Obermair, Hannes, Bozen Süd – Bolzano Nord. Schriftlichkeit und urkundliche Überlieferung der Stadt Bozen bis 1500. Band 1 Regesten der kommunalen Bestände 1210-1400. Stadt Bozen, Bozen 2005. 472 S., 46 Abb. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Im Vorwort klärt der Verfasser, seit 2002 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Stadtarchivs Bozen, den Leser freundlicherweise über die Entstehungsgeschichte seines Werkes auf. Hervorgegangen ist seine Publikation aus seiner zwanzig Jahre zurückliegenden, von Josef Riedmann und Achim Masser betreuten, im Titel nicht eindeutig genannten Dissertation, deren systematisierende Ansätze er weiterentwickelt hat. Hieraus hat sich für ihn die Aufgabe ergeben, in dem Regestenwerk nicht nur die weitere Erforschung der Bozener Quellen durch reine Editionstätigkeit zu fördern und an die Publikationen Hans von Voltelinis, Oswald Redlichs, Franz Huters oder Leo Santifallers anzuschließen, sondern auch erklärende Begriffe zu entwickeln, ohne die jede Anschauung bekanntlich blind sei, und damit auch medien- und sozialwissenschaftlich vorzugehen.

 

Im Anschluss hieran schildert er unter Archiv und seine Bestände das Stadtarchiv Bozen, das den allergrößten Teil seiner Dokumente kommunaler Provenienz (vor allem des Heiliggeistspitals) verwahre, das im Übrigen bislang nicht oder nur unzulänglich oder schwer greifbar publiziert worden sei. Von seinem Material stammen etwa 150 Stücke aus dem 13. Jahrhundert, rund 750 mit allerdings fallender Tendenz aus dem 14. Jahrhundert. Eine ganze Reihe von Urkunden kann er als Deperdita nachweisen.

 

Nach einer ausführlichen Dokumentation von gedruckten Quellen und Literatur sowie Sekundärliteratur bietet er Benutzungshinweise. Dem wissenschaftlich vorzugswürdigen, aber tatsächlich anscheinend nicht zu rechtfertigenden bzw. bezahlbaren vollen Abdruck der Texte kommt das gewählte Vollregest immerhin in mancher Hinsicht nahe. Das angeschlossene Überlieferungsverzeichnis erleichtert den Überblick über die insgesamt 905 allmählich vom Lateinischen zum Deutschen übergehenden Nummern.

 

An der Spitze der Regesten steht die Rechtsweisung des Trienter Lehenhofs über die Weinverzollungspflicht der Bozener vom 11. Februar 1210. Den Schluss bildet der Verkauf eines Jahreszinses des Franziskanerklosters an die Testamentsvollstrecker des großen Perchtold Wanner von Verona in Bozen am 20. Dezember 1400. 46 farbige Abbildungen machen einen Teil der Überlieferung im Band selbst anschaulich.

 

Insgesamt erbringt der Verfasser in diesem Band eine sehr ansprechende Leistung, die entsprechend der Zweisprachigkeit Bozens im Eingang auch italienisch ausgeführt ist. Folgen soll ein zweiter Band mit dem Schriftgut des 15. Jahrhunderts, der auch die noch fehlenden Register liefern soll. Möge dieser und der darüber hinaus vorgestellte Plan weiterer Bände mit nichtkommunalen Urkunden der Stadt Bozen rasch und gut gelingen, damit eine schöne Stadt sich auch diplomatisch als möglichst vollkommen darstellen kann.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler