Riedi Hunold, Dorothea, Die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (= Rechtshistorische Reihe 284). Lang, Frankfurt am Main 2004. 169 S.
Die
Arbeit ist die von Pio Caroni betreute, 2002 von der juristischen Fakultät Bern
angenommene Dissertation der seit 2000 am Eidgenössischen Versicherungsgericht
in Luzern arbeitenden Verfasserin. Ihr geht es um die Frage nach den Gründen
für die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz. Da die
Schweiz dabei nur der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung von 1848
wortwörtlich folgte, verlagert sich die Fragestellung auch auf den Deutschen
Bund.
Die
Verfasserin geht bei ihrer Untersuchung grundsätzlich chronologisch vor und
beginnt deshalb mit einem kurzen Grundriss der Geschichte des Wechsels als des
wohl ersten bargeldlosen Zahlungsmittels. Sie schließt sich dabei
naheliegenderweise der überwiegenden Meinung von der Entstehung bei den Kaufleuten
Italiens im Hochmittelalter an. Ganz rasch erreicht sie das 19. Jahrhundert.
Hier
stellt sie die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland und
der Schweiz dar. Dann widmet sie sich der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung
und dem Wechselrecht der Schweiz bis 1881. Vertiefend erörtert sie die
rechtlichen, rechtspolitischen und wirtschaftlichen Gründe für die Einführung
der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung
und blickt dabei auch kurz nach Österreich, Ungarn, Frankreich, Großbritannien
und die Vereinigten Staaten sowie weitere Staaten.
Ihr
Ergebnis ist, dass auf den ersten Blick öffentlichrechtliche Argumente wie
Gleichheit und Demokratisierung ursächlich zu sein scheinen, dass in Wahrheit
aber die fortschreitende Kommerzialisierung den wichtigsten Grund geliefert
hat. Die Rechtswissenschaft hat dem hilfreich zur Seite gestanden. Diese
Erkenntnisse haben die Gutachter zu Recht überzeugt.
Innsbruck Gerhard
Köbler