Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440–1493) nach Archiven und Bibliotheken geordnet, hg. v. Koller, Heinrich/Heinig, Paul Joachim/Niederstätter, Alois (= Böhmer, Johann F., Regesta Imperii, Unterreihe). Heft 16: Die Urkunden und Briefe aus Archiven und Bibliotheken des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, bearb. v. Holtz, Eberhard. Böhlau, Wien 2002. 185 S.
Die Besprechung des vorliegenden Bandes kann sich auf wenige Worte beschränken, da die in völlig gleichem Schema aufgebauten, bisher erschienenen Hefte der Fridericiana in dieser Zeitschrift stets besprochen wurden (zuletzt z. B. ZRG, Germ. Abt. Bd. 118, S. 551f., für die Allgemeine Urkundenreihe des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien). Im vorliegenden Band sind 233 Urkunden Kaiser Friedrichs III. in der gewohnt ausführlichen Weise unter Hervorhebung auch der rechtshistorisch relevanten Details beschrieben. Erfasst sind im Kern die älteren Archive des anhaltinischen Fürstenhauses, daneben auch diejenigen der wettinischen Kurfürsten von Sachsen(-Wittenberg), der ehemaligen Grafschaften und Herrschaften Mansfeld, Stolberg-Wernigerode, Honstein, Blankenburg-Regenstein, Barby-Mühlingen und Querfurt, der Reichsabteien Quedlinburg und Gernrode sowie der Städte Magdeburg, Halle, Halberstadt und Quedlinburg, aber auch aus Städten wie Naumburg, Zerbst, Staßfurt und Köthen. Der Bearbeiter geht der recht komplizierten Überlieferungsgeschichte in seiner Einleitung nach. Dennoch ist – wie nicht anders zu erwarten – das im Bundesland Sachsen-Anhalt gefundene Quellenmaterial nicht ohne weiteres vollständig einer historischen Einheit zuzuweisen. Dies gilt etwa für die Urkunden aus dem Archiv der Grafen von Stolberg-Wernigerode, in dem sich auch das Archiv der Linie Ortenberg bzw. Gedern befindet, deren Dokumente sich auf die Regionalgeschichte von Oberhessen beziehen. Der Bearbeiter beschränkt sich trotz der Vielfältigkeit des Materials nicht auf eine Beschreibung und Typisierung der vorgefundenen Urkunden, sondern zieht daraus auch inhaltliche Schlüsse auf die Politik Kaiser Friedrichs III. im Elbe-Raum. – Es ist fast überflüssig, zu sagen, dass auch zahlreiche für den Rechtshistoriker bedeutsame Urkunden in die Sammlung aufgenommen wurden, vor allem zu Prozessverfahren vor Hof- und Kammergericht, Schiedsverfahren und anderen rechtlichen Entscheidungen und Mandaten. Hingewiesen sei etwa auf die Urkunde vom 25. Februar 1473 (Nr. 114), in der es etwa um eine Appellation von einem Urteil des Landgerichts Ortenberg vor das Kammergericht geht. Der Bedeutung der Sache entsprechend ist das Regest ausführlich (2 Seiten) gehalten und geht auf alle Details des Verfahrensgangs ein. Dies ist aber nur ein Beispiel, das belegt, mit welcher Sorgfalt sich der Bearbeiter – selbst vorzüglicher Kenner der sachsen-anhaltinischen Regionalgeschichte - seines Gegenstands angenommen hat.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg