Cuadernos de historia del derecho, hg. v. Departamento de
Historia del Derecho, Bd. 8. Servicio de publicaciones Universidad Complutense, Madrid 2001. 389 S.
Auch der achte Band der Cuadernos de Historia del Derecho enthält
wieder interessante Beiträge zur Rechtsgeschichte vom ersten Jahrhundert an
aufwärts. Der erste Artikel Eschatologie et politique („Ier–IIIème
siècles”) von Gérard D. Guyon führt den Leser in die ersten Jahrhunderte der christlichen
Epoche, eine Zeit, in der die ersten Gläubigen der neuen Religion sich mit der
Beziehung von Eschatologie und Politik sehr ernsthaft auseinandersetzten. Zu
vereinbaren galt das kurze irdische Leben, das auf das ewige Leben abzielt, mit
den jeweiligen Gesinnungsänderungen des alltäglichen öffentlichen Lebens. Hier
gab es zwei Positionen: einmal diejenigen, die es vorzogen, es mit der
römischen Gewalt auszuhalten und ihr Zugeständnisse zu machen und diejenigen,
die sich ihrer Geltung und ihrem Machtanspruch verschlossen. Mit dem Ziel
diesen unlösbaren Gegensatz zu überwinden, wurde ein neuer Begriff, nämlich das
christliche Bürgerrecht, geschaffen, wonach die Achtung der Gesetze künftighin
mit der moralischen und spirituellen Identität der Christen konform ging. Dass
die Christen nicht von bildlichen Darstellungen gegen die Rechtgläubigkeit
fehlgeleitet werden sollten, bringen María Jesús Torquemada und Juan
Antonio Alejandre zur Sprache; es handelt sich hierbei um einen originellen
Streifzug durch das gesamte Mittelalter („Vestir santos. Un asunto de
Inquisición y su reflejo en Sicilia“).
In eine ganz andere Welt und Zeit
führt der Beitrag von José Sánchez-Arcilla Bernal („Robo
y hurto en la Ciudad de México a fines del siglo XVIII”). Der Autor untersucht zwei
Hauptfragen: zunächst den Gebrauch der Konzepte von Raub und Diebstahl je nach
den unterschiedlichen Niveaus der Rechtskenntnis in Mexiko-Stadt des 18.
Jahrhunderts. Ausgehend von den Büchern der Angeschuldigten von Mexiko-Stadt,
in denen die Zeugnisse der Gerichtsverwaltung der ersten Instanz konserviert
sind, zeigt der Autor die Begehung der beiden Deliktstypen sehr nachvollziehbar
auf. Im Vergleich zu anderen Delikten waren Diebstahl und Raub zu jener Zeit
weniger nachweisbar. Für dieselbe Zeit, d. h. das 18. Jahrhundert,
beleuchtet Gisela Morazzani Pérez-Enciso („El régimen de
Estancos en las Provincias de Venezuela y la nueva Administración de Hacienda”) die Monopolstaatsverwaltung in den
Provinzen von Venezuela, indem sie das Wesen der verstaatlichten Renten,
ausgehend von der Schaffung der Militärregion von Venezuela, betrachtet.
Hauptziel war es nicht nur, die Nachfrage nach Produkten zugunsten der
Verbraucher zu erleichtern, sondern ebenfalls den Schmuggel mit den
ausländischen Nachbarkolonien zu unterbinden. Zu den traditionellen Monopolen,
wie etwa bei Pulver, Salz, Papier, Spielkarten etc. traten zusätzliche Waren,
die die wirtschaftliche Ausbeute in Venezuela verstärkten. Von allen
staatlichen Erträgen war das Tabakmonopol das wichtigste, weil es der
spanischen Krone in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die höchsten
Gewinne abwarf. Auch um Handel dreht sich der Beitrag von Pedro
Andés Porras Arboledas: „La práctica mercantil marítima en el
Cantábrico Oriental (siglos XV-XIX)“. Es handelt sich hierbei um die Studie über den Seehandel
in Ostkantabrien zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert, dessen erster Teil schon
in den Cuadernos Nr. 7 abgedruckt war und jetzt vervollständigt wird. Im ersten
Teil hatte der Autor die meisten Urkunden des Seehandels vorgestellt; der
zweite Teil handelt vom Frachtrecht der Verschiffung, den Versicherungen und
der Leihe. Quellen sind notarielle Urkunden und Gerichtsakten. Die sehr
detailreiche und tiefgründige Arbeit umfasst 46 Aktenstücke in einem Anhang. Pedro Andés
Porras Arboledas hat 2002 beide Studien in Madrid als Buch mit dem Titel La práctica mercantil marítima en el
Cantábrico Oriental (siglos XV-XIX) publiziert.
Schließlich ist noch der Aufsatz von Mariana
Moranchel Pocaterra erwähnenswert: „Las Ordenanzas del Real y Supremo Consejo de Indias
de 1636”. Die Analyse
verfolgt das Ziel, auf moderne Art und Weise die Ordenanzas, d. h. die Verordnungen des
königlichen und obersten Rates der Indias von 1636, zu veröffentlichen, deren
letzte Edition aus dem Jahre 1747 stammt. Die Ordenanzas werden auch mit den Gesetzen
verglichen, die in der Sammlung der Gesetze der Indias von 1680
zusammengestellt sind. Gleichfalls wird der Anwendung dieser Verordnungen von
1636 über die institutionellen Reformen des 18. Jahrhunderts hinaus sorgfältig
nachgegangen.
Saarbrücken Thomas
Gergen