Hömig,
Dieter, Die
badische Verfassung von 1818 und ihre Bedeutung für den modernen
Verfassungsstaat im Rückblick auf 200 Jahre badische Verfassungsgeschichte. Die
Staatsverfassung des Großherzogthums Baden als Vorbild der neuen
Staatsverfassung für das Königreich Sachsen. Mit einer Einleitung und einem
Nachtrage. Mohr und Freimüthig, Leipzig 1830, zwei Quellen hg. v. Barz,
Wolf-Dieter (= Ius vivens, Quellentexte zur Rechtsgeschichte 7). LIT,
Münster 2006. IV, 20, VII, 35 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Dieter
Hömig, 1995 nach Tätigkeiten im Bundesministerium des Inneren und als Richter
des Bundesverwaltungsgerichts 1995 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts
berufen, verabschiedete sich am 2. Juni 2006 von diesem Gericht. Als
bekennender, in Sigmaringen geborener, in Stuttgart das Gymnasium besuchender,
in Tübingen und Freiburg im Breisgau studierender, die Staatsprüfungen in
Tübingen und Stuttgart ablegender, über den Reichsdeputationshauptschluss vom
25. Februar 1803 promovierender Schwabe verbindet er dies mit einer kurzen
Rückschau auf 200 Jahre badischer Verfassungsgeschichte. Wolf-Dieter Barz von
der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts ediert die Abschiedsrede mit einem
vorangestellten kurzen Vorwort in der unerwarteten Rubrik Quellen und fügt dem
in dem schmalen, bibliographisch nicht wirklich leicht zu handhabenden Bändchen
einen jedem Verfassungshistoriker willkommenen Abdruck der 83 Artikel
umschließenden Badener Verfassung vom 22. August 1818 nach einer Leipziger
Ausgabe von 1830 bei, in der Baden als Vorbild Sachsens wirken sollte.
Innsbruck Gerhard
Köbler