Deutsche Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. Ein
Lexikon, hg. v. Schmidt-Wiegand, Ruth (= beck’sche reihe 1470). Beck,
München 2002. 402 S.
Vor der Erlernung der Schrift ist der Mensch in
seinem Wissen vor allem auf sein individuelles Gedächtnis verwiesen. Dem kommt
die einprägsame Formulierung entgegen. Deswegen ist Erfahrung vielfach in
Sprichwörter gefasst.
Dies gilt auch für das Recht. Bei ihm kennt die
römische Rechtswissenschaft seit langem eine Vielzahl von regulae iuris. Dementsprechend hat sich auch die deutschsprachige
Wissenschaft seit der frühen Neuzeit um die Sammlung deutscher Rechtsregeln und
Rechtssprichwörter bemüht.
Im 19. Jahrhundert war dabei im Gefolge der Grimmschen
Weistümer und der Grimmschen Rechtsaltertümer der wohl größte Erfolg Eduard
Graf und Mathias Dietherr beschieden. Im 20. Jahrhundert gewannen die von
Detlef Liebs zusammengestellten, übersetzten und erläuterten lateinischen
Rechtsregeln und Rechtssprichwörter auffälliges Interesse der Öffentlichkeit.
Von daher erwies sich eine zeitgemäße Sammlung deutscher Rechtssprichwörter als
reizvoll und notwendig.
Sie ist Ruth Schmidt-Wiegand in vorzüglicher Weise
gelungen. In alphabetischer Reihung der Kernbegriffe hat sie bereits 1996 eine
eindrucksvolle Dokumentation des deutschen Rechtsguts in Sprichwortform
vorgelegt. Sie führt an vielen Stellen wohl über die schriftliche Form in die
mündliche Tradition zurück.
Erfreulicherweise konnte nach wenigen Jahren der
gebundenen Form des Buches eine Taschenbuchausgabe zur Seite gestellt werden.
Sie aktualisiert den Text und trägt dabei vor allem aus der neueren Literatur
das nach, was die gegenwärtige Forschungslage und Forschungsdiskussion
widerzuspiegeln vermag. Möge dem Recht, Sprache und Geschichte beispielhaft
vereinenden Buch auch in seiner neuen Form der gebührende Erfolg beschieden
sein.
Innsbruck Gerhard
Köbler