Karakostas, Ioannis K., König Otto, die Otto-Universität von Athen und ihre juristische Fakultät. Ant. N. Sakkoulas Verlag/Beck, Athen/München 2007. 302 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der
Verfasser ist Dekan der juristischen Fakultät und Vizerektor der
Otto-Universität Athens und mit Bayern durch das Studium der Rechtswissenschaft
in München besonders verbunden. Ein Bild im Wohnzimmer seines Elternhauses, mit
einer Kopie einer Daguerreotypie König Ottos von Griechenland hat sich ihm so
tief eingeprägt, dass er später alte Stiche zu sammeln begann, auf denen der
aus Bayern in das von der Herrschaft der Türken befreite Griechenland gekommene
Otto abgebildet war. Auf dieser Grundlage kam ihm allmählich die Idee, die
Bilder als Buch herauszugeben und dazu etwas zu schreiben, über die Gründung
der Otto-Universität, die ersten Jahre ihres Bestehens und über die juristische
Fakultät, deren Mitglied er seit vielen Jahren ist.
Dabei
erhebt er nicht den Anspruch, ein historisches Werk zu verfassen. Es geht ihm
vielmehr um eine Erzählung von der Gründung der ersten wissenschaftlichen
Institution auf dem Balkan, deren Wegbereiter König Otto und seine Berater,
griechische Gelehrte und Freiheitskämpfer waren. Sie alle glaubten an
Griechenland und verdienen angemessen Würdigung ihrer Verdienste.
In
seiner Einführung schildert der Verfasser zunächst, wie im Wettbewerb
europäischer Großmächte nach dem Londoner Protokoll vom 3. Februar 1830 ein vom
osmanischen Reich unabhängiger Staat wurde, dessen Krone wenig später Otto von
Wittelsbach erhielt. Danach wendet er sich der Regentschaft Ottos, unter der
Athen Hauptstadt wurde, und der Herrschaft mit dem Premierminister Rudhart zu.
Vertieft untersucht er die Gründung der Universität.
Innerhalb
der Universität interessiert ihn naturgemäß die juristische Fakultät besonders.
Deswegen befasst er sich zunächst mit der Rechtswissenschaft im
vorrevolutionären Griechenland und der juristischen Bildung der Griechen.
Danach stellt der die ersten Professoren (Feder, Herzog, Klonaris, Rallis,
Provelengios, Melas, Soutsos, Argyropoulos, Mavrokordatos, Pilikas, Stroumpos,
Kalligas, Kokkinos, Paparrigopoulos, Galatis, Oikonomidis, Saripolos,
Frearitis, Antonopoulos, Kyriakou, Potlis, Renieris, Damaskinos, Konstantinos)
mit ihrem Bildungshintergrund einzeln dar und erörtert die Stellung der
deutschen Rechtswissenschaft in der Fakultät.
Ein
Nachwort und verschiedene Anhänge runden das gewichtige, von vielen Seiten
unterstützte Werk ebenso angenehm ab wie ein überwiegend griechisches
Literaturverzeichnis. Zahlreiche Abbildungen veranschaulichen im
beeindruckenden Format den Text. Möge der Verfasser mit seinem eindrucksvollen
Werk die langjährigen Verbindungen zwischen Griechenland und der deutschen
Rechtswissenschaft trotz der fast tragischen Schwierigkeit, dass der
europäische Herold der Schrift von der Geschichte in eine diesbezügliche
Randposition gedrängt wurde, aufs Neue vertiefen und fördern.
Innsbruck Gerhard
Köbler