RanieriRevistadedret20060907 Nr. 11565 ZRG GA 124 (2007) 00

 

 

Revista de dret històric català, Volum 4 (2004). Societat Catalana d’estudis jurídics. Filial de l’Institut d’estudis Catalans, Barcelona 2005. 219 S. Besprochen von Filippo Ranieri.

 

Angezeigt wird hier der vierte Band einer neuen rechtshistorischen Zeitschrift aus Katalonien. Sie wird von der Katalanischen Gesellschaft für juristische Studien herausgegeben und zeugt erneut von der Lebendigkeit und von den Aktivitäten, die die katalanische Juristenwelt heute auszeichnen. Der Band enthält vier rechtshistorische Beiträge, eine Vielzahl von Rezensionen und anschließend einen sehr ausführlichen bibliographischen Beitrag zur Erinnerung und in Ehren des kürzlich verstorbenen spanischen Romanisten Àlvaro d’Ors, [* 1915-† 2004] (S. 195-219) aus der Feder des katalanischen Rechtshistorikers Manuel J. Peláez. Die rechtshistorischen Beiträge betreffen etwa die Kommunalverwaltung der Stadt Barcelona in den Jahren 1760-1808, aus der Feder von Pere Molas Ribalta (S. 11-27) und einen Beitrag von Jordi Nieva Fenoll zum Zivilprozess in Katalonien zwischen den Jahren 1714-1835 (S. 29-89). Ein Beitrag von Josep Serrano Daura beschäftigt sich mit der rechtshistorischen Literatur zum Familienrecht der spanischen Pyrenäenregionen im 19. und 20. Jahrhundert (S. 91-120). Ferner sei der Beitrag von Josep Lluís Llaquet de Entrambasaguas zu der Besetzung der Lehrstühle für Kanonisches Recht an der Universität von Cervera im 18. Jahrhundert genannt (S. 121-151). Besonders lesenswert und wichtig ist in den Augen des Rezensenten der Beitrag von J. Nieva Fenoll zur Geschichte des katalanischen Prozessrechts. Anhand der vorhandenen Archivmaterialien und der damaligen zeitgenössischen Werke werden die Grundstrukturen des Römischen Gemeinen Prozesses in der Praxis der katalanischen Appellationsgerichten des Ancien Régime im Einzelnen beschrieben. Erwähnenswert ist hier insbesondere das Vorkommen einer Aktenrelation vor der Beratung des Gerichts zum jeweiligen Verfahren genauso wie in derselben Epoche am damaligen Speyerer Reichskammergericht (vgl. für die Einzelheiten S. 43ff.). Der Beitrag befasst sich dann mit den Konsequenzen des Dekrets der sog. „Nova Planta“ vom 9. Oktober 1715, womit die Madrider Regierung die damalige juristische Autonomie Kataloniens auch in Hinblick auf Gerichtsverfassung und Prozessrecht abschaffte. Die entsprechenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen werden analysiert, wobei auch die konstitutionelle Zeit während des napoleonischen und französischen Einflusses nach 1808 angesprochen wird. Der Beitrag reicht bis 1835. Ausgeklammert bleiben deshalb die grundlegenden Prozessrechtsreformen in Spanien in der Mitte der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts, die das heutige spanische Prozessrecht noch prägen. Für den Kenner der Prozessrechtsgeschichte ist der Beitrag außerordentlich lesenswert und eine Fundgrube von Informationen. Alle Beiträge sind in katalanischer Sprache. Zusammenfassungen in spanischer, französischer oder englischer Sprache wurden nicht beigefügt. Der Leserkreis wird sich deshalb praktisch auf Katalonien beschränken. Darin spiegelt sich die im Ausland schwer verständliche Sprachpolitik der heutigen katalanischen Regional-Regierung wider. (Erwähnenswert ist, dass sämtliche Beiträge gerade in sprachlicher Hinsicht revidiert und kontrolliert wurden; vgl. den Hinweis auf der Rückseite des Titelblatts, wo auf die Genehmigung durch die „Oficina de Correcció i Assessorament Lingüístics de l’IEC“ hingewiesen wird!). Ob diese sprachpolitische Strategie zu einer Verbreitung wissenschaftlicher katalanischer Publikationen in einem wachsenden Europa beitragen kann und wird, vermag der Rezensent nicht zu beurteilen.

 

Saarbrücken                                                                                       Filippo Ranieri