Niedersächsische Juristen. Ein biografisches Lexikon. Ein historisches Lexikon mit einer landesgeschichtlichen Einführung und Bibliographie, hg. v. Rückert, Joachim/Vortmann, Jürgen. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003. LXIV, 606 S. 17 Abb., 4 Kart.

 

Kaum war Joachim Rückert vor zwanzig Jahren von München nach Hannover gewechselt, hatte er schon einen Kreis von Studenten und Doktoranden um sich geschart, der rechtshistorische Neugier und wachsende Kompetenz anfeuernd verband. Das daraus erwachsende patriotische Projekt eines außenseitig biographischen und inwendig historischen Lexikons niedersächsischer Juristen musste er freilich nach zehn Jahren bei seinem Aufbruch in das benachbarte Hessen im Stadium des Ausgetragenwerdens verlassen. Zehn weitere Jahre später kann er es aber in leicht abgeänderter Gestalt, unterstützt von zahlreichen altniedersächsischen wie neuniedersächsischen Helfern, nun der interessierten Öffentlichkeit vorlegen.

 

Zwei Dutzend Bearbeiter haben in diesen 20 Jahren rund 50 mehrseitige Artikel (Hauptartikel) zu den bekanntesten niedersächsischen Juristen und rund 400 teilseitige Artikel (Kurzartikel) zu weiteren niedersächsischen Juristen erstellt. Die Hauptartikel betreffen in überzeugender zeitlicher Reihenfolge Ertwin Ertmann (um 1430-1505), Johannes Borcholten, Andreas Cludius, Jacob Lampadius, Justus Oldekop, Heinrich Hahn, Hermann Conring, Enno Rudolf Brenneysen, Justus Henning Böhmer, Christian Ulrich Grupen, David Georg Strube, Friedrich Esaias von Pufendorf, Justus Möser, Friedrich Ludwig von Berlepsch, Gerhard Anton von Halem, Johann Anton von Leisewitz, Johann Aegidius Klöntrup, Carl Friedrich Häberlin, August Wilhelm Rehberg, Johann Anton Ludwig Seidensticker, Ernst Graf zu Münster-Ledenburg, Georg von Schele, Friedrich Carl von Strombeck, Friedrich Heinrich von Strombeck, Wilhelm Bode, Georg Friedrich von Falcke, Salomon Philipp Gans, Gottlieb Wilhelm Freudentheil, Wilhelm Freiherr von Schleinitz, Georg Theodor Meyer, Johann Carl Bertram Stüve, August Hollandt, Daniel Heinrich Ludwig Bening, Karl Steinacker, Eduard Freiherr von Schele, Johann Hermann Detmold, Friedrich von Liebe, Eduard Trieps, Heinrich Albert Oppermann, Ludwig Windthorst, Adolph Leonhardt, Otto Mejer, Rudolf von Ihering, Gottlieb Planck, Rudolf von Bennigsen, Johannes von Miquel, Ferdinand Frensdorff, Ludwig von Bar, August Trieps, Wilhelm Kulemann, Enno Bekker, Wilhelm Kroner, Heinrich Jasper, Karl Wilhelm Flor, Adolf von Garßen, Hinrich Wilhelm Kopf, Wilhelm Schmedes, Bruno Heusinger und Curt Staff (1901-1976). Einige von ihnen haben sogar Eingang gefunden in die Galerie der großen europäischen und deutschen Juristen aus sechs Jahrhunderten.

 

Die geographische Begrenzung aus der Sicht der Gegenwart gewährleistet die Machbarkeit. Die zeitliche Gewichtung entspricht der biographischen Gesamtlage. Die einheitlichen Gestaltungsgrundsätze sichern die Handlichkeit.

 

Einführend überblickt Joachim Rückert selbst das Land, das Recht, die Gerichte und die Juristen. Danach vertieft André Depping das Land, Peter Oestmann das Recht und die Gerichte und Thomas Henne die Juristen in Braunschweig im 19. und 20. Jahrhundert. Vier Karten veranschaulichen in gleichem Maßstab die Gerichtsbezirke 1823, 1852, 1879 und 2002 (einschließlich des Wechsels Göttingens von Celle nach Braunschweig).

 

Breiten Raum nehmen abschließende Verzeichnisse ein. Sie weisen die ausgewertete biographische Literatur nach, gliedern die erfassten Personen sachlich nach neun alphabetisch geordneten Hauptberufen von Archivar bis Verwaltungsjurist und zeitlich nach 6 Jahrhunderten (von Johann Klenkok um 1310-1374 bis Wilhelm Henke 1926-1992) und bieten eine umfangreiche Bibliographie zur niedersächsischen Rechtsgeschichte. Ein knappes Sachregister beschließt den Band.

 

Im Vorwort weist Joachim Rückert darauf hin, dass ein Lexikon dieser Dimension, über so lange Zeiträume, so viele Namen, so viel Detail und mit so vielen Mitarbeitern bei aller Sorgfalt Wünsche offenlassen und Versehen enthalten kann. Das kann der eindrucksvollen Leistung nicht wirklich schaden. Mit ihr wird ein fester Grund gelegt für niedersächsische Juristengeschichte, wie man sich ihn für andere Gebiete bisher nur wünschen kann.

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler