Strauch, Dieter/Arntz,
Hans-Joachim/Schmidt-Troje, Jürgen, Der Appellhof zu Köln. Ein Monument deutscher
Rechtsentwicklung. Bouvier, Bonn 2002. VIII, 136 S.
Das
schmale, aber inhaltsreiche Buch, dem der Verlag eine solide, recht
ansprechende Ausstattung gegeben hat, dokumentiert den Festakt, mit dem in Köln
der 175. Wiederkehr der Einweihung des Gebäudes gedacht wurde, in dem der 1819
errichtete Appellationsgerichtshof ein angemessenes Domizil erhielt. Abgedruckt
sind die Ansprachen, die bei der Feier gehalten wurden, mithin die Grußworte
der Präsidenten des Verwaltungs- und des Finanzgerichts, die heute das Gebäude
am Appellhofplatz nutzen, des nordrhein-westfälischen Justizministers, des
Kölner Oberbürgermeisters, des Oberlandesgerichtspräsidenten, des
Generalstaatsanwalts und des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins. Im
Mittelpunkt steht, da der Appellhof die Hochburg des rheinisch-französischen
Rechts gewesen ist, der dem französischen Recht im Rheinland und der
Entwicklung der rheinischen Institutionen gewidmete Festvortrag von Dieter
Strauch. Der Kampf um die Erhaltung dieser Institutionen (Schwurgericht,
Öffentlichkeit des Strafverfahrens, Staatsanwaltschaft), deren Ausdehnung auf
ganz Deutschland den Sieg des liberal-rechtsstaatlichen Gedankens bedeutete,
wird aufgezeigt und gewürdigt - dies mit beispielhafter Akribie, die keine
Wünsche offen läßt.
Des
weiteren enthält der Band eine Sammlung der Daten und Fakten über den
Appellhof, die Joachim Arntz, der Präsident des Kölner
Verwaltungsgerichts, zusammengestellt hat, und einen ausführlichen, von Dieter
Strauch bearbeiteten Quellenanhang, der mit der grotesken Absicht der
Stadtväter schließt, den Appellhofplatz in Heinrich-Böll-Platz umzubenennen.
Der traditionsreiche Name wurde von der politischen Öffentlichkeit mit
militärischen Appellen in Verbindung gebracht, während vergessen war, daß sich
der Name von dem einstmals dort domizilierenden Appellationsgerichtshof
herleitete. Die Lektüre der abgedruckten Zeitungsberichte und der zahlreichen
Protestschreiben, die schließlich die Umbenennung verhinderten, ist beklemmend,
weil ersichtlich ist, wie sich in dieser Affäre Justizfremdheit und Geschichtsvergessenheit
die Hand reichten. Mit der Abhaltung von „Tagen der offenen Tür“ im Rahmen
einer „Kölner Woche der Justiz“ hat die Justiz eine Konsequenz aus dieser
Erkenntnis gezogen. Anschauliche Bildtafeln, die über die baulichen
Veränderungen des Justizkomplexes am Appellhofplatz Aufschluß geben, runden das
Buch ab.
Wie die
Rathäuser, so prägen auch die Gerichtsgebäude das Gesicht einer Stadt. Die
gehaltvolle Publikation über ein Monument deutscher Rechtsgeschichte stemmt
sich dankenswerterweise dem Verfall des geschichtlichen Bewußtseins entgegen,
der trotz mancher Anstrengungen noch nicht überwunden ist. Paradoxerweise
versperrt gerade der an sich begrüßenswerte Eifer, mit dem heute nach
jahrzehntelanger Verdrängung das Geschehen der NS-Zeit erforscht wird, vielen
den Blick auf andere wichtige Traditionsstränge der Justiz, die es verdienen,
vor dem Vergessen bewahrt zu werden.
Goslar Rudolf
Wassermann