Die Bibliothek Konrad Peutingers. Edition der historischen
Kataloge und Rekonstruktion der Bestände. Band 2 Die autographen Kataloge
Peutingers. Der juristische Bibliotheksteil, bearb. v. Künast,
Hans-Jörg/Zäh, Helmut in Verbindung mit Goerlitz, Uta/Petersen,
Christoph (= Studia Augustana 14). Niemeyer, Tübingen VIII, 419 S.
Besprochen von Gerhard Köbler.
Der aus einer angesehenen Kaufmannsfamilie Augsburgs
stammende, am 14. 10. 1465 geborene, nach Studien des Rechts in Bologna und
Padua dort zum Doktor beider Rechte promovierte Konrad Peutinger wurde 1493 im
Alter von 28 Jahren Syndikus und 1497 Stadtschreiber seiner Heimatstadt. Er ist
einer der führenden Humanisten. Im Laufe seines Lebens sammelte er eine für die
damaligen Verhältnisse außergewöhnlich große Bibliothek, die seit 1995
Gegenstand besonderer von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderter
wissenschaftlicher Forschung ist.
Zum Ende der Förderung konnte 2003 der nichtjuristische
Bibliotheksteil (mit etwa 750 Bänden) in einem mehr als 750 Seiten umfassenden
ersten Band der autographen Kataloge beschrieben werden, wobei auch über die
Gesamtanlage Rechenschaft gelegt werden konnte. Wenig später folgt jetzt der
zweite Band. Er betrifft den juristischen Bibliotheksteil.
Zu Beginn führen die Bearbeiter in die Fragestellung ein und
weisen darauf hin, dass damit die beiden von Peutinger selbst geschriebenen
Kataloge vollständig ediert sind. Da aber von einst fünf Katalogen nur zwei
überliefert seien, sei nur knapp die Hälfte der einst rund 2200 Bände mit
annähernd 6000 sicher nachweisbaren Titeln dort aufgeführt und damit in ihrer
ursprünglichen Aufstellung rekonstruierbar. Die zweite Hälfte der Bücher
verzeichne nur ein 50 Jahre nach dem Tod Peutingers (1547) und nach einer durch
die Söhne wesentlich veränderten Aufstellung erstelltes Inventar des
Nachlasses, dessen Veröffentlichung in Band 3 erfolgen solle.
Inhaltlich erfasst der zweite Band die separat in einem
anderen Zimmer seines Hauses untergebrachte juristische Arbeitsbibliothek
einschließlich rund zwanziger Handschriftenbände. Allerdings ist der
betreffende Katalog nicht vollständig. Neben Werken; die für Peutinger im
Hinblick auf seine Arbeit anscheinend von untergeordneter Bedeutung waren,
fehlen vor allem die laufend benutzten Textausgaben der grundlegenden
römischrechtlichen und kirchenrechtlichen Quellen, die unter den
Sammelbegriffen Corpus iuris civilis und Corpus iuris canonici zusammengefasst
werden.
Der vorliegende Band umfasst insgesamt 269 Bände mit 769
bibliographischen Einheiten, von denen sich 100 komplette Bände (37 Prozent)
und einige Teile von Sammelbänden noch nachweisen lassen. Die Bearbeiter
berichten über die dürftige Quellenlage zur Geschichte der Bibliothek, über die
Kataloge und das Nachlassinventar und geben Hinweise zur Edition, zur
Titelaufnahme und zur Beschreibung sowie Verzeichnisse der Abbildungen, der
abgekürzt zitierten Literatur und der Siglen. Danach behandeln sie den Katalog
II von 1523 und den Katalog I (um 1515) sehr sorgfältig in allen Einzelheiten
und eröffnen damit jedem an Peutinger und seiner Zeit Interessierten ein durch
23 Abbildungen, Anhang und verschiedene Register bereichertes wertvolles
Forschungsinstrument.
Innsbruck Gerhard
Köbler