SchroederfriedrichchristianFahnenschmidtrummlerthiemrodthohoffmüller20010704 Nr. 10291, 10260, 10292, 10432, 10454 ZRG 119 (2002) 88
Fahnenschmidt, Willi,
DDR-Funktionäre vor Gericht. Die Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und
Korruption im letzten Jahr der DDR und nach der Vereinigung (= Berliner
Juristische Universitätsschriften Strafrecht 5). Berlin Verlag, Berlin 2000.
XXII, 347 S.
Rummler, Toralf, Die
Gewalttaten an der deutsch-deutschen Grenze vor Gericht (= Berliner Juristische
Universitätsschriften, Strafrecht 6). Berlin Verlag, Berlin 2000, XXX, 611 S.
Thiemrodt, Ivo,
Strafjustiz und DDR-Spionage. Zur Strafverfolgung ehemaliger DDR-Bürger wegen
Spionage gegen die Bundesrepublik (= Berliner Juristische Universitätsschriften
Strafrecht 7). Berlin Verlag, Berlin 2000. XVIII, 376 S.
Hohoff, Ute, An
den Grenzen des Rechtsbeugungstatbestandes. Eine Studie zu den Strafverfahren
gegen DDR-Juristen (= Berliner Juristische Universitätsschriften, Strafrecht
9). Berlin Verlag, Berlin 2000. XVII, 237 S.
Müller, Jan,
Symbol 89 – Die DDR-Wahlfälschungen und ihre strafrechtliche Aufarbeitung (=
Berliner Juristische Universitätsschriften, Strafrecht 11). Berlin Verlag,
Berlin 2001. XXI, 443 S.
1996 begründeten die Professoren am Institut für
Kriminalwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin Klaus Marxen und Gerhard Werle mit Unterstützung der
Volkswagen-Stiftung ein großes Forschungsprojekt „Strafjustiz und
DDR-Vergangenheit“, das den strafrechtlichen Umgang mit der DDR-Vergangenheit
in juristischer, zeitgeschichtlicher und rechtsvergleichender Perspektive
untersuchen sollte. Das umfassende Thema wurde in zehn „Deliktsgruppen“
aufgeteilt, nämlich Gewalttaten an der deutsch-deutschen-Grenze, Wahlfälschung,
Rechtsbeugung, Denunziationen, MfS-Straftaten, Mißhandlungen in Haftanstalten,
Doping, Amtsmißbrauch und Korruption, Wirtschaftsstraftaten und Spionage, und
mit Hilfe von Doktoranden in Angriff genommen. 1999 wurde als Ergebnis das Werk
Marxen, Klaus/Werle, Gerhard, Die strafrechtliche Aufarbeitung von
DDR-Unrecht. Eine Bilanz, vorgelegt. Dabei wurden in den einzelnen Abschnitten
zunächst die Rechtsgrundlagen der einzelnen Deliktsgruppen, dann die
wichtigsten Fallgestaltungen und schließlich die Probleme der Anwendung der
Strafvorschriften auf die Fälle dargestellt. Dieses Werk wurde bereits mehrfach
rezensiert (so vom Rezensenten in Deutschland Archiv 2000,
S. 654f.).
Nunmehr werden von den an diesem Projekt beteiligten
Doktoranden einschlägige Dissertationen vorgelegt. Diese folgen zwar
grundsätzlich dem Aufbau der entsprechenden Kapitel in dem von Marxen/Werle herausgegebenen Werk. Sie sind aber
viel ausführlicher und enthalten darüber hinaus eine eigene Stellungnahme der
Verfasser zu den auftretenden Rechtsproblemen, während sich die Darstellung im
Rahmen des Werkes von Marxen/Werle
sachgerecht auf eine Wiedergabe der in Rechtsprechung und Literatur
vertreten Ansichten beschränkt hat. Diese Stellungnahmen befinden sich durchweg
auf hohem wissenschaftlichem Niveau. Allerdings ist ihre wissenschaftliche
Bedeutung dadurch eingeschränkt, daß die justitielle Aufarbeitung des
DDR-Unrechts inzwischen so gut wie abgeschlossen ist und sich für absehbare
Zeit kaum wieder ähnliche Fallgestaltungen vorstellen lassen. Immerhin wird die
Frage nach der Rechtsstaatlichkeit der Aburteilung des DDR-Unrechts noch
längere Zeit die öffentliche Diskussion bestimmen, und hierfür bieten die
Arbeiten wertvolles Argumentationsmaterial. Außerdem weisen die Autoren darauf
hin, daß einige der bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts entwickelten
Kriterien und Figuren auch in Zukunft für die Aburteilung der allgemeinen
Kriminalität Bedeutung haben werden, so die Figur des „Täters hinter dem Täter“
und das Rückwirkungsverbot (Rummler, Thiemrodt), die
Gerichtsqualität bei Absprachen im Strafprozeß (Hohoff), die
Einschränkung des Schutzprinzips, das verfassungsrechtliche
Verfolgungshindernis oder das „Strukturverfahren“ (Thiemrodt).
Inzwischen haben Marxen und Werle damit
begonnen, auch noch eine „Dokumentation Strafjustiz und DDR-Unrecht“
herauszugeben, die entsprechend dem Gesamtprojekt in zehn Bände aufgeteilt ist
und dabei die wesentlichen Ergebnisse der „Bilanz“ noch einmal aufführt,
darüber hinaus aber wichtige Gerichtsverfahren mit den Urteilen aller Instanzen
enthält. Bisher ist Band 1 „Wahlfälschung“ erschienen (Berlin 2000).
Regensburg Friedrich-Christian
Schroeder