Senn,
Marcel, Rechtsgeschichte - ein kulturhistorischer Grundriss, 3. Aufl.
Schulthess, Zürich 2003. XXV, 433 S.
Vier
Jahre nach der 2. Auflage (1999)[1] ist Marcel
Senns Rechtsgeschichte nun bereits in 3., neubearbeiteter und stark
erweiterter Auflage erschienen; diese umfasst etwa 60 Seiten mehr als die 2.
Auflage. Der Aufbau ist teilweise abgeändert. So trägt das 7. Kapitel nun den
Titel „Persönlichkeit und Praxis der Juristen“ (vier Abschnitte). Das 7. und 8.
Kapitel der 2. Auflage („Humanistische Jurisprudenz und Reformation der
Rechtsordnung“ und „Rezeption und Usus modernus“) sind hier zusammen gefügt.
Sicherlich bestehen zwischen humanistischer Jurisprudenz und Rezeption enge
Beziehungen, doch schien mir die alte Aufteilung auf zwei Kapitel durchaus gerechtfertigt.
Das 8. Kapitel behandelt nunmehr „Territorialstaat und Absolutismus“, das 9.
Kapitel „Vernunft und Aufklärung“ (Verbindung der Kapitel 9 und 10 der 2.
Auflage). Das 13. Kapitel der Neuauflage behandelt „Recht und Unrecht im 20.
Jahrhundert“, insbesondere die Zeit des Nationalsozialismuns in Deutschland,
den Richter im NS-Staat, das NS-Privatrecht und die NS-Rechtswissenschaft.
Das
Typische an Senns Rechtsgeschichte, die methodische und
rechtstheoretische Ausrichtung, kommt in der Neuauflage vielleicht noch stärker
zum Ausdruck.
Graz Gunter
Wesener