WadleDieheitersheimer20010902 Nr. 10052 ZRG 119 (2002) 43
Die
Heitersheimer Herrschaftsordnung des Johanniter-/Malteserordens von 1620, hg.
v. Barz, Wolf-
Die
Johanniterherrschaft Heitersheim, deren Anfänge in das 13. Jahrhundert fallen,
wurde zu Beginn des 16. Jahrhunderts dadurch aufgewertet, daß Heitersheim zum
festen Sitz des Großpriorats bestimmt wurde; bis 1806 lenkten die Ordensoberen
von hier aus die Geschicke der deutschen Häuser. Über die Rechtsverhältnisse
der Herrschaft selbst gibt bislang lediglich eine ungedruckte Freiburger
juristische Dissertation von Walter Schneider (Das Fürstentum und
Johannitergroßpriorat Heitersheim und sein Anfall an Baden, 1950) nähere
Auskunft; diese Arbeit, in der erstmals die Herrschaftsordnung von 1620
abgedruckt wurde, ist freilich schwer zugänglich. Deshalb bot das 1999
gefeierte Jubiläumsjahr des Ordens Anlaß genug, den Text der Ordnung, die
weitgehend dem Charakter zeitgenössischer Polizeiordnungen entspricht, einem größerem Publikum zugänglich zu machen. Darüber bietet
das Vorwort des Herausgebers nützliche Hinweise zu der Geschichte des Ordens
überhaupt und zur deutschen Provinz insbesondere. Die Herrschaftsverhältnisse
in Heitersheim selbst verfolgt ein „historischer Überblick“ von Anneliese
Müller; er reicht von den Anfängen bis zur Säkularisierung des Ordensbesitzes
im Jahre 1806 und skizziert nicht zuletzt die Probleme um den rechtlichen
Status der Herrschaft selbst, namentlich ihr Verhältnis zur habsburgischen
Landesherrschaft.
Insgesamt liefert die Edition eine interessante Ergänzung zu dem vom Frankfurter Max-Planck-Institut in Angriff genommenen Forschungsprojekt zu den frühneuzeitlichen deutschen Polizeiordnungen.
Saarbrücken Elmar
Wadle