Riedi Hunold, Dorothea, Die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (= Rechtshistorische Reihe 284). Lang, Frankfurt am Main 2004. 169 S.

 

Die Arbeit ist die von Pio Caroni betreute, 2002 von der juristischen Fakultät Bern angenommene Dissertation der seit 2000 am Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern arbeitenden Verfasserin. Ihr geht es um die Frage nach den Gründen für die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Schweiz. Da die Schweiz dabei nur der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung von 1848 wortwörtlich folgte, verlagert sich die Fragestellung auch auf den Deutschen Bund.

 

Die Verfasserin geht bei ihrer Untersuchung grundsätzlich chronologisch vor und beginnt deshalb mit einem kurzen Grundriss der Geschichte des Wechsels als des wohl ersten bargeldlosen Zahlungsmittels. Sie schließt sich dabei naheliegenderweise der überwiegenden Meinung von der Entstehung bei den Kaufleuten Italiens im Hochmittelalter an. Ganz rasch erreicht sie das 19. Jahrhundert.

 

Hier stellt sie die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland und der Schweiz dar. Dann widmet sie sich der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung und dem Wechselrecht der Schweiz bis 1881. Vertiefend erörtert sie die rechtlichen, rechtspolitischen und wirtschaftlichen Gründe für die Einführung der allgemeinen Wechselfähigkeit in der Allgemeinen Deutschen Wechselordnung und blickt dabei auch kurz nach Österreich, Ungarn, Frankreich, Großbritannien und die Vereinigten Staaten sowie weitere Staaten.

 

Ihr Ergebnis ist, dass auf den ersten Blick öffentlichrechtliche Argumente wie Gleichheit und Demokratisierung ursächlich zu sein scheinen, dass in Wahrheit aber die fortschreitende Kommerzialisierung den wichtigsten Grund geliefert hat. Die Rechtswissenschaft hat dem hilfreich zur Seite gestanden. Diese Erkenntnisse haben die Gutachter zu Recht überzeugt.

 

Innsbruck                                                                                           Gerhard Köbler