Legal Cultures, Legal Doctrine. A Collection of Papers from the Fifteenth British Legal History Conference held at Aberystwyth, July 2001, hg. v. Ireland, Richard W. (= The Cambrian Law Review 33 [2002]. 2003. 114 S.

 

Dieser Sonderband des Cambrian Law Review umfasst, neben der amüsant geschriebenen Einleitung Richard W. Irelands, sieben Beiträge unterschiedlichster Natur. Sally Hadden (New Directions in the Study of Legal Cultures, S. 1-21) beschreibt, wie Historiker und Rechtshistoriker den Begriff „legal cultures“ definieren und innerhalb ihres jeweiligen Arbeitsgebietes konzeptionell anwenden und gibt Anregungen für zukünftige Forschungen. Richard A. Cosgrove (The Culture of Academic Legal History: LawyersHistory and HistoriansLaw 1870-1930, S. 23-34) untersucht die Gründe für den zeitweisen Ansehensverlust der englischen Rechts- und Verfassungsgeschichte innerhalb der englischen Geschichtswissenschaft und findet sie in der unterschiedlichen Bewertung der Bedeutung von Archivstudien durch Historiker und Juristen. Ann Lyon (From Dafydd ap Gruffydd to Lord Haw-Haw: The Concept of Allegiance in the Law of Treason, S. 35-66) meint, dass die Beschuldigten in allen Hochverratsfällen vor 1351 in einer feudalen Abhängigkeit zum Monarchen standen, während dies in der Folgezeit nicht mehr der Fall war, woraus abzulesen sei, dass sich das Konzept der „allegiance“ (Gefolgschaft) in seiner nicht-feudalen Form im 16. und 17. Jahrhundert entwickelte. Jonathan Rose (Early Occupational Defamation and Disloyal Lawyers: „He is Ambodexter. There Cannot be a Greater Slander“, S. 53-66) beschäftigt sich mit 45 frühneuzeitlichen Verleumdungsklagen, in denen Anwälten illoyales Verhalten gegenüber ihren Klienten vorgeworfen wurde, und untersucht deren Auswirkungen auf Verleumdungsklagen gegen andere Berufsgruppen seit dem frühen 17. Jahrhundert. N. G. Jones (The Use Upon a Use in Equity Revisited, S. 67-80) kann eine von John H. Baker 1977 veröffentlichte Ansicht untermauern, nämlich dass „the use upon a use had been continually recognised in equity from 1560“ (S. 67) und gibt die Gründe hierfür. John Adams (,Brought to AccountAdley v The Whitstable Oyster Company, S. 81-91) geht der Frage nach, wie es sich die Austernfischer leisten konnten, hervorragende Rechtsbeistände über 10 Jahre hinweg zu beschäftigen. Brian Hutton (The Ecclesiastical Courts are the Sebastopol of the Tribunes. Will They Ever be Taken?, S. 93-100) bietet einen komprimierten Überblick über die seit 1830 unternommenen Versuche, die Jurisdiktion der geistlichen Gerichte in Bezug auf Testamente zu reformieren, und versucht zu erklären, warum sich die Gesetzgebung derart verzögerte. Der Band schließt mit einer von Jacqueline Woollam zusammengestellten Bibliographie über Neuerscheinungen zur britischen und irischen Rechtsgeschichte, die auch im Internet abrufbar ist (http:/www.aber.ac.uk/is/clr/).

 

Fürth in Bayern                                                                                              Susanne Jenks