Burgi, Martin, Kommunalrecht. Beck, München 2006.
XXIV, 323 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Der
Grundriss des in Konstanz promovierten und habilitierten Bochumer
Kommunalrechtlers ist zwar in erster Linie ein dogmatisches Werk. doch sieht es
der Verfasser auch als Ziel seines Buches an, den Wert und die Kraft der
kommunalen, mit der mittelalterlichen Stadt verbundenen Selbstverwaltung
insgesamt sichtbar zu machen. Sie sind ihm zum ersten Mal bewusst geworden als
jugendlicher Zuhörer bei der jährlichen Schwörrede in Ulm, an deren Ende der
Bürgermeister feierlich versichert, Reichen und Armen ein gemeiner Mann zu sein
in den gleichen, gemeinsamen und redlichen Dingen ohne allen Vorbehalt. Dies
gründet sich auf den großen Schwörbrief des Jahres 1397.
Naturgemäß
kann der Verfasser bis zu dieser Zeit nicht in allen fünf Teilen seines Werkes
zurückgreifen. Vielmehr muss er die Rechtsstellung der Gemeinden im Staat, die
Binnenorganisation der Gemeinden, die Formen und Instrumente gemeindlichen
Handelns und die weiteren kommunalen Träger auf der Grundlage des gegenwärtigen
Rechts darstellen. Immerhin bietet er in der Einführung eine zehnseitige
geschichtliche Entwicklung, bei der Binnenorganisation die
Modernisierungsbestrebungen im Verlauf der jüngeren Vergangenheit und im
Übrigen auf Grund der jüngsten Entwicklungen den aktuellen gegenwärtigen Stand,
der bis zur nächsten Auflage in diesem oder jenem Detail, und sei es auch nur
in den vielfältigen Literaturangaben, verändert sein wird.
Innsbruck Gerhard Köbler