Van der Velden, Bastiaan David, ,Waar gaan wij heen met het Fries?’Het gebruik
van de Friese taal in het juridische en in het bestuurlijke verkeer in de
laatste twee eeuwen. Wolf Legal Publishers, Nijmegen 2004. XIV, 569, 1 S.
Am 15. Oktober 2004 wurde in der Aula der
Universität von Amsterdam eine Dissertation über die Minderheitssprache
Friesisch verteidigt. Dieses Buch erscheint zufällig im gleichen Zeitraum, in
dem auch ein anders Buch Friesland aus rechtshistorischer Sicht behandelt (Roman-Frisian Law of the 17th and
18th Century, Lokin, Brandsma, Jansen). Im 17. und 18.
Jahrhundert bewiesen sich die Friesen mit ihren profunden Kenntnissen und
Rechtsfortentwicklungen im römischen Recht. Einige Jahrhunderte später kämpfen
die Friesen nun um den Erhalt ihrer einzigartigen Sprache.
Heute sprechen
etwa 500.000 Menschen friesisch in den Niederlanden. Die Hälfte davon spricht
es täglich zu Hause und etwa 17% aller friesisch sprechenden Niederländer
können es auch schreiben.
Van der Velden
zeichnet detailliert die Geschichte des Friesischen als Rechts- und Verwaltungssprache ab dem 19.
Jahrhundert nach. Das Jahr 1547 war der Wendepunkt, ab dem das Friesische in
schriftlichen Dokumenten ganz zugunsten des Niederländischen verschwand. Erst
Anfang des 19. Jahrhunderts begann in Friesland eine kleine Gruppe von
Schriftstellern das Friesische wieder als Schriftsprache zu gebrauchen. Zu
dieser Zeit wurde das Friesische sonst nur noch als Umgangssprache auf dem
platten Land in Friesland gebraucht.
Um 1830
organisierte sich eine Gruppe zum Erhalt der friesischen Sprache in der
Literatur und wurde Friesische Bewegung genannt. Ab 1900 setzte die Friesische
Bewegung sich für den Gebrauch des Friesischen im Schulunterricht, im Gemeinderat,
vor Gericht und in der Kirche ein.
Anhand von
Gerichtsprotokollen und Zeitungsartikeln rekonstruierte Van der Velden, wann in
Friesland vor Gericht Friesisch gesprochen wurde, und wann der Richter die Angeklagten
verpflichtete, sich in der offiziellen Landessprache, dem Niederländischen,
auszudrücken. Es war schwierig den tatsächlichen Gebrauch des Friesischen vor
Gericht nachzuweisen, da, auch wenn Friesisch gesprochen wurde, die
Verhandlungsprotokolle grundsätzlich nur auf Niederländisch abgefasst wurden.
Zeitungsartikel zu den laufenden Prozessen lieferten letztendlich den
ausschlaggebenden Hinweis, wann tatsächlich Friesisch gesprochen wurde. Laut
Gesetz musste zwar ein Übersetzer, unter der Androhung von sonstiger
Nichtigkeit, in diesen zweisprachigen Verhandlungen eingesetzt werden, aber aus
der Literatur ist nur ein einziger Fall aus dem Jahr 1893 bekannt, wo ein
Experte eingeschaltet wurde, um einen friesischen Begriff korrekt auf
Niederländisch wiederzugeben.
Einer Gruppe von
Studenten war es nicht genug, dass nur wenigen Angeklagten und Zeugen vom
Richter die Gunst gewährt wurde, vor Gericht friesisch sprechen zu dürfen,
nämlich allein jenen, die sich nur mühsam auf Niederländisch ausdrücken konnten.
Die Studenten sahen das Sprechen des Friesischen als ihr gutes Recht an und
weigerten sich vor Gericht niederländisch zu sprechen. Für die Landbevölkerung
erlaubten die Richter im allgemeinen den Gebrauch des Friesischen. Im Gegensatz
dazu waren sie bei Studierten streng und ließen bei diesen kein Friesisch zu.
Es kam folglich wiederholt zu Konflikten.
Im Jahr 1933
gibt es zwei Fälle, die für großes Aufsehen sorgten: Im Frühjahr 1933 war der
in Utrecht studierende Haring Tjittes Piebenga festgenommen worden, da er an
einer ungenehmigten Demonstration teilgenommen hatte. Als er kurz danach beim
Amtsgericht (Kantongericht) verhört wurde, versuchte er Friesisch zu sprechen.
Der Richter, der selbst in der friesischen Bewegung eine führende
Persönlichkeit war, verbot dieses. Am 10. Juni 1933 musste Piebenga sich dann
erneut vor Gericht verantworten, weil er Graffiti auf Mauern gemalt und
Polizisten beleidigt hatte. Auch dieses Mal versuchte Piebenga, nur Friesisch
zu sprechen. Der Polizeirichter Meihuizen konnte das aber nicht erlauben und
sprach die Worte: „Das Friesischsprechen im Gericht ist nicht erlaubt. Sie
müssen in der niederländischen Sprache sprechen“. Einer anderen Meinung über
den Gebrauch des Friesischen im Gerichtssaal war 1933 der Rechthistoriker und
Amtsrichter Doede Jelle Cuipers aus Harlingen. Einige Personen aus der
friesischen Bewegung reichten nach den Vorfällen rund um Piebenga bei ihm einen
Antrag ein, ein Schild im Warteraum des Gerichts aufzuhängen mit dem Text: ,,Al
hwa wend is Frysk to sprekken hoecht him hjir net to forbrekken’’ (Jeder der gewohnt ist, friesisch zu
sprechen, soll sich selber keine Gewalt antun). Cuipers ließ dieses Schild
aufhängen.
In seiner
Entscheidung formulierte Richter Cuipers erstens die Notwendigkeit für den
reibungslosen Ablauf der Verhandlungen, dass Parteien und Zeugen vor Gericht
die Sprache sprechen können, in der sie auch tagtäglich denken und sprechen.
Zweitens stellte er fest, dass kein niederländisches Gesetz den Gebrauch des
Friesischen verbietet, und dass daraus logisch folge, dass es für jene Friesen,
die sich leichter in Friesisch als in Niederländisch ausdrücken können, erlaubt
sein muss, als niederländische Untertanen sich in einer in den Niederlanden
gesprochenen und geschriebenen Sprache auszudrücken. Drittens erinnerte er
daran, dass es in seinem Gerichtsbezirk immer schon üblich war, Friesen ihre
Muttersprache gebrauchen zu lassen, wenn ihnen dieses leichter fiel als
Niederländisch.
Diese
Feststellungen brachten ein wenig Bewegung in die Diskussion um den Gebrauch
des Friesischen. Es erschienen Beiträge dazu in Zeitungen und Zeitschriften. In
der Zweiten Kammer, dem niederländischen Parlament, wurde darüber debattiert,
aber dennoch wurde es schnell wieder still um diese Angelegenheit. Eine Entwicklung
kam durch eine Änderung des Grundschulgesetzes im Jahre 1937. In diesem Gesetz
wurde die Möglichkeit aufgenommen, Schulunterricht in der regionalen Sprache
abzuhalten. Friesisch wurde zwar nicht ausdrücklich genannt, aber es war deutlich,
dass diese Vorschrift für das Friesische geschaffen worden war.
Nach dem 2.
Weltkrieg kam schnelle Bewegung in den Streit um das Friesische. In einer
ganzen Reihe von Vorfällen spielte das Friesische eine Rolle, und dabei wurde
jetzt auch mehr Autonomie für die Provinz Friesland gefordert. Es begann mit
Kriegsgedenkstätten, auf denen man gerne friesische Texte sehen wollte. Diesem
Begehren wurde nach einigem Drängen stattgegeben.
Erst im Jahr
1956 trat ein Gesetz über den Gebrauch der friesischen Sprache im Rechtsverkehr
(Stb. nr. 242) in Kraft. Dieses Gesetz zog einen Schlussstrich unter die
Diskussion und war das erste Gesetz in den Niederlanden, welches den
Sprachgebrauch deutlich regelte. Einige Aktivisten setzten sich nun für einen
ausgedehnteren Gebrauch des Friesischen ein, um so den Status dieser Sprache zu
verbessern. So beschloss auch die
Gemeinde Rauwerderhem auf Antrag der Provinz Friesland, ab dem 1. April 1977
konsequent das Friesische als erste Sprache in beinah allen ihren
Schriftstücken zu gebrauchen. Diese Aktion führte unter anderem dazu, dass dann
im Jahre 1995 im allgemeinen Verwaltungsgesetz, in den Artikeln 2:6 bis 2:12,
die Möglichkeit des Gebrauchs des Friesischen durch Verwaltungsorgane
festgelegt wurde.
Durch die
Europäische Charta der regionalen und Minderheitssprachen (1992), die in den
Niederlanden 1998 in Kraft getreten ist, bekam die gesetzliche Lage des
Friesischen eine neue Dimension.
Die Dissertation
ist ein lebendiger Streifzug durch die Geschichte der friesischen Sprache aus juristischer
Sicht. Dem niederländischen Text wurden ausführliche Zusammenfassungen auf
Friesisch und auf Deutsch beigefügt.
Amsterdam Viola
Heutger