Daniels, Heinrich Gottfried Wilhelm, Kurkölnisches Landrecht. Eine Vorlesungsnachschrift, hg. und bearb. v. Becker, Christoph. Böhlau, Köln 2005. LXVIII, 318 S.
Die Gesetze und Verordnungen des bedeutenden Kurfürstentums Köln sind im 18. Jahrhundert unvollständig in einer „vollständigen Sammlung“ zusammengestellt, in der auch die von Kurfürst Maximilian Heinrich 1663 auf Drängen der rheinischen Stände erlassene Rechtsordnung, die sich im rheinischen Erzstift und im Vest Recklinghausen weitgehend durchsetzte, Aufnahme fand. Da es aber nur sehr wenige, zudem kaum noch greifbare Lehrbücher des kurkölnischen Landrechts gibt, ist die Praxis des in Kurköln angewandten Privatrechts wenig bekannt. Umso erfreulicher ist die Veröffentlichung einer Nachschrift einer Vorlesung Heinrich Gottfried Wilhelm Daniels’ über das kurkölnische Landrecht aus den Jahren 1793/1794 in Bonn, die aus dem Nachlass des Bonner Juristen und Historikers Hermann Hüffer (1830-1905) in die Universitätsbibliothek Bonn gelangt ist, durch Christoph Becker.
Der in Köln 1754 als Sohn eines Schneidermeisters geborene Daniels wurde nach dem Studium der Mathematik und der Rechtswissenschaft in Köln 1776 Hofrat in Kurköln und 1783 in Bonn Professor. Nach der 1797 erfolgten Schließung der Universität Bonn wirkte der vielseitig tätige Jurist als Professor an der Zentralschule in Köln. Danach wurde er 1805 Substitut du procureur général am Kassationsgerichtshof in Paris, 1813 Procureur général am Appellationshof in Brüssel und 1819 erster Präsident des Appellationsgerichtshofs in Köln, wo er 1827 verstarb.
In der Einleitung berichtet zunächst Christoph Becker über das Vorhaben einer Edition der Handschriften von und nach Daniels. Danach beschreibt Reinhard Voppel Daniels und das Kurfürstentum Köln. Christoph Becker fügt dem wichtige Hinweise zur Rechtsgeschichte des Kurfürstentums Köln und des Herzogtums Jülich und Berg sowie aufschlussreiche Hinweise zur zeitgenössischen, meist von den Institutionen Justinians ausgehenden Behandlung des kurkölnischen sowie des jülich- und bergischen Rechts in Literatur und Rechtsunterricht an.
Wolfgang Schmitz beschreibt anschließend die von drei Händen gefertigte Nachschrift, eine wohl nachträglich hergestellte Reinschrift. Christoph Becker erläutert seine der Erbrecht, Familienrecht und Schuldrecht umfassenden Vorlage möglichst genau folgende Edition. Danach wird der Text der Transkription ediert.
Ergänzt wird die wertvolle Edition durch ein Quellen- und Literaturverzeichnis. Erschlossen wird sie durch eine Übersicht über die angeführten Belegstellen und ein personen- und Sachregister. Geschmückt wird sie durch 8 Abbildungen.
Innsbruck Gerhard Köbler