Karakostas, Ioannis K., König Otto, die Otto-Universität von Athen und ihre juristische Fakultät. Ant. N. Sakkoulas Verlag/Beck, Athen/München 2007. 302 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Verfasser ist Dekan der juristischen Fakultät und Vizerektor der Otto-Universität Athens und mit Bayern durch das Studium der Rechtswissenschaft in München besonders verbunden. Ein Bild im Wohnzimmer seines Elternhauses, mit einer Kopie einer Daguerreotypie König Ottos von Griechenland hat sich ihm so tief eingeprägt, dass er später alte Stiche zu sammeln begann, auf denen der aus Bayern in das von der Herrschaft der Türken befreite Griechenland gekommene Otto abgebildet war. Auf dieser Grundlage kam ihm allmählich die Idee, die Bilder als Buch herauszugeben und dazu etwas zu schreiben, über die Gründung der Otto-Universität, die ersten Jahre ihres Bestehens und über die juristische Fakultät, deren Mitglied er seit vielen Jahren ist.

 

Dabei erhebt er nicht den Anspruch, ein historisches Werk zu verfassen. Es geht ihm vielmehr um eine Erzählung von der Gründung der ersten wissenschaftlichen Institution auf dem Balkan, deren Wegbereiter König Otto und seine Berater, griechische Gelehrte und Freiheitskämpfer waren. Sie alle glaubten an Griechenland und verdienen angemessen Würdigung ihrer Verdienste.

 

In seiner Einführung schildert der Verfasser zunächst, wie im Wettbewerb europäischer Großmächte nach dem Londoner Protokoll vom 3. Februar 1830 ein vom osmanischen Reich unabhängiger Staat wurde, dessen Krone wenig später Otto von Wittelsbach erhielt. Danach wendet er sich der Regentschaft Ottos, unter der Athen Hauptstadt wurde, und der Herrschaft mit dem Premierminister Rudhart zu. Vertieft untersucht er die Gründung der Universität.

 

Innerhalb der Universität interessiert ihn naturgemäß die juristische Fakultät besonders. Deswegen befasst er sich zunächst mit der Rechtswissenschaft im vorrevolutionären Griechenland und der juristischen Bildung der Griechen. Danach stellt der die ersten Professoren (Feder, Herzog, Klonaris, Rallis, Provelengios, Melas, Soutsos, Argyropoulos, Mavrokordatos, Pilikas, Stroumpos, Kalligas, Kokkinos, Paparrigopoulos, Galatis, Oikonomidis, Saripolos, Frearitis, Antonopoulos, Kyriakou, Potlis, Renieris, Damaskinos, Konstantinos) mit ihrem Bildungshintergrund einzeln dar und erörtert die Stellung der deutschen Rechtswissenschaft in der Fakultät.

 

Ein Nachwort und verschiedene Anhänge runden das gewichtige, von vielen Seiten unterstützte Werk ebenso angenehm ab wie ein überwiegend griechisches Literaturverzeichnis. Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen im beeindruckenden Format den Text. Möge der Verfasser mit seinem eindrucksvollen Werk die langjährigen Verbindungen zwischen Griechenland und der deutschen Rechtswissenschaft trotz der fast tragischen Schwierigkeit, dass der europäische Herold der Schrift von der Geschichte in eine diesbezügliche Randposition gedrängt wurde, aufs Neue vertiefen und fördern.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler