El Dret comú i Catalunya. Actes del X Simposi Internacional Barcelona 2-3 de juny de 2000. La superació d’una sistemàtica: el Dret patrimonial, hg. v. Iglesia Ferreirós, Aquilino (= Colección Efimera 1). Associaó Catalana d’Historia del Dret „Jaume de Montjuїc”/Editorial Gráficas Signo, Barcelona 2001. 249 S.

 

Anfang Juni 2000 fand an der juristischen Fakultät der autonomen Universität von Barcelona ein internationales rechtshistorisches Kolloquium zum Thema „Das Römische Gemeine Recht und Katalonien: das Vermögensrecht“ statt. Die Akten der Tagung werden nunmehr, vom spanischen Rechtshistoriker Aquilino Iglesia herausgegeben, in dem hier vorzustellenden Band veröffentlicht. Die Publikation findet wieder in der Schriftenreihe der katalanischen „Fundación Raimon Noguera de Guzman“ Aufnahme, die vor etlichen Jahren von einem Notar aus Barcelona zur Pflege der Geschichte des katalanischen Rechts errichtet wurde. Über die Veröffentlichungen dieser Stiftung und über die bereits in Barcelona stattgefundenen Kongresse unter ihrer Ägide wurde in dieser Zeitschrift schon berichtet (siehe zuletzt ZRG 116 (1999), Rom. Abt., S. 534-540 zu den Symposien IV und V sowie in der Germ. Abt. 118 (2001), S. 686-687 zum Symposium IX; eine vollständige Bibliographie sämtlicher rechtshistorischer Veröffentlichungen der Stiftung findet man auf S. 241-249 des hier angezeigten Bandes).

 

Die Tagungsbeiträge sind in den jeweiligen Nationalsprachen der Autoren abgedruckt worden. So enthält der Band Aufsätze in kastilianischer, katalanischer, aber auch italienischer und deutscher Sprache. Gerade diese Mehrsprachigkeit bestätigt die europäische Öffnung, welche die heutige spanische Rechtsgeschichte auszeichnet. Nach einem kurzen, in katalanischer Sprache geschriebenen Vorwort des Herausgebers folgt ein erster spanischer Beitrag desselben zum Thema „Derecho patrimonial: Historia, magistra vitae?“ (S. 15-35). Im Zentrum der Ausführungen steht hier die Funktion der gemeinrechtlichen Tradition zum Verständnis des heutigen spanischen und katalanischen Rechts. Es folgt ein zweiter spanischer Beitrag von Francisco Luis Pacheco Caballero, „Elaboración dogmática y depuración técnica: particiones sistemáticas, departimientos y definiciones en la obra de Alfonso X (S. 37-66). Dieser Aufsatz gilt vor allem dem systematischen Aufbau der siete partidas Alfonsos X und dem Einfluss der römischen Quellen darauf. Italo Birocchi, „Gli sforzi per una nuova sistematica nel giusnaturalismo culto: il problema della partizione del diritto“ (S. 67-82) widmet sein Interesse ebenfalls den systematischen Bemühungen vor allem in der humanistischen und späthumanistischen deutschen gemeinrechtlichen Literatur des 16. und des 17. Jahrhunderts. Den Problemen der Ablösung der Feudalverfassung und der ständischen Reallasten des Grundeigentums in Piemont ist der Beitrag Giovanni Diurnis, „Le forme giuridiche di appartenenza in tema fondiario tra vecchio regime e codificazione“ (S. 83-101) gewidmet. Hier wird insbesondere bezüglich der sabaudischen Gesetzgebung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gezeigt, wie bereits vor der napoleonischen Kodifikation eine Reihe von Reformen zu einer wenigstens teilweise wirksamen Mobilisierung des Grundeigentums in Piemont geführt hatten. Hans Schlosser, „Spuren des Naturrechts, der Pandektistik und der Rechtsgermanistik im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896/1900“ (S. 103-118) weist die Einflüsse des Naturrechts und der romanistischen Pandektistik sowie der systematischen Germanistik des 19. Jahrhunderts bei der Entstehungsgeschichte des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1900 nach. Ein weiterer deutscher Beitrag von Detlef Liebs, „Abstraktion im Neueren Gemeinen Recht“ (S. 119-135) ist dem sog. Abstraktionsprinzip als typische dogmatische Erscheinungsform des deutschen Zivilrechts gewidmet. Liebs zeichnet präzise die Ausformung und die dogmatische Entwicklung dieser Grundidee im Savigny’schen „System des heutigen Römischen Rechts“ nach. Gezeigt werden die Fortwirkungen der Idee der Abstraktion im Recht der Eigentumsübertragung, der Forderungszession und der rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht. Die letzten drei Beiträge sind der mittelalterlichen Rechtsgeschichte Kataloniens gewidmet. Santiago Bueno Salinas, „El concepte i la regulació canònica del patrimoni eclesiàstic a Catalunya entre els segles XII i XIV” (S. 139-174) schreibt über das kirchliche Vermögen in Katalanien zwischen dem 12. und dem 14. Jahrhundert; Eulogi Broto Alonso, „La flexibilidad del derecho canónico histórico ante las acciones restitutorias y la tutela posesoria“ (S.175-197) widmet seine Aufmerksamkeit der Entwicklung der Klagen zum Schutz des Besitzes im mittelalterlichen kanonischen Recht, vor allem in der katalanischen Praxis; Marta Bueno, „Narcis de Sant Dionís y la primera recopilación sistemática del Derecho catalán“ (S. 199-222) behandelt die erste systematische Kompilation des katalanischen Rechts aus dem Jahre 1413. Es hätte sich empfohlen, gerade wegen des Abdrucks mancher Beiträge in katalanischer Sprache, deren Beherrschung nicht unbedingt jedem Leser zugetraut werden kann, den Beiträgen ausführliche englische oder französische Zusammenfassungen beizufügen. Für den Kenner der spanischen Rechtsgeschichte und deren europäischer Ausstrahlung bietet auch dieser Band eine wertvolle Lektüre.

 

Saarbrücken                                                                                       Filippo Ranieri