Die juristischen Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, beschrieben v. Matthes, Elke, 2 Quart- und Oktavhandschriften (Cod. Jur. 2483-2677) (= Katalog der Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Bd. X, 2). Hauswedell, Stuttgart 2002. XXVI, 142 S.
Handschriften sind wegen ihrer Individualität regelmäßig kostbarer als die mit der Erfindung des Buchdrucks möglichen seriellen Werkwiedergaben. Sie sind der Allgemeinheit aber nur nützlich, wenn sie allgemein bekannt sind. Deswegen erstellen Bibliotheken nicht nur seit den frühesten Zeiten individuelle Kataloge aller ihrer Bücher, sondern seit langem auch gedruckte Kataloge vor allem ihrer Handschriftenbestände.
Im Rahmen der Erarbeitung eines modernen wissenschaftlichen Katalogs der Handschriften der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg ist ein erster, die hebräischen Handschriften betreffender Band bereits 1878 erschienen. 1908 folgten die orientalischen Handschriften. Seitdem war die Aufmerksamkeit außer auf Sonderbestände vor allem auf die historischen, theologischen und juristischen Handschriften gerichtet.
Innerhalb der
juristischen Handschriften wurden zunächst die Foliohandschriften beschrieben
(vgl. dazu Bernd Hagenau. ZRG 116 [1999] 965). Nun ist nach wenigen Jahren auch der
die Quarthandschriften und die Oktavhandschriften betreffende zweite Band
erschienen. Damit liegen die Beschreibungen der gesamten Signaturreihe Cod. Jur. 2227-2677 vor und ist die Katalogisierung der
insgesamt 472 Hamburger juristischen Handschriften abgeschlossen.
An der Spitze des eleganten Bandes steht eine
kurze Einleitung der Bearbeiterin, die eingangs darauf hinweist, dass derzeit
noch 125 Codices juridici (davon 43 Quarthandschriften
bzw. Oktavhandschriften) als Kriegsverlust betrachtet werden müssen, obwohl von
den bis Oktober 1990 verschollenen 257 juristischen Handschriften inzwischen
132 wieder den Weg nach Hamburg zurückgefunden haben. Deshalb konnten 43 noch
verschollene Handschriften nur nach Sekundärquellen beschrieben werden.
Insgesamt erfasst der vorliegende Band 216 Handschriften.
Von ihnen stammen sieben aus dem Mittelalter
und 209 aus der Neuzeit. Älteste mittelalterliche Handschrift dieser Formate ist
ein aus Paris (St. Victor) stammendes und durch Friedrich Lindenbrog
nach Hamburg gelangtes Speculum iuris canonici des Petrus Blesensis.
Von hervorragender Bedeutung sind weiter ein Ordo iudiciarius des Tancredus
Bononiensis und eine Summa artis notariae
des Rolandinus de Passageriis.
Die neuzeitlichen Handschriften enthalten zum Teil partikulare Quellen, zum
größeren Teil juristische Literatur.
Die sorgfältige Beschreibung jeder
Handschrift folgt den Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Ihr
Ziel ist der substantielle Hinweis auf den vorhandenen Bestand. Dem
interessierten Nutzer kann dadurch der persönliche Augenschein grundsätzlich
nicht abgenommen werden.
Eine Signaturenliste, ein Initienregister und
ein umfangreiches Personen-, Orts- und Sachregister runden den wertvollen Band
vorteilhaft ab. Erfreulich wäre es, wenn alle Handschriftenbestände in dieser
Weise erschlossen wären. Jeder Schritt dahin führt aber näher zum Ziel.
Innsbruck Gerhard Köbler