LieberwirthDerschwabenspiegel20030609
Nr. 10739 ZRG GA 121 (2004) 33
Der Schwabenspiegel, übertragen in
heutiges Deutsch mit Illustrationen aus alten Handschriften v. Derschka,
Harald. Beck, München 2002. IX, 503 S. Abb.
Diese aus
der Lehrtätigkeit erwachsene Veröffentlichung stellt für die Rechtsbücherstudien
etwas Neues dar! Erstmals wird der Schwabenspiegel, bekanntlich neben dem
Sachsenspiegel das berühmteste deutsche Rechtsbuch, in modernes Deutsch
übertragen, was zwangsläufig den Zugang zu dieser wichtigen Quelle entscheidend
erleichtern wird. Als Textgrundlage diente der von K. A. Eckhardt 1972
herausgegebene Neudruck der 1840 vom Freiherrn F. L. A. von Laßberg besorgten
Tübinger Ausgabe des Schwabenspiegels oder schwäbischen Land- und Lehnrechtsbuches.
Neu an dieser Veröffentlichung ist ferner, daß daneben auch die einzige
durchgehende Buchillustration des Schwabenspiegels in der vermutlich zwischen
1441 und 1445 entstandenen Handschrift der Königlichen Bibliothek Brüssel (Ms.
14689-91) dargeboten werden, ergänzt durch ein auf das Recht bezogenes
Bildmaterial aus weiteren, jedoch nur sporadisch illustrierten
Schwabenspiegel-Handschriften des späten Mittelalters. Schließlich versucht der
Autor., den im Verhältnis zum Sachsenspiegel durch
eine „nationalpathetische Fehleinschätzung“ zumindest zeitweise weniger gut
eingestuften Schwabenspiegel neu zu bewerten oder wenigstens dazu anzuregen.
Das geschieht in einer Einführung, in welcher der Autor in sehr sachlicher
Weise auf die einseitigen Einschätzungen früherer Rechtshistoriker hinweist. Es
ist ihm zuzustimmen, daß deshalb und unter modernen Gesichtspunkten auch sonst
eine intensive Beschäftigung mit dem Schwabenspiegel von Historikern anderer
Fachrichtungen sehr wünschenswert wäre, aber für die nicht weniger wichtige
Wirkungsgeschichte dieses Rechtsbuches muß der Rechtshistoriker „ohne engen
Horizont“ ebenfalls zur Verfügung stehen.
Auf die
Einführung folgen nun die drei Hauptteile der Arbeit. Der erste Teil, die
Übertragung der Rechtstexte ins Neuhochdeutsche, beginnt mit einer wichtigen
Vorbemerkung, aus der hervorgeht, welche Hilfsmittel der Übersetzer zu Rate
gezogen hat, um unklare Lesarten zu überprüfen, und welche Gesichtspunkte bei
der Übertragung eines Rechtstextes aus dem Mittelhochdeutschen in die
neuhochdeutsche Gegenwartssprache zu berücksichtigen waren. Danach folgt die
Übertragung der drei Landrechtsteile (Vorwort, Art. 1-117; 118-313; 314-377)
und von fünf Zusatzartikeln zum Landrecht ins Hochdeutsche. Daran schließt sich
die entsprechende Übertragung des Lehnrechts an (Art. 1-159). Im 2. Teil werden
über neunzig Illustrationen in Schwabenspiegel-Handschriften dargestellt,
beginnend mit der Brüsseler Bilderhandschrift des Schwabenspiegels, um dann auf
weitere Handschriften überzugehen, in denen Bilder mit Bezug zum Recht
eingefügt sind. Alles ist mit gründlichen wissenschaftlichen Erläuterungen
versehen worden.
Als
Erschließungshilfe für die Arbeit mit dem Schwabenspiegel dient der 3. Teil,
das Register, unterteilt nach Landrecht und nach Lehnrecht sowie jeweils nach
mittelhochdeutschen Termini mit ihren Referenzstellen geordnet und diese ins
heutige Deutsch übertragen. Voraus gehen Listen mit Personen- bzw.
geographischen Namen in moderner Schreibweise. Ein Abkürzungsverzeichnis und
ein Abbildungsnachweis vervollständigen diese auch äußerlich sehr ansehnliche
Veröffentlichung, für die dem Bearbeiter vollste Anerkennung gebührt.
Halle an
der Saale Rolf
Lieberwirth