Studienwörterbuch
Rechtsgeschichte und römisches Recht, hg. v. Olechowski, Thomas/Gamauf,
Richard. Manz, Wien 2006. XXII, 538 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das
Studienwörterbuch soll, so schreiben die beiden Herausgeber in ihrem kurzen
Vorwort, Studierenden der Rechtswissenschaft(en) eine rasche und sichere
Nachschlagequelle sein und die näher Interessierten auf weiterführende
Literatur verweisen. Die Auswahl der Artikel versucht die im Studium
bedeutsamsten Bereiche des römischen Privatrechts und der europäischen
Rechtsgeschichte abzudecken, weshalb schwerpunktmäßig das römische Sachenrecht
und Schuldrecht sowie die neuere Verfassungsgeschichte und
Privatrechtsgeschichte Österreichs im Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung
behandelt werden, ohne dass auf das römische Verfassungsrecht, Familienrecht
und Erbrecht, die mittelalterliche Rechtsgeschichte und die
Strafrechtsgeschichte und Prozessrechtsgeschichte völlig verzichtet wird. Bei der
Auswahl der Literatur wird in gleicher Weise auf die (bescheidenen) Bedürfnisse
der (erstsemestrigen) Studierenden Rücksicht genommen.
Verfasst
wurden die schätzungsweise knapp zweitausend Artikel und Verweise von mehr als
50, in einem Verzeichnis nach Kürzeln (z. B. T. O.) und damit eigentlich nach
den Vornamen geordneten Bearbeitern, hauptsächlich aus Wien. Sie beginnen mit
Abgeordnetenhaus, in dem auch der Abgeordnete mittelbar behandelt wird, und
enden mit Zwölf Tafeln (lex duodecim
tabularum), für die sich der Bearbeiter auf Erz als ursprüngliches
Überlieferungsmaterial festlegt. Geordnet sind sie alphabetisch, wobei die
Umlaute ä, ö und ü als ae, oe und ue behandelt werden.
Austriazismen
sind naturgemäß stärker berücksichtigt (z. B. Trabrennplatzrede). Das zwar auf
die deutsche Rechtsgeschichte beschränkte, in deren Rahmen aber sehr viel
ausführlichere Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ist gleichwohl
sehr häufig und zwar bis zur jüngsten Vergangenheit verwertet und genannt.
Insgesamt wird die Zielgruppe durch das neue Werk in dessen offen gelegtem engem
Zuschnitt sehr gut unterrichtet.
Über
das Vorhandensein oder Fehlen einzelner Artikel zu rechten, erscheint
angesichts der Vorlagen wie der eindrucksvollen Organisationsleistung der Herausgeber
nicht wirklich angemessen. Besonders begrüßenswert ist die Einfügung achter
farbiger Karten aus Putzgers Historischem Weltatlas über die politischen
Einheiten in Europa zwischen 1000 und 1949, die angesichts der Bedeutung Roms
für die ältere Zeit noch ergänzt werden könnte. Sicherlich wird das mit einem
Bildausschnitt zu De actionibus empti
venditi (Digesten 19.1, die entsprechende actio fehlt freilich als eigener Artikel) aus der Berliner
Handschrift Ms. lat. fol. 332 f. 247a geschmückte, ein sehr handliches Format
und ein gut lesbares Druckbild aufweisende Werk angesichts der umfassenden
Einbindung der Wiener rechtshistorischen Ausbilder umgehend für die zahlreichen
Wiener Studenten der Rechtswissenschaft, auf deren aktuelle Ausbildungslage es
vollständig besonders zugeschnitten ist, zu einem absoluten Muss, so dass der
publizistische Erfolg durch die einfachen Marktverhältnisse garantiert zu sein
scheint und in den zu erwartenden nächsten Auflagen kleinere Schwächen ohne
weiteres ausgeglichen werden können.
Innsbruck Gerhard
Köbler