Die Rechtssumme Bruder Bertholds – Eine deutsche abecedarische Bearbeitung der Summa Confessorum des Johannes von Freiburg –Synoptische Edition der Fassungen B, A und C – Band 8 Wörterbuch, Teile 1, 2, hg. v. Steer, Georg/Vogl, Heidemarie. Niemeyer, Tübingen 2006. X, 16*, 1-677, VI, 678-1360 S. Besprochen von Gerhard Köbler.
In Haslach/Kinzigtal wurde um 1250 Johannes Rumsik geboren, der bis 1298 im Dominikanerkonvent in Freiburg im Breisgau eine kommentierende Verarbeitung der vor 1225 von Raymund von Peñaforte verfassten Summa de casibus penitentie schuf. Diese in vier Büchern gegliederte Summa confessorum des in Freiburg am 10. März 1314 verstorbenen Bruder Johannes hat wahrscheinlich sein Nachfolger Berthold auf Drängen des Herrn Hansen von Au zwischen 1300 und 1340 deutsch in etwa 700 alphabetisch angeordneten Sachartikeln und Verweisartikeln bearbeitet und dabei auf rund ein Fünftel gekürzt. Diese in mindestens 80 Handschriften seit 1390 und außerdem in 12 Drucken überlieferte Rechtssumme Bruder Bertholds, eine deutsche abecedarische Bearbeitung der Summa Confessorum des Johannes von Freiburg, haben als synoptische Edition der Fassungen B, A, C und Cy Georg Steer und andere 1987 in vier von der deutschen Forschungsgemeinschaft großzügig geförderten Bänden veröffentlicht, zu denen noch ein Band textgeschichtliche Lesarten und 1991 ein von Marlies Hamm und Helgard Ulmschneider ohne Förderung herausgegebener zweibändiger Quellenkommentar sowie weitere Untersuchungen und Beiträge gekommen sind.
Wie der Hauptherausgeber feststellt, hätte die Erstellung eines Wörterbuchs zur Rechtssumme der Edition den krönenden Abschluss verleihen können, doch fehlten die dafür erforderlichen öffentlichen Mittel. In der Person Hans-Jörg Leuchtes fand sich hierfür jedoch ein privater Mäzen. In Zusammenarbeit mit der Universität Eichstätt wurde dadurch innerhalb von drei Jahren die Erarbeitung eines Wörterbuchs durch Heidemarie Vogl und nicht wenige Hilfskräfte möglich.
Wie der Quellenkommentar die Rechtssumme von den Quellen her erschließt, so will das Wörterbuch den Zugang von den Einzelwörtern aus schaffen. Es versteht sich nicht nur als Bedeutungswörterbuch zur Rechtssumme und als Beitrag zur historischen Lexikographie, sondern auch als integraler Bestandteil der Gesamtedition. Dadurch wird die Begrifflichkeit des kanonischen Rechts in deutscher Sprache in ihren frühen Anfängen lexikographisch greifbar, obwohl der Verfasser selbst kein Kanonist war und durch seine Ausrichtung auf die deutsche Predigtsprache die Begriffsvielfalt seiner lateinischen Vorlage sehr verringert hat.
Dem Wörterbuch sind die drei Fassungen der Rechtssumme zu Grund gelegt. Die Belege zu den einzelnen Lemmata werden jeweils als Kontextbelege geboten. Wo sich in der Summe ein lateinisches Äquivalent zum jeweiligen Lemma nachweisen lässt, wird dies vermerkt.
Insgesamt sind schätzungsweise 4000 mittelhochdeutsche Wörter von abbet bis zwîveln in nach dem Standardwörterbuch Matthias Lexers normalisierter Schreibweise als Lemma aufgenommen. Dem entsprechen anscheinend etwa gleich viele lateinische Äquivalente des angeschlossenen lateinischen Äquivalenzglossars (z. B. ius civile weltlich recht, ius laycum weltlich recht, ius naturale natûrlich recht, ius patronatus lêhen-reht, stifthern recht, ius scriptum geschriben recht, ius seculare weltlich recht). Zusammen mit dem Verzeichnis der wenigen Eigennamen und der wenigen lateinischen Wörter des deutschen Textes bietet das Wörterbuch ein sehr gutes, wenn auch nur die (meisten) Substantive, Verben, Adjektive und viele Adverbien einbeziehendes und damit nicht wirklich vollständiges Hilfsmittel zum Verständnis des Wortschatzes eines frühen deutschsprachigen, rechtlich bedeutsamen Textes, für das den Bearbeitern sehr zu danken ist.
Innsbruck Gerhard Köbler