwerken pro Jahr ausgehen. Deren Gesamtzahl von bis zu 7500 hat die Zeitschrift sicher nicht vollständig erfasst. Gleichwohl dürfte sie stetig in irgendeiner Form auf die jeweiligen wichtigen Neuerscheinungen hingewiesen haben, was sich an Hand eines von Gerhard Köbler in das Internet gestellten Gesamtverzeichnisses für entsprechende Einzelfälle überprüfen lässt.
Voraussetzung für eine möglichst gute Unterrichtung der Allgemeinheit ist dabei die nicht nur zugesagte, sondern auch ausgeführte Unterstützung durch möglichst viele Sachkenner. Je rascher und umfassender auf Neuerscheinungen durch Verfasser, Betreuer und Verleger aufmerksam gemacht wird, desto einfacher kann die Zeitschrift tätig werden. Je mehr und je bessere Sachkenner ihr Wissen für Unterrichtung und Bewertung zur Verfügung stellen, desto sachgerechter wird die Zeitschrift Wissen an die rechtsgeschichtlich interessierte Öffentlichkeit vermitteln können.
Besondere Bedeutung kommt dabei auch den wissenschaftlichen Randgebieten zu, weil sie naturgemäß schwerer zu überblicken sind. Deswegen ist all denen besonders zu danken, die sich wie Dieter Strauch um Skandinavien, Susanne Jenks um England, Filippo Ranieri, Thomas Gergen und andere um die romanische Literatur, Katalin Gönczi und Wolfgang Pöggeler um Ungarn oder Martin Avenarius und Herbert Küpper um Osteuropa besonders verdient gemacht haben. Möge ihre Anstrengung noch viel mehr Gefolge finden.
Im Übrigen gilt, dass wer seine Leistungen gern gewürdigt sehen möchte, auch Verständnis dafür haben sollte, dass andere Verfasser ebenfalls sachgerechte Aufmerksamkeit erfahren möchten. Die Wissenschaft ist ein Markt, auf dem sich Geben und Nehmen gegenseitig bedingen. Der rasche und verlustfreie Umschlag durch förderndes Gespräch aller steigert die gesamte Leistung.
In diesem Sinne ist die germanistische Rechtsgeschichte, deren wichtigstes Publikationsorgan auf Anregung ihrer Seele in dieser Darstellung implizit eine lose Besprechung erfährt, am Ende des zweiten Jahrtausends durchaus eine Erfolgsgeschichte. An ihr hat die Zeitschrift für Rechtsgeschichte mit 25 Jahren Reingard Rauch in der Mitte einen bedeutsamen Anteil. Möge dies mit Unterstützung aller jederzeit und überall zur möglichst aktiven Mitarbeit eingeladenen Rechtshistoriker auch noch lange weitergehen.
Innsbruck Gerhard Köbler