Bayerisches Hauptstaatsarchiv. Reichskammergericht Band 10 Nr. 3884-4491 (Buchstabe G) (= Bayerische Archivinventare 50/10), bearb. von Hörner, Manfred. Generaldirektion der staatlichen Archive Bayerns, München 2003. X, 918 S.
Mit dem vorliegenden zehnten Band der Münchener Reichskammergerichtsinventare konnte das großangelegte Inventarisierungsprojekt der in bayerischem Gewahrsam befindlichen Kammergerichtsakten weiter vorangetrieben werden. Da hinsichtlich der Details des Projekts auf die Rezensionen in vorherigen Bänden verwiesen werden kann (s. ZRG 120, 2003, S. 658f. für die Bände 7 und 8), erübrigt sich an dieser Stelle eine nochmalige Vorstellung. Es kann hier nur nochmals betont werden, dass auf für den vorliegenden Band eine besonders intensive und ausführliche Aktenbeschreibung, die weit über die Mindesterfordernisse der „Frankfurter Verzeichnungsgrundsätze“ von 1978 hinausgeht, gewählt wurde. Die wenig über 600 Aktentitel, die erfasst werden konnten, werden dem Leser auf über 900 Seiten präsentiert; es wurden also im Durchschnitt eineinhalb Seiten pro Prozessakte verwendet. Hier kommt der Rechtshistoriker in vollem Umfang auf seine Kosten, denn er kann hier nach einem festgelegten Schema gezielt die ihn interessierenden Daten zusammensuchen, in vielen Fällen ohne die Originalakten überhaupt noch heranziehen zu müssen. Unterstützt wird er außer durch die üblichen Personen- und geographischen Indices, die Register der Prokuratoren, Vorinstanzen, Juristenfakultäten und Schöppenstühle durch einen über fünfzigseitigen Sachindex, in dem auch wichtige juristische Termini aufgenommen sind; über ihn lassen sich die Streitgegenstände recht schnell ermitteln – z. B. Streitigkeiten über Besitz, über Darlehen, eheliches Güterrecht, Erbrecht, Familienverträge, Fideikommiss, Frondienste, unrechtmäßige Gefangennahmen, Zuständigkeiten, diverse Gerechtigkeiten, Immissionsrechte, Huldigungen, Kaufverträge, Lehnsrechte, Pfändungen, Pachtrechte, Schuldverschreibungen und Schadensersatzforderungen unterschiedlicher Art, Vormundschaften und Zehnten. Auch prozessrechtliche Probleme sind sehr gut über den Sachindex zu fassen; auf den ersten Blick abseitige Begriffe wie „rationes decidendi“ verhelfen dazu, auch Spezialfragen der Prozessrechtsgeschichte mit zuverlässigen Quellennachweisen nachzugehen. Es fällt überdies auf, dass die Stichworte durch zahlreiche Unterstichpunkte noch weiter aufgeschlüsselt werden. Alles in allem: Auch dieser Band stellt wieder eine Fundgrube für den Rechtshistoriker dar.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg