Svarez,
Carl Gottlieb, Entwurf eines allgemeinen
Gesetzbuches für die Preußischen Staaten. Band 3 Erster Teil, Dritte Abteilung,
Edition nach der Ausgabe von 1786 mit Hinweisen auf das ALR, AGB, die
eingegangenen Monita und deren Bearbeitung sowie mit einer Einführung und
Anmerkungen v. Krause, Peter (= Gesammelte Schriften, Zweite Abteilung
Die preußische Rechtsreform, Band 3). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2003, XXVI,
390 S. Band 4 Zweiter Teil, Erste Abteilung (1787). Frommann-Holzboog,
Stuttgart 2003. LXXVI, 203 S. Band 5 Zweiter Teil, Zweite Abteilung (1787).
Frommann-Holzboog, Stuttgart 2004. XVI, 279 S. Band 6 Zweiter Teil, Dritte
Abteilung (1788). Frommann-Holzboog, Stuttgart 2004. XVI, 290 S.
In seiner
Reihe der Werke des wichtigsten Bearbeiters des preußischen Allgemeinen Landrechts,
Carl Gottlieb Svarez (1746-1798), schließt der Herausgeber Peter Krause mit den in
schneller Folge erschienenen Bänden 3 bis 6 die Neuedition des Entwurfs eines
allgemeinen Gesetzbuches für die Preußischen Staaten ab. Der erste Band und der
zweite Band waren 1996 und 2003 erschienen (dazu die Rezensionen in dieser
Zeitschrift, Band 118 [2001] 621–625 und Bd. 121 [2004] ____). Der 1985 vom
Verlag Keip besorgte Reprint des Entwurfs ist vergriffen. Insofern ist der Abschluss
der vorliegenden Neuedition verdienstvoll und nützlich, auch wenn Bibliotheksbenutzer
im Katalog den Entwurf nicht unbedingt als Teil einer Werkausgabe von Svarez suchen
werden. Generell bleibt es problematisch, ein Kodifikationsvorhaben als
geistige Leistung eines Einzelnen zu sehen, wie groß auch immer der Beitrag von
Svarez zur Entstehung des preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794 gewesen
ist.
Gegenüber
der Ausgabe von 1785 und dem Reprint von 1985 sind auch die weiteren Bände des Entwurfs
jeweils um eine Übersicht über das Verfahren bei Erstellung von Beginn der Kodifikationsarbeiten
für die vorliegenden Vorschriften im Jahre 1780 bis zum Druck in den Jahren
1785 bis 1787 ergänzt, die aus den im Geheimen Staatsarchiv Preußischer
Kulturbesitz in Berlin-Dahlem verwahrten Gesetzgebungsmaterialien gefertigt
wurde. Außerdem enthalten die einzelnen Vorschriften Querverweise auf die
endgültigen Bestimmungen im Allgemeinen Gesetzbuch von 1791 bzw. Allgemeinen
Landrecht von 1794 sowie auf die in den ungedruckten Gesetzgebungsmaterialien
befindlichen Kritiken, Anmerkungen und Gutachten von Rechtswissenschaftlern,
Praktikern, preußischen Gerichten und Behörden sowie den Ständen der preußischen
Provinzen. Band 3 der Edition enthält den letzten Teil des Personenrechts mit
den vielbeachteteten Vorschriften über das Verhältnis des Staats zu seinen
Bürgern einschließlich des Vormundschaftsrechts und des Strafrechts. Band 4 bis
6 enthalten das Sachenrecht. Hierzu gehört nicht nur das Sachenrecht im Sinne
des heutigen Bürgerlichen Gesetzbuchs (das im Wesentlichen in den Bänden 4 und
6 enthalten ist), sondern auch das Schuldrecht und das Erbrecht. In der
Einleitung zu Band 4 sind für das Verständnis der Entstehungsgeschichte und der
Systematik des zweiten Teils des Entwurfs wesentliche Teile der
Gesetzgebungsmaterialien wiedergegeben.
Anhand der
nunmehr vollständigen Edition des Entwurfs kann sich der Leser unschwer darüber
informieren, wo in den Gesetzgebungsmaterialien weiter geforscht werden könnte.
Der Leser kann sehen, welche Vorschrift im Gesetzgebungsverfahren kommentiert
wurde und wo sich zwischen dem 1787 abgeschlossenen Entwurf und dem 1794
veröffentlichten Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten Änderungen
ergeben haben. Die Edition lädt zur weiterführenden Arbeit mit den in ihrer
großen Masse ungedruckten Gesetzesmaterialien ein, um den Inhalt der seinerzeitigen
Diskussionen nachzuverfolgen. Es bleibt zu hoffen, dass sich weiterhin
Historiker und Juristen dieser Arbeit unterwerfen, um unser Bild dieser
ungewöhnlichen Kodifikation weiter aufzuhellen.
Berlin Andreas
Schwennicke