Die Goldene Bulle. König Wenzels Handschrift. Codex
Vindobonensis 338 der österreichischen Nationalbibliothek. Kommentar v. Wolf,
Armin (= Glanzlichter der Buchkunst 11). Akademische Druck- und
Verlagsanstalt, Graz 2002. Vorwort, Faksimile (160S.), 127 S.
Die materielle Verfassung des Heiligen römischen
Reiches ist nur durch einzelne besondere Urkunden schriftlich festgehalten.
Dazu gehört auch die auf Hoftagen von Nürnberg und Metz entstandene Goldene
Bulle Kaiser Karls IV. von 1356. Sie ist eines der wichtigsten Dokumente der
deutschen Verfassungsgeschichte.
Sie ist neben sieben Originalausfertigungen (fünf
kurfürstliche, zwei reichsstädtische [Frankfurt am Main, Nürnberg]) in
insgesamt 70 lateinischen Abschriften überliefert. Die anscheinend älteste, 80
Pergamentblätter umfassende Abschrift wurde wohl um 1400 in der Hofwerkstatt
König Wenzels IV. von Böhmen mit besonderer Sorgfalt hergestellt. Ein
prächtiges Titelblatt, 48 beeindruckende Miniaturen und zahlreiche Initialen
schmücken die sorgfältig kalligraphisch in gotischer Textura mit höchst
ausgewogenem Schriftspiegel ausgeführten Textseiten der in der Gegenwart als
Codex Vindobonenis 338 der Österreichischen Nationalbibliothek aufbewahrten,
drei weitere kurze Texte enthaltenden Handschrift.
Von ihr veröffentlichte Heinrich Günter Thülemeyer
1697 eine Kopie der Blätter 1-46. 1977 edierte die Akademische Druck- und
Verlagsanstalt eine auf 500 Exemplare limitierte Faksimileausgabe. Dem folgt
nun die Aufnahme in die Glanzlichter der Buchkunst in verkleinerter,
vollständiger Form.
Begleitet wird die Ausgabe von dem vorzüglichen
wissenschaftlichen Kommentar Armin Wolfs. Er ist gegenüber der Faksimileausgabe
von 1977 überarbeitet und insbesondere in den Anmerkungen und in der
Bibliographie erweitert. Damit werden die Goldene Bulle und die in den 48
Miniaturen der Handschrift bildlich dargestellte materielle Verfassung des
deutschen Reichs dieser Zeit insgesamt auf neuestem wissenschaftlichem
Forschungsstand erfreulich leicht zugänglich.
Innsbruck Gerhard
Köbler