Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und römisches Recht, hg. v. Olechowski, Thomas/Gamauf, Richard. Manz, Wien 2006. XXII, 538 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Das Studienwörterbuch soll, so schreiben die beiden Herausgeber in ihrem kurzen Vorwort, Studierenden der Rechtswissenschaft(en) eine rasche und sichere Nachschlagequelle sein und die näher Interessierten auf weiterführende Literatur verweisen. Die Auswahl der Artikel versucht die im Studium bedeutsamsten Bereiche des römischen Privatrechts und der europäischen Rechtsgeschichte abzudecken, weshalb schwerpunktmäßig das römische Sachenrecht und Schuldrecht sowie die neuere Verfassungsgeschichte und Privatrechtsgeschichte Österreichs im Rahmen der europäischen Rechtsentwicklung behandelt werden, ohne dass auf das römische Verfassungsrecht, Familienrecht und Erbrecht, die mittelalterliche Rechtsgeschichte und die Strafrechtsgeschichte und Prozessrechtsgeschichte völlig verzichtet wird. Bei der Auswahl der Literatur wird in gleicher Weise auf die (bescheidenen) Bedürfnisse der (erstsemestrigen) Studierenden Rücksicht genommen.

 

Verfasst wurden die schätzungsweise knapp zweitausend Artikel und Verweise von mehr als 50, in einem Verzeichnis nach Kürzeln (z. B. T. O.) und damit eigentlich nach den Vornamen geordneten Bearbeitern, hauptsächlich aus Wien. Sie beginnen mit Abgeordnetenhaus, in dem auch der Abgeordnete mittelbar behandelt wird, und enden mit Zwölf Tafeln (lex duodecim tabularum), für die sich der Bearbeiter auf Erz als ursprüngliches Überlieferungsmaterial festlegt. Geordnet sind sie alphabetisch, wobei die Umlaute ä, ö und ü als ae, oe und ue behandelt werden.

 

Austriazismen sind naturgemäß stärker berücksichtigt (z. B. Trabrennplatzrede). Das zwar auf die deutsche Rechtsgeschichte beschränkte, in deren Rahmen aber sehr viel ausführlichere Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte ist gleichwohl sehr häufig und zwar bis zur jüngsten Vergangenheit verwertet und genannt. Insgesamt wird die Zielgruppe durch das neue Werk in dessen offen gelegtem engem Zuschnitt sehr gut unterrichtet.

 

Über das Vorhandensein oder Fehlen einzelner Artikel zu rechten, erscheint angesichts der Vorlagen wie der eindrucksvollen Organisationsleistung der Herausgeber nicht wirklich angemessen. Besonders begrüßenswert ist die Einfügung achter farbiger Karten aus Putzgers Historischem Weltatlas über die politischen Einheiten in Europa zwischen 1000 und 1949, die angesichts der Bedeutung Roms für die ältere Zeit noch ergänzt werden könnte. Sicherlich wird das mit einem Bildausschnitt zu De actionibus empti venditi (Digesten 19.1, die entsprechende actio fehlt freilich als eigener Artikel) aus der Berliner Handschrift Ms. lat. fol. 332 f. 247a geschmückte, ein sehr handliches Format und ein gut lesbares Druckbild aufweisende Werk angesichts der umfassenden Einbindung der Wiener rechtshistorischen Ausbilder umgehend für die zahlreichen Wiener Studenten der Rechtswissenschaft, auf deren aktuelle Ausbildungslage es vollständig besonders zugeschnitten ist, zu einem absoluten Muss, so dass der publizistische Erfolg durch die einfachen Marktverhältnisse garantiert zu sein scheint und in den zu erwartenden nächsten Auflagen kleinere Schwächen ohne weiteres ausgeglichen werden können.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler