Lutheran Reformation and the Law, hg. v. Mäkinen, Virpi
(= Studies in Medieval and Reformation Traditions 112). Brill, Leiden 2006.
XII, 270 S. ZRG GA 124 (2007) 40. Besprochen von Gerhard Köbler.
Das Christentum ist eine Religion, in der das Recht einen
wichtigen Platz einnimmt. Das Recht kommt von Gott, Gott ist das Recht und das
Leben des Menschen wird im jüngsten Gericht nach Recht und Unrecht beurteilt.
Zwar hat Martin Luther, dem die Anfangsgründe des Rechts aus eigenem Studium
bekannt waren, das Verhältnis des Menschen zu Gott neu bestimmt, das Gewicht
des Rechts im Leben des Menschen hat er aber nicht grundsätzlich beseitigt.
Von daher ist das Verhältnis seiner Reformation zum Recht
eine bedeutsame Fragestellung. Sie muss auf allgemeines Interesse im gesamten
Christentum stoßen. Deswegen ist es sehr erfreulich, dass sich in Helsinki acht
Forscher, davon die Mehrzahl Theologen, ihrer gemeinsam angenommen haben.
Ihre acht, durchweg in Englisch gehaltenen Untersuchungen
gliedern sich in drei Teile. Am Beginn steht ein Überblick über die Grundfrage.
In ihm setzen sich Heikki Pihlajamäki und Risto Saarinen an Hand neuer
Monographien kritisch mit der Annahme Ernst Troeltschs auseinander, dass die
Reformation das Recht nur wenig berührt habe.
Danach widmet sich Teil 1 in vier Beiträgen dem Verhältnis
von Recht, Theologie und Philosophie. Antti Raunio untersucht dabei göttliches
und natürliches Recht bei Luther und Melanchthon, Antti Raunio und Virpi
Mäkinen behandeln Recht und Herrschaft in Luthers Gedankenwelt und dem
mittelalterlichen Hintergrund, Pekka Kärkkäinen und Reijo Työrinoja die
nominalistische Psychologie und die Grenzen des kanonischen Rechts im
spätmittelalterlichen Erfurt sowie die Communio sanctorum. Gemeinsames
Kennzeichen ist dabei der Zugriff auf das Recht von Seiten der Theologen.
Teil zwei geht stärker auf bestimmte Auswirkungen des Rechts
ein. Mia Korpiola erforscht das lutherische Eherecht in Schweden zwischen 1520
und 1600. Heikki Pihlajamäki widmet sich den Auswirkungen auf das Strafrecht
und Kaarlo Arffmann nimmt aus historischer und juristischer Sicht die
lutherische Reform des Poor Belief in den Blick.
Am Ende bietet der mit einem Bild des Lex Dei und
schwedisches Recht gleichmäßig haltenden Königs Gustaf Vasa geschmückte Band
einen schönen Überblick über die verwendeten Quellen und die benutzte Literatur.
Verzeichnisse der Personen und Sachen runden das interessante Werk ab. Möge der
gelungene Anstoß aus dem hohen Norden Untersuchungen über das Verhältnis von
Reformation und Recht allgemein beflügeln, was durch eine kurze deutsche
Zusammenfassung möglicherweise erleichtert hätte werden können.
Innsbruck Gerhard
Köbler