Zivilprozessreform in der Weimarer Zeit. Quellen zur Emminger-Zivilprozessverordnung vom 13. 2. 1924 und zu den Arbeiten der Zivilprozesskommission des Reichsjustizministeriums (1922-1930), eingeleitet und hg. v. Schubert, Werner (= Rechtshistorische Reihe 323). Lang, Frankfurt am Main 2005. LXVIII, 398 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Rechtsgeschichte ist mit den vergangenen Rechtsquellen befasst. Je älter die Zeiten, desto weniger bekannt und verständlich ist ihr Inhalt. Deswegen ist die sorgfältige Edition geschichtlicher Rechtsquellen seit langem eine wichtige rechtshistorische Aufgabe, die viele bekannte Gelehrte mit selbstlosem Einsatz und anhaltendem Ruhm ausgeführt haben.

 

Werner Schubert hat dieser wesentlichen, grundlegenden Tätigkeit seit langem eine vorher kaum bekannte Dimension verliehen. Stand ursprünglich vor allem die erstmalige Übertragung der handschriftlichen Überlieferung in den Buchdruck im Mittelpunkt, bei dem die höchste Leistung in der weitestgehenden Annäherung an den nicht sicher bekannten ursprünglichen Wortlaut bestand, so geht es in der Gegenwart mehr und mehr um die Erschließung und Vervielfältigung von Quellen, deren erster Wortlaut kaum streitig, sondern nur nicht jedermann überall ohne Schwierigkeit zugänglich und verständlich ist. Dass sich dies für die wichtigsten Rechtsquellen des 19. Jahrhunderts und des frühen 20. Jahrhunderts grundlegend geändert hat, ist das große und längst bekannte Verdienst Werner Schuberts, dessen Gesamtleistung angesichts ihres Umfangs weit überdurchschnittliche Ausmaße erlangt hat.

 

Auf engstem Raum zusammengefasst ist er Herausgeber der Quellen zum Bürgerlichen Gesetzbuch, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für deutsches Recht. Damit sind aber lediglich die allerwichtigsten Werke gesondert erfasst. Für alle Einzelheiten bedürfte es eigentlich eines jedermann zugänglichen Schriftenverzeichnisses, für dessen Veröffentlichung dem editor maximus der rechtsgeschichtlichen Gegenwart vermutlich die Zeit fehlt.

 

An dieser Stelle sind die Quellen zur Zivilprozessreform in der Weimarer Zeit vorzustellen. Sie betreffen zwei Teile. Diese sind in der Ausgabe nahezu gleichgewichtig.

 

Vorangestellt ist eine sachkundige Einleitung Werner Schuberts, in der er kenntnisreich und dennoch knapp und klar in die Problematik einführt. Dabei berichtet er nach einer Übersicht über die Quellen über die Diskussion zur Reform des Zivilprozessrechts bis 1931, über die Reformideen des reichsjustizministeriellen Zivilprozessordnungsreferenten Erich Volkmar von 1922, die Arbeiten der Kommission zur Vorbereitung des Entwurfs einer neuen Zivilprozessordnung, die Entstehung der Verordnung vom 13. Februar 1924 über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die wichtigsten Änderungen durch die Novelle vom 13. Februar 1924 und die Vorschläge der Zivilprozessordnungskommission zur Reform des Zwangsvollstreckungsrechts, welche die Beseitigung der Parteiherrschaft über die Termine, das Ruhen des Verfahrens und die Entscheidung nach Aktenlage (§§ 251, 251a), das Güteverfahren, die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und nachgereichte Schriftsätze, nachträglich vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel, Einzelrichter, Versäumnisurteil, Berufungseinlegung, Berufungsbegründung, neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz und das Zwangsvollstreckungsrecht betreffen. Die wichtigsten Ergebnisse fasst er in Schlussbemerkungen zusammen, wobei ihm die Rechtstatsachenuntersuchungen ergeben, dass die die Vorschläge Volkmars in erheblich abgeschwächter Form übernehmende Novelle von 1924 im Hinblick auf ein Beschleunigen der Prozesse weitgehend erfolglos geblieben ist, selbst wenn sie zeitweise eine disziplinierende Wirkung hatte.

 

Im ersten Teil der Edition werden die Quellen zur Verordnung über das Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 13. 2. 1924 erfasst, zu denen der Referentenentwurf des Reichsjustizministeriums vom 27. 11. 1923 zu einer Verordnung zur Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Ergebnisse der Besprechungen zwischen den Referenten des Reichsjustizministeriums und des Justizministeriums Preußens vom 17. 12. 1923, der Regierungsentwurf vom 9./16. 1. 1924, kritische Besprechungen des Entwurfs, Anträge der Länder, Beratungen im Reichsrat, Anträge im Rechtsausschuss des Reichstags, Beratungen im Rechtsausschuss des Reichstags und endlich die Verordnung selbst (RGBl. I 1924, 135) zählen. Der zweite Teil betrifft die Tätigkeit der Zivilprozesskommission des Reichsjustizministeriums in der Zeit zwischen 1922 und 1930 und damit den Referentenentwurf zu den §§ 1-510 a. F. von 1922, den Referentenentwurf einer Vollstreckungsordnung von 1923 und die Beratungen der Kommission zur Vorbereitung des Entwurfs einer neuen Zivilprozessordnung, deren Schlusssitzung in die Tage vom 27. 10.-31. 10. 1930 fällt. Damit sind die wichtigsten Quellen der Zivilprozessrechtsgeschichte des frühen 20. Jahrhunderts übersichtlich zusammengestellt, die bis zur Gegenwart fortwirken.

 

Am Ende der Einleitung bietet Werner Schubert erfreulicherweise 31 Kurzbiographien der Kommissionsmitglieder und verschiedener Ministerialbeamter und Reichstagsabgeordneter (Bell, Hans, Beyerle, Konrad, Brodauf, Alfred, Busch, Eduard Louis, Curtius, Julius, Düringer, Adalbert, Emminger, Erich, Fischer, Hermann, Fuchs, Ernst, Goldschmidt (Siegfried?), Gramse, Berthold, Hetz, Paul, Herzfeld, Josef, Jonas, Martin, Leutheußer, Richard, Levi, Paul, Levin, Louis, Lucas, Hermann, Magnus, Julius, Mendelssohn Bartoldy, Albrecht, Oegg, Joseph, Radbruch, Gustav, Rehbinder, Arno von, Rosenfeld, Kurt, Sauerländer, Johann David, Schiffer, Eugen, Schultz, Heinrich, Stein, Friedrich, Volkmar, Erich, Warmuth, Fritz und Wunderlich, Johannes). Sie und alle wichtigen Sachgegenstände kehren im hilfreichen Personen- und Sachregister wieder. Mit dieser wertvollen, nunmehr jedermann als Buch zugänglichen Leistung bereichert Werner Schubert die Zivilprozessrechtsgeschichte Deutschlands ebenso sehr wie mit seinen zahlreichen anderen Ausgaben.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler