Duderstadt, Dino Joakim, Spiel, Wette und Differenzgeschäft (§§ 762-764 BGB) in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und in der zeitgenössischen Literatur (= Rechtshistorische Reihe 333). Lang, Frankfurt am Main 2007. 277 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Arbeit ist die von Werner Schubert angeregte und in gerühmter Art und Weise betreute Dissertation des Verfassers. Sie ist in drei Abschnitte gegliedert. Ihr Schwergewicht liegt in den Jahrzehnten nach der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

Vorangestellt wird dem jedoch die allgemeine historische Entwicklung des Spielrechts, Wettrechts und Lotterierechts. Dabei beginnt der Verfasser mit dem römischen und deutschen Recht, eilt dann zum 19. Jahrhundert und geht danach etwas ausführlicher auf das Allgemeine Landrecht Preußens von 1794, den Code civil Frankreichs von 1804, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs von 1811 und das Bürgerliche Gesetzbuch Sachsens von 1863 ein. Auf dieser Grundlage beschreibt er die Entstehung der §§ 762, 763 BGB und stellt dem das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich vom 15. Mai 1871 samt dem Gesetz gegen das Glücksspiel vom 23. Dezember 1919 zur Seite.

 

Danach widmet er sich sehr ausführlich der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu Spiel und Wette. Mangels einer Legaldefinition musste das Reichsgericht das Spiel selbst bestimmen und hielt dabei stets an einem weit gespannten Verständnis fest. Im Ergebnis neigte es zum Schutze der (schutzbedürftigen) Spielenden zu einer gewissen Spielfeindlichkeit, ohne den Wortlaut der entsprechen Vorschriften zu überdehnen.

 

Es folgt die Betrachtung der Rechtsprechung zu den Lotterien (§ 763 BGB), deren Überwachung sich einfacher darstellte als die der Spiele. Weil der Staat die Lotterie schon früh als Einnahmequelle entdeckt und sie monopolisiert hatte, hatte § 763 S. 1 BGB den staatlichen Lotterieverträgen volle Rechtswirksamkeit zugesprochen. Deswegen entstanden hier weitaus weniger Rechtsprobleme, die der reichsgerichtlichen Entscheidung bedurften.

 

Von hier aus geht der Verfasser zu der gesetzlichen Ergänzung der Regelung der aleatorischen Verträge durch die in § 764 BGB aufgenommene, am 21. Juni 2002 wegen der schwierigen Abgrenzung zum Börsengesetz aufgehobene Vorschrift über das Differenzgeschäft über und behandelt zuerst die Entstehungsgeschichte. Hier begannen mit Inkrafttreten der Vorschrift die Rechtsstreitigkeiten. Wie bei dem Spiel stellte das Reichsgericht stets den Schutz der (unkundigen) Beteiligten in den Vordergrund.

 

Im Ergebnis hält der Verfasser einleuchtend fest, dass die vom Gesetzgeber angestrebte Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten über Spiel und Wette nicht erreicht wurde. Das Reichsgericht hat aber die dadurch entstehenden Fragen überzeugend gemeistert. Der eher selten angerufene Bundesgerichtshof, so hält der Verfsser in seiner Schlussbetrachtung fest, hat die spielkritische Rechtsprechung des Reichsgerichts bruchlos fortgeführt, so dass auch in der Gegenwart keine Möglichkeit besteht, eine Spielschuld einklagbar zu machen.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler