Hömig, Dieter, Die badische Verfassung von 1818 und ihre Bedeutung für den modernen Verfassungsstaat im Rückblick auf 200 Jahre badische Verfassungsgeschichte. Die Staatsverfassung des Großherzogthums Baden als Vorbild der neuen Staatsverfassung für das Königreich Sachsen. Mit einer Einleitung und einem Nachtrage. Mohr und Freimüthig, Leipzig 1830, zwei Quellen hg. v. Barz, Wolf-Dieter (= Ius vivens, Quellentexte zur Rechtsgeschichte 7). LIT, Münster 2006. IV, 20, VII, 35 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Dieter Hömig, 1995 nach Tätigkeiten im Bundesministerium des Inneren und als Richter des Bundesverwaltungsgerichts 1995 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen, verabschiedete sich am 2. Juni 2006 von diesem Gericht. Als bekennender, in Sigmaringen geborener, in Stuttgart das Gymnasium besuchender, in Tübingen und Freiburg im Breisgau studierender, die Staatsprüfungen in Tübingen und Stuttgart ablegender, über den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 promovierender Schwabe verbindet er dies mit einer kurzen Rückschau auf 200 Jahre badischer Verfassungsgeschichte. Wolf-Dieter Barz von der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts ediert die Abschiedsrede mit einem vorangestellten kurzen Vorwort in der unerwarteten Rubrik Quellen und fügt dem in dem schmalen, bibliographisch nicht wirklich leicht zu handhabenden Bändchen einen jedem Verfassungshistoriker willkommenen Abdruck der 83 Artikel umschließenden Badener Verfassung vom 22. August 1818 nach einer Leipziger Ausgabe von 1830 bei, in der Baden als Vorbild Sachsens wirken sollte.

 

Innsbruck                                                                                                                  Gerhard Köbler