Lupold von Bebenburg, De iuribus regni et imperii. Über die Rechte von Kaiser und Reich, hg. v. Miethke, Jürgen, aus dem Lateinischen übersetzt von Sauter, Alexander (= Bibliothek des deutschen Staatsdenkens 14). Beck, München 2005. 336 S.
Der in Bebenburg in Württemberg um 1297 als Sohn eines fränkischen Reichsministerialen geborene Lupold von Bebenburg wurde nach dem Studium des kirchlichen Rechts in Bologna (1316) Kanoniker in Würzburg. Seit 1332 ist er als Offizial und als Richter am kirchlichen Gericht an der roten Tür nachzuweisen. Zwischen spätestens 1338 und etwa 1346 ist er mit dem Traktat De iuribus regni et imperii Romanorum beschäftigt, den der Herausgeber als vielleicht wichtigsten im 14. Jahrhundert von einem Deutschen geschriebenen Text zur Politiktheorie einstuft.
Dieser in 20 mittelalterlichen Handschriften überlieferte Traktat ist bereits im 16. und 17. Jahrhundert achtmal gedruckt worden. 2004 ist eine neue kritische Edition erschienen. Wegen der schwindenden Lateinkenntnisse legt der Herausgeber eine editio minor mit deutscher Übersetzung durch Alexander Sauter, Geschichtslehrer am Philippinum in Marburg, vor.
Dem in 19 Kapitel gegliederten Text, in dem Lupold auf dem Höhepunkt der Regierung Ludwigs des Bayern zwecks Behebung der spätmittelalterlichen Krise des heiligen römischen Reiches mit kirchenrechtlichen und geschichtlichen Gründen die Selbständigkeit weltlicher Herrschaft rechtfertigt und die päpstlich-kirchlichen Ansprüche auf die oberste Leitung weltlicher Politik abweist, folgt im Nachwort eine überzeugende Einführung des Herausgebers, in dem der Traktat als Erstentwurf eines deutschen Staatsrechts eingeordnet wird. Ein Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur, Hinweise zu den Zitaten (aus Bibel sowie kanonischem und römischem Recht) und ein Register der Personen- und Ortsnamen erschließen die Ausgabe. Möge diese erste deutsche, in die Bibliothek des deutschen Staatsdenkens aufgenommene Übersetzung das Interesse an Kaiser und Reich nachhaltig fördern.
Innsbruck Gerhard Köbler