Senn, Marcel, Rechtsgeschichte - ein kulturhistorischer Grundriss, 3. Aufl. Schulthess, Zürich 2003. XXV, 433 S.

 

Vier Jahre nach der 2. Auflage (1999)[1] ist Marcel Senns Rechtsgeschichte nun bereits in 3., neubearbeiteter und stark erweiterter Auflage erschienen; diese umfasst etwa 60 Seiten mehr als die 2. Auflage. Der Aufbau ist teilweise abgeändert. So trägt das 7. Kapitel nun den Titel „Persönlichkeit und Praxis der Juristen“ (vier Abschnitte). Das 7. und 8. Kapitel der 2. Auflage („Humanistische Jurisprudenz und Reformation der Rechtsordnung“ und „Rezeption und Usus modernus“) sind hier zusammen gefügt. Sicherlich bestehen zwischen humanistischer Jurisprudenz und Rezeption enge Beziehungen, doch schien mir die alte Aufteilung auf zwei Kapitel durchaus gerechtfertigt. Das 8. Kapitel behandelt nunmehr „Territorialstaat und Absolutismus“, das 9. Kapitel „Vernunft und Aufklärung“ (Verbindung der Kapitel 9 und 10 der 2. Auflage). Das 13. Kapitel der Neuauflage behandelt „Recht und Unrecht im 20. Jahrhundert“, insbesondere die Zeit des Nationalsozialismuns in Deutschland, den Richter im NS-Staat, das NS-Privatrecht und die NS-Rechtswissenschaft.

 

Das Typische an Senns Rechtsgeschichte, die methodische und rechtstheoretische Ausrichtung, kommt in der Neuauflage vielleicht noch stärker zum Ausdruck.

 

Graz                                                                                                              Gunter Wesener



[1]Dazu G. Wesener, ZRG Germ. Abt. 121 (2004).