Deutsch, Andreas, Der Klagspiegel und sein Autor Conrad Heyden. Ein Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts als Wegbereiter der Rezeption (= Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 23). Böhlau, Köln 2004. XIV, 672 S.

 

Deutsch hat sich die schwierige Aufgabe gestellt, einen umfassenden Beitrag zur Erforschung des Klagspiegels, eines für die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland sehr wichtigen Rechtsbuches des 15. Jahrhunderts, zu leisten, dessen wissenschaftliche Qualität seit dem späteren 18. Jahrhundert mit Unrecht sehr umstritten war. Das Ergebnis ist eine sehr umfangreiche, beachtenswerte Monographie, die im Wintersemester 2002/03 von der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg als Dissertation angenommen worden ist. Sie besteht aus zwei Teilen. In ihrem ersten Teil wird nach einer kurzen Übersicht über den Forschungsstand eingehend der Entstehungs- und Verbreitungsgeschichte dieses Rechtsbuches (Ausgaben des Klagspiegels, Entstehungszeit und Entstehungsort, Verfasser) nachgegangen. Interessant sind dabei die Ausführungen über die Rolle Sebastian Brants, der noch in modernen Publikationen unter Hinweis auf den Druck von 1516 als Verfasser des Klagspiegels angesehen wird. Brant, der sich selber nicht als Autor  bezeichnet hat, brachte allerdings dieses Werk unter dem zugkräftigeren Titel „Der Richterlich Clagspiegel“ neu heraus, und der Name des berühmten Humanisten, Juristen und Poeten hat nicht zuletzt dazu beigetragen, daß dieses Rechtsbuch eine neue Blüte und weitere 19, insgesamt also beachtliche 24 Auflagen zwischen 1470 und 1612 erlebte. Die Suche nach dem Autor des Klagspiegels mußte somit weitergehen. Nach gründlichen Untersuchungen kommt Deutsch zu dem einleuchtenden Ergebnis, daß dieses Werk zwischen 1436 und 1442 in Schwäbisch Hall entstanden sei, und als Autor nur der Stadtschreiber Conrad Heyden (um 1385-um1442) in Betracht käme.

 

Im zweiten Teil der Arbeit beschäftigt sich Deutsch mit Inhalt und Bedeutung des Klagspiegels für die Rechtgeschichte, wobei er die Einteilung dieses Werkes in das zivilrechtliche „Erste Traktat“ und den strafrechtlichen „Andern Teil“ seinen Ausführungen zu Grunde legt und in beiden Teilen auch eine bisher fehlende Nummerierung der einzelnen Titel vornimmt. Die eingehende Beschreibung der in sechs Abschnitten zusammengefaßten 178 Titel des Ersten Traktats weist diesen Teil als erstes umfassendes, auf mehreren älteren Schriften aufbauendes Kompendium des römischen Zivil- und Zivilprozeßrechtes in deutscher Sprache aus. Hervorzuheben sind ferner die Darstellung der im deutschsprachigen Recht erstmals aufgeführten zivilrechtlichen Rechtsfiguren sowie der Überblick über den Einfluß des Klagspiegels auf die zivilrechtlichen Bestimmungen nachfolgender Kodifikationen und juristischer Schriften.

 

Der „Ander Teil“ des Klagspiegels enthält das Straf- und Strafprozeßrecht, untergliedert in „Prozeßrecht“, „einzelne Tatbestände“ und „Allgemeiner Teil“. In Letzterem werden Vorsatz, Fahrlässigkeit und Versuch beschrieben, besonders wegweisend aber auch Notwehr und Schuldfähigkeit dargestellt. Wie beim Ersten Traktat folgt ein Überblick über den Einfluß dieser strafrechtlichen Bestimmungen auf spätere Kodifikationen wie die Wormser Reformation und die Constitutio Criminalis Bambergensis sowie auf Tenglers Laienspiegel und andere Rechtsbücher.

 

Ein umfangreiches Quellen- und Literaturverzeichnis sowie ein Orts-, Personen- und Stichwortverzeichnis runden ein wissenschaftliches Werk ab, das einem deutschsprachigem Rechtsbuch des 15. Jahrhunderts endlich die verdiente Anerkennung zu Teil werden läßt und seine Autorschaft klären hilft. Dafür ist dem Verfasser dieser Monographie sehr zu danken.

 

Halle an der Saale                                                                                          Rolf Lieberwirth