Rigasche Zeitschrift für Rechtswissenschaft, hg. v. d. deutschen Gesellschaft für Rechtswissenschaft zu Riga, Band 1 1926/1927-Band 11 1939, Faksimileausgabe, hg. v. Juristen-Verein Lettlands und v. d. Senator August Loeber-Stiftung, Projektleitung Loeber, Dietrich André, in Kommission bei Böhlau, Köln 2003. Ca. 3000 S.

 

Seitdem im 13. Jahrhundert die lettischen Stämme vom Schwertbrüderorden bzw. ab 1237 vom Deutschen Orden im Zuge christlicher Mission unterworfen worden waren, bestand im Erzbistum Riga, im Bistum Kurland und im Gebiet des Deutschen Ordens eine deutsche Oberschicht und Bürgerschicht neben der einheimischen Bevölkerung. Sie erhielt sich, obwohl seit dem 18. Jahrhundert das gesamte lettische Gebiet zum Kaiserreich Russland gehörte. Erst nach der von den Deutschen unterstützten Ausrufung der Republik Lettland am 18. November 1918 wurde die deutsch-baltischen Großgrundeigentümer mit etwa 1300 Rittergütern 1920 enteignet.

 

Die Stadt Riga hatte 1285 hamburgisches und später auch lübisches Recht aufgenommen. Das hieraus entwickelte Recht wurde an viele umliegende Städte weitergegeben. Von daher lässt sich gut verstehen, dass es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen deutschen Juristenverein in Riga gab.

 

Dieser Verein, neben dem auch ein russischer Juristenverein bestand, gab ab 1926 die Rigasche Zeitschrift für Rechtswissenschaft heraus, die beispielsweise bereits in ihrem ersten Band auch einen Beitrag über die articuli reprobati des Sachsenspiegels in altlivländischen Rechtsbüchern enthielt.. Sie musste 1939 im Zusammenhang mit der Umsiedlung der Deutsch-Balten ihr Erscheinen einstellen. Die Zeitschrift ist längst vergriffen und auch antiquarisch praktisch nicht mehr zu beschaffen.

 

Über die Rechtsentwicklung in den baltischen Staaten zwischen den beiden Weltkriegen besteht nicht überall Klarheit. Insbesondere droht der Beitrag der Rigaschen Zeitung hierzu in Vergessenheit zu geraten. Aus diesem Grund ist – nach dem Nachdruck der russischen Zeitschrift Zakon i sud (Gesetz und Gericht) - auf Grund einer Idee Dietrich André Loebers mit Unterstützung der Senator August Loeber-Stiftung in Riga nach Vorlagen der Bestände der akademischen Bibliothek Lettland ein Nachdruck veranstaltet worden.

 

Dabei wurden Beiträge, die einen Tribut an autoritäre und totalitäre Regime darstellen und ihre Aktualität verloren haben, nicht nachgedruckt (z. B. Lang, H., Der deutsche Einheitsstaat, Lang, H., Der Neubau der deutschen Verfassung, Lang, H., Deutsche Gesetze zur Erhaltung des Bauernstandes, Neumann, Wilhelm, Deutsche strafrechtliche Novellen im Kampf gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher usw.). Dies ist verständlich, aber dort bedauerlich, wo der schwierige Zugang zum Original den Grund für den Nachdruck bildet. Dessenungeachtet verdient das Projekt auch den Dank der Rechtsgeschichte.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler