Schneider, Wilhelm, Die Markgenossenschaften
im frühmittelalterlichen Alamannien (= Arbeiten zur alamannischen
Frühgeschichte 24). Ohne Verlag, Tübingen 1997. 226 S.
Die Agrarverfassung der Germanen und des frühen Mittelalters ist ein Gebiet teilweise bereits klassisch gewordener Auseinandersetzungen. Wenn auch die derzeit überwiegende Lehre die Existenz von Markgenossenschaften bereits im frühen Mittelalter ablehnt, so hat sie doch nicht alle für deren Existenz vorgebrachte Quellenstellen widerlegen oder gar eine überzeugende Gegenkonzeption entwickeln können. Selbstverständlich kann eine kurze Besprechung des von Schneider vorlegten Heftes kein Anlass sein, einen eigenen Beitrag zu dieser tiefgründigen Problematik leisten zu wollen. Es soll jedoch der Hinweis nicht fehlen, dass der „Vater der Ablehnung“, der französische Historiker Fustel de Coulanges, eher für romanisierende als für germanisierende Deutungen frühmittelalterlicher Befunde bekannt ist. Zum anderen ist die Bedeutung genossenschaftlicher Elemente im Leben des frühen Mittelalters in letzter Zeit angemessen betont worden, wobei sie zwar in erster Linie aus antiken Wurzeln hergeleitet wurden, was aber ihrer Verfügbarkeit als Gestaltungsmittel im Frühmittelalter keinen Abbruch tut. Doch zurück zum vorliegenden Heft. Schneider legt mit ihm einige schon früher erschienenen Arbeiten zur Agrargeschichte erneut vor, diesmal in einer gestrafften und besser gegliederten Fassung. In der ihm eigenen Weise der Verbindung von Eigentext und ausführlichen Zitaten behandelt er mit dem Ziel des Nachweises, dass es die frühmittelalterliche Markgenossenschaft - zumindest in Alamannien - doch gegeben habe, im wesentlichen folgende Gegenstände: das Dorf und die Dorfmark, die Dreifelderwirtschaft, die Gewannflur und Gemengelage, die Allmende und die Ehofstatt, den Mangel an Wald und Weide im frühen Mittelalter, die frühmittelalterliche Einung, frühe Zeugnisse für den Heimbürgen, späte Entsprechungen zu Lex Salica Titel 45, den methodischen Aspekt des bäuerlichen Festhaltens am Hergebrachten im Hinblick auf die Rückschlussmethode, schließlich noch als eine Art Anhang Quellen und Interpretationen zum Forst im frühen und hohen Mittelalter sowie Ausführungen zur Agrarverfassung im frühmittelalterlichen Churraetien. Das Heft ist insgesamt gehaltvoll, mit seinen vielen Zitaten, deren Absicht der Verfasser in einer Notiz erläutert, hilfreich und regt zum eigenen Nachdenken an.
Würzburg Jürgen Weitzel