Hoško, Tetjana, Narysy z istoriji magdeburz’koho prava v Ukrajini (XVI-počatok XVII st.). (Zur Geschichte des Magdeburger Rechts in der Ukraine [16.-Anfang des 17. Jahrhunderts]). Afiša, L’viv 2002. 254 S. Besprochen von Inge Bily.

 

Tetjana Hoško fasst in vorliegender Untersuchung den Stand der Forschung zur Rezeption des Magdeburger Rechts in der Ukraine zusammen, vgl. auch das Denkmal des Magdeburger Rechts in Kiew. Der in ukrainischer Sprache verfassten Arbeit, die den Bogen von der Rezeption des Magdeburger Rechts bis zum Platz der Ukraine im modernen Europa spannt, kommt bei der Verbreitung des Wissens über das Magdeburger Recht eine Vermittlerrolle zu, und dies nicht nur in der Ukraine, sondern auch in Russland und Weißrussland.

 

Auf die Einleitung (S. 3-11) folgt mit Teil 1 (S. 12-58) das Kernstück des Bandes, eine ausführliche Beschreibung der städtischen Selbstverwaltung nach Magdeburger Recht. Teil 2 (S. 59-82) beleuchtet die deutsche Kolonisation sowie die Verbreitung des Magdeburger Rechts in der Ukraine. Im sich anschließenden Teil 3 (S. 83-103) werden unter der Überschrift „Die Spiegel Magdeburger Rechts ukrainischer Städte“ eine Anzahl Orte mit Magdeburger Recht vorgestellt. Lokationen in der Ukraine im 14.-16. Jahrhundert behandelt Teil 4 (S. 104-138). Und einen Einblick in das Funktionieren der Organe der städtischen Selbstverwaltung gibt Teil 5 (S. 139-193). Schlussfolgerungen und Ergebnisse fasst die Autorin, die durch eine Reihe von Beiträgen zur Untersuchung der Rezeption des Magdeburger Rechts in der Ukraine hervorgetreten ist, auf den Seiten 194-196 zusammen. Es folgen diverse Verzeichnisse: so das Abkürzungsverzeichnis (S. 197-198) und ein Verzeichnis der in historischen Dokumenten gebräuchlichen lateinischen Termini mit ihren ukrainischen Entsprechungen (S. 199-203). Ein Blick auf das Verzeichnis ukrainischer Rechtstermini zum Stadtrecht (S. 204-206) lässt eine Reihe deutscher Entlehnungen erkennen, vgl. z. B. ukrain. burhraf ,Burggraf’ oder auch gerad ,Gerade’, hehevet ,Heergewäte’, vijt ,Vogt’, landvijt ,Landvogt’. Weiterhin enthält der Band ein nach ihrer Amtszeit geordnetes, chronologisches Verzeichnis der Stadtältesten (1340-1645) (S. 207-208) sowie auch der Bürgermeister von L’viv (16.-17. Jh.) (S. 208-210). Den Abschluss bilden 38 Biobibliographien (S. 211-253), d. h. die Lebensdaten und Publikationen überwiegend ukrainischer und polnischer Historiker, Archivare und Bibliothekare, die sich besonders intensiv mit der Erforschung des Magdeburger Rechts beschäftigt haben.

 

Die in den Anmerkungen zu allen Kapiteln reichlich gebotene Literatur hätte man ohne allzugroßen Aufwand zu einem Literaturverzeichnis zusammenfassen können. Leider fehlen einige grundlegende Publikationen deutscher Wissenschaftler zum Magdeburger Recht und seiner Rezeption in der Ukraine, so die Arbeiten Gertrud Schubart-Fikentschers und Heiner Lücks. Rolf Lieberwirth ist mit nur einer Studie vertreten.

 

Für eine weitere Auflage wären neben einem, durch die noch fehlenden Positionen erweiterten Literaturverzeichnis außerdem noch ein ausführliches englisches und möglichst auch deutsches Resumee sowie Übersetzungen des Inhaltsverzeichnisses zu empfehlen, vor allem, um einen leichteren Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchung zu ermöglichen.

 

Die Arbeit wird nicht nur bei Rechtshistorikern, sondern ebenso bei Historikern, Archivaren und Linguisten auf großes Interesse stoßen. Nicht zuletzt sei an Archivbestände in der Ukraine erinnert, die einer Sichtung, Edition und Auswertung harren.

 

Die Gestaltung des Bandes ist ansprechend, auch dank zahlreicher Abbildungen, teilweise als Miniaturen im Text.

 

Leipzig                                                                                               Inge Bily