Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Friedrich III. 8. Abteilung 1468–1471. Verzeichnisse und Register bearb. v. Annas, Gabriele/Wolff, Helmut (= Deutsche Reichstagsakten 22. Band). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001. VI, 951-1164 S.
Es ist sehr erfreulich, dass nun endlich die schon 1973 in einem ersten Teilband begonnene Bearbeitung der achten Abteilung der älteren Reihe der „Reichstagsakten Kaiser Friedrichs III.“ mit einem Registerband abgeschlossen werden konnte. An früherer Stelle dieser Zeitschrift konnte auf den 1999 publizierten zweiten Teilband hingewiesen werden (ZRG Germ. Abt., 118, 2001, S. 550f.). Dabei konnte nochmals darauf aufmerksam gemacht werden, wie die hier vorliegende Aktenpublikation erscheint, ist mit ihr doch der für die Reichsgeschichte kaum zu überschätzende Regensburger Reichstag – der erste vielleicht, der diesen Namen verdient – dokumentiert. Der vorliegende Teilband bringt naturgemäß inhaltlich nichts Neues; dennoch ist er für die Erschließung der beiden ersten Teilbände von großer Bedeutung. Ein chronologisches Verzeichnis der im gesamten Band 22 der Reichstagsakten aufgeführten (gedruckten und regestierten) Urkunden und Akten verhilft zu einer schnellen Orientierung. Soweit dem Benutzer des Verzeichnisses das Datum der gesuchten Vorlage – Gesetzestext, Abschied, Verfügung, Dekret u. a. – in etwa bekannt ist, ist damit ein schneller Zugriff ermöglicht. Dass das Verzeichnis der Literatur (einschließlich von gedruckten Quellen) ebenfalls in den Band aufgenommen wurde, wird man dankbar registrieren, da es das lästige Identifizieren der abgekürzt zitierten Belege überflüssig macht. Das Register selbst ist als Gesamtregister gedacht, auch wenn es nicht allumfassend jeden nur denkbaren Aspekt des Zugriffs berücksichtigt. Es orientiert sich eng an der Geschichte des Kaisers, seines Hofes und seiner politischen Pläne und Aktionen – die „Referenzpunkte“ reichspolitischen Handelns. Insofern sind in erster Linie die für den Historiker wichtigen Personen- und Ortsnamen sowie Sachkomplexe (z. B. auch Begriff „Juden, Judenschaft“) aufgenommen. Etwas ungewöhnlich unter „K“ (Kaiser, Römisch-deutscher) sind dann die allgemeinen Kaiserpflichten, -rechte und –aufgaben aufgeführt, danach die einzelnen Kaiser. Zu Friedrich II. findet sich ein umfangreicher Katalog von Sachbegriffen zu seiner Politik, darunter auch der Begriff „Kammergericht“. Ähnlich wurde mit anderen für die Reichspolitik wichtigen Personen sowie mit den „Städten“ verfahren. Auf diese Weise konnte der für die rechtshistorische Arbeit so wichtige Indexierung der Sachbegriffe recht geschickt in ein an sich ursprünglich als Personen- und Ortsregister konzipiertes Verzeichnis verpackt werden. In dieser Weise sollte auch für die nachfolgenden Bände der Reichstagsakten vorgegangen werden.
Darmstadt J. Friedrich Battenberg