Ebel, Friedrich, Unseren fruntlichen grus zuvor. Deutsches Recht des
Mittelalters im mittel- und ostdeutschen Raum. Kleine Schriften, hg. v. Fijal,
Andreas/Leuchte, Hans-Jörg/Schiewer Hans-Jochen. Böhlau, Köln 2004. VIII,
515 S. 1 Bild.
Friedrich Ebel, der wohl beste Kenner des
Magdeburger Rechts und seiner vielfältigen Verflechtungen, hat seinen 60.
Geburtstag vollendet. Nicht ausdrücklich
erwähnt, aber vermutlich aus diesem Anlaß haben seine bewährten Mitstreiter die
von ihm seit 1976 erschienenen 20 Aufsätze zum Problemkreis des Magdeburger
Rechts als „Kleine Schriften“ an einer Stelle und damit leicht erreichbar
zusammengefaßt, ergänzt durch eine Erstveröffentlichung Ebels unter dem Titel:
Des spreke wy vor eyn recht – Versuch über das Recht der Magdeburger Schöppen.
Da der Inhalt der schon veröffentlichten Beiträge, die den Gang der Forschung
dokumentieren und es ermöglichen (sollen), die Erkenntnisfortschritte der
letzten Jahrzehnte nachzuvollziehen, inzwischen in die rechtshistorische
Wissenschaft eingegangen ist, soll nur die, mit Anhang etwa 90 Seiten umfassende
Erstveröffentlichung Ebels Gegenstand der Besprechung sein. Doch zunächst soll
den Herausgebern die verdiente Anerkennung gezollt werden. Neben der fachgerechten Auswahl der einzelnen Aufsätze für den
schön ausgestatteten Band haben sie im Bereich der Anmerkungen und
bibliographischen Angaben behutsam technische Vereinheitlichungen vorgenommen.
Wichtig ist auch die Liste mit den Nachweisen der Erstveröffentlichungsorte.
Ihnen ist für alles sehr zu danken.
Die hier mit aufgenommene neue
Veröffentlichung Ebels besteht aus vier etwas allzu stark untergliederten
Abschnitten. In ihnen faßt Ebel alles zusammen, was zu dem großen Problemkreis Magdeburger Recht als Kaufmanns- und
Siedlungsrecht des Binnenlandes, als Recht des Magdeburger Rechtskreises und
als Recht des Magdeburger Schöppenstuhls zu sagen ist: Entstehung und Quellen
des Magdeburger Rechts, seine Beziehungen zum Landrecht des Sachsenspiegels
sowie zum gelehrten, insbesondere zum kirchlichen Recht, die weite
räumliche Ausbreitung dieses Rechts, der
Rechtszug nach Magdeburg als der Mutterstadt eines Rechtskreises sowie
Entstehung, Aufbau und Entwicklung des Magdeburger Schöppenstuhls, sein
Privatrecht und sein materielles Strafrecht usw. Hierüber hat Ebel viele Jahre
mit Akribie geforscht und ediert, wofür ihm im Jahre 2003 mit Recht der
Eike-von-Repgow-Preis von der Stadt und von der Universität Magdeburg verliehen
wurde, und er trägt nun in diesem Beitrag seine wissenschaftlichen Ergebnisse
zusammen. In einem Anhang stellt er ferner eine Liste der Männer auf, die das
Schöppenamt in Magdeburg bekleidet haben. Die daraus entstandene Abhandlung
bezeichnet er selber als einen Versuch. Mir drängt sich der Gedanke auf, daß
dieser eindrucksvolle Versuch Ebels schon als ein Entwurf für eine (geplante ?)
größere Gesamtdarstellung angesehen werden kann, zu der man ihn sehr ermutigen
sollte.
Halle a. d. Saale Rolf
Lieberwirth