Köbler, Gerhard, Wer war wer im
deutschen Recht. http://www.gerhardkoebler.de
Bereits Pomponius
hielt die wichtigsten römischen Juristen für einer besonderen
Erwähnung wert. Seine Zusammenfassung beeindruckte Justinians
Kompilationskommission derart, dass sie ihr Aufnahme
in die Digesten gewährte. Deswegen wissen wir auf
Grund schmaler, aber ausreichender Überlieferung noch heute davon.
Im Spätmittelalter wurde diese
Tradition aufgegriffen. Seitdem verzeichnen Gelehrtenlexika die berühmten
Professoren, Amtshandbücher die führenden
Staatsbediensteten und Mitgliederverzeichnisse die Verbandsangehörigen. Ihr
Gewicht steigt mit der Verrechtlichung der Welt
ständig an.
Einige hundert wichtige Juristen der
Vergangenheit sind bereits als Deutsche und europäische Juristen aus neun
Jahrhunderten (hg. v. Kleinheyer, Gerd/Schröder, Jan,
4. A. 1996) oder überhaupt als Juristen (- Ein biographisches Lexikon von der
Antike bis zum 20. Jahrhundert, hg. v. Stolleis,
Michael, 1995) elegant und zutreffend besonders gewürdigt. Viele andere sind in
allgemeinen biographischen Sammelwerken behandelt. Ein einbändiges
umfassenderes besonderes Repertorium der
deutschsprachigen Juristen fehlt dagegen noch.
Dem will Wer war wer im deutschen
Recht abhelfen. Im Telegrammstil umfasst es bisher mehr als 1500 Personen.
Seine laufende Erweiterung auf insgesamt 5000-10000 bedeutende Persönlichkeiten
kann jederzeit im Internet eingesehen werden. Dadurch besteht eine einfache
Möglichkeit, auf Mängel und Lücken hinzuweisen.
Aufnahme verdient jeder bedeutende
Jurist, gleich ob Professor, Minister, Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt,
Wirtschaftsjurist, Notar oder Literat. Ausgeschlossen bleibt lediglich, wer
sich als Träger eines öffentlichen Amts selbst als Idiot, Blödmann oder Esel
benennt. Ihm können auch Festschriften und Nachrufe nicht zu unverdienter
Erinnerung verhelfen.
Innsbruck Gerhard Köbler