Diccionario crítico de Juristas Españoles, Portugueses y Latinoamericanos (Hispánicos, Brasileños, Quebequenses y restantes francófones), hg. v. Peláez, Manuel J., Band 1 (A-L). Cátedra de Historia del Derecho y de las Instituciones (Departamento de Derecho Privado Especial. Facultad de Derecho. Universidad de Málaga), Zaragoza 2005. 523 S.

 

Die Rechtsgeschichte ist um den ersten Band des kritischen Wörterbuchs über die Biographie wichtiger Juristen mit spanischem, portugiesischem bzw. lateinamerikanischem Ursprung und Hintergrund reicher geworden. Unter der Direktion von Manuel J. Peláez, des Leiters des Instituts für Rechts- und Institutionengeschichte an der Universität Málaga, erschien nun der erste Band des geplanten Dreiteilers. Die Autoren haben viel Ausdauer, Kraft und Fleiß verwendet, um dieses Grundlagenwerk zu schaffen, welches nahezu 500 Juristen und ihre Tätigkeit innerhalb von 1500 Jahren charakterisiert.

 

Die meisten der Namen sind dem deutschsprachigen Rechtshistoriker gewiss unbekannt, ermöglichen jedoch ein Kennenlernen der ibero- bzw. lateinamerikanischen Rechtswelt durch präzise Lebensbeschreibungen und Tätigkeitsberichte. Allerdings stechen auch etliche bekannte Juristenbilder hervor, angefangen mit Isidor von Sevilla (ca. 557-636), aus dessen Enzyklopädie sicherlich jeder zumindest einmal ein Zitat gesehen oder verwendet hat. Aus dem 12. Jahrhundert ragen heraus der Aristotelesübersetzer Averroes (Abu-l-Walid Muhammad b. Ahmad b. Muhammad Ibn Rusd, al-hafid, der Neffe), der von 1126-1198 gelebt hat, sowie Pere de Cardona als prominenter katalanischer Jurist. Ebenso wenig fehlen der ca. 1248 gestorbene Lorenzo Hispano (Laurentius Hispanus), Ramon Llull (1232/1235-1316) sowie Francesc Eiximenis (ca. 1330-1409). Über den Wirkungskreis von Juan López de Segovia (1441-1496), Bartolomé de las Casas (ca. 1485-1566) sowie Alfonso de Castro (1495-1558) erhält der Leser gleichfalls umfassende Informationen. Aus der so genannten spanischen Spätscholastik sei noch der Name von Juan de Hevia Bolaño (oder Bolaños), welcher von 1570-1623 gelebt hat, erwähnt.

 

Dass die Autoren auch niemand Wichtigen aus dem 19. und 20. Jh. ausgelassen haben, bezeugen die klaren Personendarstellungen über Lluís Companys Jover (1883-1940), Alejandro Lerroux García (1864-1949), Emilio Langle Rubio (1886-1967) sowie den erst vor kurzem heilig gesprochenen Josemaría (Julián Mariano) Escrivá de Balaguer Albás (1902-1975); letztgenannter, der vor allem durch die Gründung des Opus Dei 1928 in Madrid bekannt wurde, hatte neben theologischen auch juristische Abhandlungen verfasst.

 

Natürlich kann die Hervorhebung dieser wenigen Namen nur eine kleine Auswahl bedeuten; die Arbeit mit dem Wörterbuch wird dem Benutzer aber sicherlich nicht nur biographische Lesefreude bereiten, sondern insbesondere eine echte Arbeitshilfe sein. Viele weitere Juristen harren noch der Bearbeitung für den zweiten (M-S) und den dritten (T-Z) Band. Dabei liegt der Forschungsschwerpunkt auf Juristen aus Québec und weiteren frankophonen in Lateinamerika (Haiti, Guayana, Saint-Pierre, Miquelon, Langlade, Guadeloupe und Martinique). Mit diesem Werk beweist die Rechtsgeschichte in Málaga nicht nur eine wirkliche Fleißarbeit bei der Charakterisierung wichtiger Juristen, sondern überdies eine wahrhaft grenzüberschreitende, ja weltumspannende Sicht des Wirkens dieser Juristen. Der Herausgeber Manuel J. Peláez, der auch die Europäische Zeitschrift für See- und Luftfahrtrecht (Revista Europea de Derecho de la Navegación Marítima y Aeronáutica) verantwortet, stellt sich bei diesem Jahrzehntprojekt einer großen Verantwortung; die Ergebnisse der Arbeit, jetzt im ersten Band zusammengestellt, gehören in die Bibliothek jedes Rechtshistorikers und Juristen, der sich mit der ibero- bzw. gesamten lateinamerikanischen Welt auseinandersetzt.

 

Saarbrücken                                                                                                  Thomas Gergen