Hoško, Tetjana, Narysy z istoriji
magdeburz’koho prava v Ukrajini (XVI-počatok XVII st.). (Zur Geschichte des Magdeburger
Rechts in der Ukraine [16.-Anfang des 17. Jahrhunderts]). Afiša, L’viv 2002. 254 S. Besprochen von Inge Bily.
Tetjana Hoško fasst in vorliegender Untersuchung
den Stand der Forschung zur Rezeption des Magdeburger Rechts in der Ukraine
zusammen, vgl. auch das Denkmal des Magdeburger Rechts in Kiew. Der in
ukrainischer Sprache verfassten Arbeit, die den Bogen von der Rezeption des
Magdeburger Rechts bis zum Platz der Ukraine im modernen Europa spannt, kommt
bei der Verbreitung des Wissens über das Magdeburger Recht eine Vermittlerrolle
zu, und dies nicht nur in der Ukraine, sondern auch in Russland und
Weißrussland.
Auf die Einleitung (S. 3-11) folgt
mit Teil 1 (S. 12-58) das Kernstück des Bandes, eine ausführliche Beschreibung
der städtischen Selbstverwaltung nach Magdeburger Recht. Teil 2 (S. 59-82)
beleuchtet die deutsche Kolonisation sowie die Verbreitung des Magdeburger
Rechts in der Ukraine. Im sich anschließenden Teil 3 (S. 83-103) werden unter
der Überschrift „Die Spiegel Magdeburger Rechts ukrainischer Städte“ eine
Anzahl Orte mit Magdeburger Recht vorgestellt. Lokationen in der Ukraine im 14.-16.
Jahrhundert behandelt Teil 4 (S. 104-138). Und einen Einblick in das
Funktionieren der Organe der städtischen Selbstverwaltung gibt Teil 5 (S. 139-193).
Schlussfolgerungen und Ergebnisse fasst die Autorin, die durch eine Reihe von
Beiträgen zur Untersuchung der Rezeption des Magdeburger Rechts in der Ukraine
hervorgetreten ist, auf den Seiten 194-196 zusammen. Es folgen diverse
Verzeichnisse: so das Abkürzungsverzeichnis (S. 197-198) und ein Verzeichnis
der in historischen Dokumenten gebräuchlichen lateinischen Termini mit ihren
ukrainischen Entsprechungen (S. 199-203). Ein Blick auf das Verzeichnis
ukrainischer Rechtstermini zum Stadtrecht (S. 204-206) lässt eine Reihe
deutscher Entlehnungen erkennen, vgl. z. B. ukrain. burhraf ,Burggraf’ oder
auch gerad ,Gerade’, hehevet
,Heergewäte’, vijt ,Vogt’, landvijt ,Landvogt’. Weiterhin
enthält der Band ein nach ihrer Amtszeit geordnetes, chronologisches
Verzeichnis der Stadtältesten (1340-1645) (S. 207-208) sowie auch der
Bürgermeister von L’viv (16.-17. Jh.) (S. 208-210). Den Abschluss bilden 38
Biobibliographien (S. 211-253), d. h. die Lebensdaten und Publikationen
überwiegend ukrainischer und polnischer Historiker, Archivare und
Bibliothekare, die sich besonders intensiv mit der Erforschung des Magdeburger
Rechts beschäftigt haben.
Die in den Anmerkungen zu allen
Kapiteln reichlich gebotene Literatur hätte man ohne allzugroßen Aufwand zu
einem Literaturverzeichnis zusammenfassen können. Leider fehlen einige
grundlegende Publikationen deutscher Wissenschaftler zum Magdeburger Recht und
seiner Rezeption in der Ukraine, so die Arbeiten Gertrud Schubart-Fikentschers
und Heiner Lücks. Rolf Lieberwirth ist mit nur einer Studie vertreten.
Für eine weitere Auflage wären neben
einem, durch die noch fehlenden Positionen erweiterten Literaturverzeichnis
außerdem noch ein ausführliches englisches und möglichst auch deutsches Resumee
sowie Übersetzungen des Inhaltsverzeichnisses zu empfehlen, vor allem, um einen
leichteren Zugang zu den Ergebnissen der Untersuchung zu ermöglichen.
Die Arbeit wird nicht nur bei
Rechtshistorikern, sondern ebenso bei Historikern, Archivaren und Linguisten
auf großes Interesse stoßen. Nicht zuletzt sei an Archivbestände in der Ukraine
erinnert, die einer Sichtung, Edition und Auswertung harren.
Die Gestaltung des Bandes ist
ansprechend, auch dank zahlreicher Abbildungen, teilweise als Miniaturen im
Text.
Leipzig Inge
Bily