Hollerbach, Alexander, Jurisprudenz in Freiburg. Beiträge zur Geschichte der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwig-Universität (= Freiburger rechtswissenschaftliche Abhandlungen 1). Mohr (Siebeck), Tübingen 2007. XIV, 430 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Mit
dem vorliegenden Band eröffnet die rechtswissenschaftliche Fakultät der
Universität Freiburg im Breisgau eine neue Publikationsreihe in einem neuen
Verlag. Die im C. F. Müller Verlag in Karlsruhe bzw. Heidelberg herausgegebenen
Freiburger Rechts- und Staatswissenschaftlichen Abhandlungen werden nach 68
Bänden abgelöst. Möge diese neue Plattform die Forschungsleistungen an einer
der renommiertesten rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland so
erfolgreich in den wissenschaftlichen Diskurs einbringen, wie die Herausgeber
sich dies wünschen.
Ihr
Anfang ist jedenfalls sehr gut geglückt. Vereinigt er doch 550 Jahre nach
Gründung der Fakultät rechtsgeschichtliche Studien eines Gelehrten, der bereits
vor fünfzig Jahren, angeregt durch Erik Wolf und Thomas Würtenberger, Interesse
an der Wissenschaftsgeschichte auch und gerade seiner Heimatuniversität
gewonnen hat und seitdem, ungeachtet eines mehrjährigen Aufenthalts in
Mannheim, eigentlich nie mehr verloren hat. In seinem kurzen Vorwort beschreibt
er selbst diese Entwicklung sehr eindrucksvoll. Bausteine nennt er die dabei
entstandenen Beiträge selbst, kein fertiges Gebäude, das nur gelungen wäre,
wenn er sich schon früher auf die Thematik konzentrieren hätte können, aber
ohne Bausteine kann ein Gebäude nach herkömmlicher Überzeugung auch nicht
entstehen.
Gegliedert
ist die einem Sammelband Katholizismus und Jurisprudenz von 2004 und einem
Sammelband Ausgewählte Schriften von 2006 folgende Aufsatzsammlung in vier
Abteilungen. Sie sind vom Allgemeinen zum Besonderen geordnet. Am Anfang stehen
Phasen der allgemeinen Entwicklung, den Beschluss bilden drei Nachrufe.
Die
Phasen der allgemeinen Entwicklung beginnen mit der Zeit zwischen 1805 und
1945. Besonders intensiv betreffen sie juristische Lehre und Forschung in der
Zeit des Nationalsozialismus. Daneben werden auch das juristische Seminar und
die Beziehung zur philosophischen Fakultät näher beleuchtet.
Die
anschließenden Beiträge zur Fachgeschichte behandeln für die Zeit zwischen
Zasius und Rotteck das öffentliche Recht insgesamt. Für die spätere Zeit
konzentrieren sie sich auf Einzelfächer wie Verwaltungsrecht und
Rechtsphilosophie. Für das Kirchenrecht erfassen sie sogar das gesamte 19. und
20. Jahrhundert.
Als
einzelne Persönlichkeiten aus der Geschichte der Fakultät werden vorwiegend,
wenn auch nicht ausschließlich, Vertreter dieser dem Verfasser besonders nahe
stehenden Fächer herausgegriffen. Dementsprechend finden sich Lebensbilder zu
Heinrich Rosin, Fritz Marschall von Bieberstein, Hans Liermann, Hans
Großmann-Doerth, Franz Böhm, Erik Wolf, Fritz Pringsheim, Theodor Maunz und
Karl Siegfried Bader. Kurze Nachrufe der Jahre 1974 bis 1977 gelten Gerhard Husserl,
Alfred Schühly und Wilfried Löwenhaupt.
Einen
weiteren wichtigen Baustein für eine Fakultätsgeschichte bietet die im Anhang
beigefügte Bibliographie zur Geschichte der Rechtsfakultät. Sie wird für die
Zeit von 1870 bis 1918 ergänzt durch den Hinweis auf Frank Zeilers 2006
vorgelegte Dissertation über die Freiburger Rechtsfakultät im universitären
Expansionsprozess des deutschen Kaiserreiches. Möge sie bald einen
Interessenten finden, der sie und alle neu an einfach zugänglichem Ort
vorgelegten interessanten Untersuchungen für eine umfassende
Fakultätsgeschichte nutzt, die Alexander Hollerbach bestens vorbereitet hat.
Innsbruck Gerhard
Köbler