El Dret comú i Catalunya. Actes del X Simposi Internacional Barcelona 2-3 de juny de 2000. La superació d’una sistemàtica: el Dret patrimonial, hg. v. Iglesia Ferreirós, Aquilino (= Colección Efimera 1). Associaó Catalana d’Historia del Dret „Jaume de Montjuїc”/Editorial Gráficas Signo, Barcelona 2001. 249 S.
Anfang Juni 2000 fand an der juristischen Fakultät der autonomen
Universität von Barcelona ein internationales rechtshistorisches Kolloquium zum
Thema „Das Römische Gemeine Recht und Katalonien: das Vermögensrecht“ statt.
Die Akten der Tagung werden nunmehr, vom spanischen Rechtshistoriker Aquilino
Iglesia herausgegeben, in dem hier vorzustellenden Band veröffentlicht. Die
Publikation findet wieder in der Schriftenreihe der katalanischen „Fundación
Raimon Noguera de Guzman“ Aufnahme, die vor etlichen Jahren von einem Notar aus
Barcelona zur Pflege der Geschichte des katalanischen Rechts errichtet wurde.
Über die Veröffentlichungen dieser Stiftung und über die bereits in Barcelona
stattgefundenen Kongresse unter ihrer Ägide wurde in dieser Zeitschrift schon
berichtet (siehe zuletzt ZRG 116 (1999), Rom. Abt., S. 534-540 zu den Symposien
IV und V sowie in der Germ. Abt. 118 (2001), S. 686-687 zum Symposium IX; eine
vollständige Bibliographie sämtlicher rechtshistorischer Veröffentlichungen der
Stiftung findet man auf S. 241-249 des hier angezeigten Bandes).
Die Tagungsbeiträge sind in den jeweiligen Nationalsprachen der Autoren
abgedruckt worden. So enthält der Band Aufsätze in kastilianischer,
katalanischer, aber auch italienischer und deutscher Sprache. Gerade diese
Mehrsprachigkeit bestätigt die europäische Öffnung, welche die heutige
spanische Rechtsgeschichte auszeichnet. Nach einem kurzen, in katalanischer
Sprache geschriebenen Vorwort des Herausgebers folgt ein erster spanischer
Beitrag desselben zum Thema „Derecho patrimonial: Historia, magistra vitae?“
(S. 15-35). Im Zentrum der Ausführungen steht hier die Funktion der
gemeinrechtlichen Tradition zum Verständnis des heutigen spanischen und
katalanischen Rechts. Es folgt ein zweiter spanischer Beitrag von Francisco
Luis Pacheco Caballero, „Elaboración dogmática y depuración técnica:
particiones sistemáticas, departimientos y definiciones en la obra de Alfonso X
(S. 37-66). Dieser Aufsatz gilt vor allem dem systematischen Aufbau der siete
partidas Alfonsos X und dem Einfluss der römischen Quellen darauf. Italo
Birocchi, „Gli sforzi per una nuova sistematica nel giusnaturalismo culto: il
problema della partizione del diritto“ (S. 67-82) widmet sein Interesse
ebenfalls den systematischen Bemühungen vor allem in der humanistischen und
späthumanistischen deutschen gemeinrechtlichen Literatur des 16. und des 17.
Jahrhunderts. Den Problemen der Ablösung der Feudalverfassung und der
ständischen Reallasten des Grundeigentums in Piemont ist der Beitrag Giovanni
Diurnis, „Le forme giuridiche di appartenenza in tema fondiario tra vecchio
regime e codificazione“ (S. 83-101) gewidmet. Hier wird insbesondere bezüglich
der sabaudischen Gesetzgebung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
gezeigt, wie bereits vor der napoleonischen Kodifikation eine Reihe von
Reformen zu einer wenigstens teilweise wirksamen Mobilisierung des
Grundeigentums in Piemont geführt hatten. Hans Schlosser, „Spuren des
Naturrechts, der Pandektistik und der Rechtsgermanistik im Bürgerlichen
Gesetzbuch von 1896/1900“ (S. 103-118) weist die Einflüsse des Naturrechts und
der romanistischen Pandektistik sowie der systematischen Germanistik des 19.
Jahrhunderts bei der Entstehungsgeschichte des deutschen Bürgerlichen
Gesetzbuchs von 1900 nach. Ein weiterer deutscher Beitrag von Detlef Liebs,
„Abstraktion im Neueren Gemeinen Recht“ (S. 119-135) ist dem sog.
Abstraktionsprinzip als typische dogmatische Erscheinungsform des deutschen
Zivilrechts gewidmet. Liebs zeichnet präzise die Ausformung und die dogmatische
Entwicklung dieser Grundidee im Savigny’schen „System des heutigen Römischen
Rechts“ nach. Gezeigt werden die Fortwirkungen der Idee der Abstraktion im
Recht der Eigentumsübertragung, der Forderungszession und der
rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht. Die letzten drei Beiträge sind der
mittelalterlichen Rechtsgeschichte Kataloniens gewidmet. Santiago Bueno
Salinas, „El concepte i la regulació canònica del patrimoni eclesiàstic a
Catalunya entre els segles XII i XIV” (S. 139-174) schreibt über das kirchliche
Vermögen in Katalanien zwischen dem 12. und dem 14. Jahrhundert; Eulogi Broto
Alonso, „La flexibilidad del derecho canónico histórico ante las acciones
restitutorias y la tutela posesoria“ (S.175-197) widmet seine Aufmerksamkeit
der Entwicklung der Klagen zum Schutz des Besitzes im mittelalterlichen
kanonischen Recht, vor allem in der katalanischen Praxis; Marta Bueno, „Narcis
de Sant Dionís y la primera recopilación sistemática del Derecho catalán“ (S.
199-222) behandelt die erste systematische Kompilation des katalanischen Rechts
aus dem Jahre 1413. Es hätte sich empfohlen, gerade wegen des Abdrucks mancher
Beiträge in katalanischer Sprache, deren Beherrschung nicht unbedingt jedem
Leser zugetraut werden kann, den Beiträgen ausführliche englische oder
französische Zusammenfassungen beizufügen. Für den Kenner der spanischen
Rechtsgeschichte und deren europäischer Ausstrahlung bietet auch dieser Band
eine wertvolle Lektüre.
Saarbrücken Filippo
Ranieri