Rigasche
Zeitschrift für Rechtswissenschaft, hg. v. d. deutschen Gesellschaft für
Rechtswissenschaft zu Riga, Band 1 1926/1927-Band 11 1939, Faksimileausgabe, hg.
v. Juristen-Verein Lettlands und v. d. Senator August Loeber-Stiftung, Projektleitung
Loeber, Dietrich André, in Kommission bei Böhlau, Köln 2003. Ca. 3000 S.
Seitdem im
13. Jahrhundert die lettischen Stämme vom Schwertbrüderorden bzw. ab 1237 vom
Deutschen Orden im Zuge christlicher Mission unterworfen worden waren, bestand
im Erzbistum Riga, im Bistum Kurland und im Gebiet des Deutschen Ordens eine
deutsche Oberschicht und Bürgerschicht neben der einheimischen Bevölkerung. Sie
erhielt sich, obwohl seit dem 18. Jahrhundert das gesamte lettische Gebiet zum
Kaiserreich Russland gehörte. Erst nach der von den Deutschen unterstützten
Ausrufung der Republik Lettland am 18. November 1918 wurde die
deutsch-baltischen Großgrundeigentümer mit etwa 1300 Rittergütern 1920
enteignet.
Die Stadt
Riga hatte 1285 hamburgisches und später auch lübisches Recht aufgenommen. Das
hieraus entwickelte Recht wurde an viele umliegende Städte weitergegeben. Von
daher lässt sich gut verstehen, dass es in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
einen deutschen Juristenverein in Riga gab.
Dieser
Verein, neben dem auch ein russischer Juristenverein bestand, gab ab 1926 die
Rigasche Zeitschrift für Rechtswissenschaft heraus, die beispielsweise bereits
in ihrem ersten Band auch einen Beitrag über die articuli reprobati des Sachsenspiegels in altlivländischen
Rechtsbüchern enthielt.. Sie musste 1939 im Zusammenhang mit der Umsiedlung der
Deutsch-Balten ihr Erscheinen einstellen. Die Zeitschrift ist längst vergriffen
und auch antiquarisch praktisch nicht mehr zu beschaffen.
Über die
Rechtsentwicklung in den baltischen Staaten zwischen den beiden Weltkriegen
besteht nicht überall Klarheit. Insbesondere droht der Beitrag der Rigaschen
Zeitung hierzu in Vergessenheit zu geraten. Aus diesem Grund ist – nach dem
Nachdruck der russischen Zeitschrift Zakon i sud (Gesetz und Gericht) - auf
Grund einer Idee Dietrich André Loebers mit Unterstützung der Senator August
Loeber-Stiftung in Riga nach Vorlagen der Bestände der akademischen Bibliothek
Lettland ein Nachdruck veranstaltet worden.
Dabei wurden
Beiträge, die einen Tribut an autoritäre und totalitäre Regime darstellen und
ihre Aktualität verloren haben, nicht nachgedruckt (z. B. Lang, H., Der
deutsche Einheitsstaat, Lang, H., Der Neubau der deutschen Verfassung, Lang,
H., Deutsche Gesetze zur Erhaltung des Bauernstandes, Neumann, Wilhelm,
Deutsche strafrechtliche Novellen im Kampf gegen gefährliche
Gewohnheitsverbrecher usw.). Dies ist verständlich, aber dort bedauerlich, wo
der schwierige Zugang zum Original den Grund für den Nachdruck bildet.
Dessenungeachtet verdient das Projekt auch den Dank der Rechtsgeschichte.
Innsbruck Gerhard
Köbler